LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2962/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 20.12.2018, 14:10:07


Geschäftszahl(en): ABT16-48868/2018-3
Zuständiger Ausschuss: Infrastruktur
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang

Betreff:
Bus Verkehrsbündel Ausseerland 2020-2027; Sommerferienbeginn Juli 2020 bis Sommerferienbeginn Juli 2027 mit einer Verlängerungsoption um insgesamt 3 Jahre; Kosten des Landes: maximal rund € 7.094.000,00

Ausgangslage

Mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 21.05.2015, GZ: ABT16-1539/2015-127, wurde die Abteilung 16 beauftragt, gemeinsam mit der Steirischen Verkehrsverbund GmbH die Leistungsbestellungen für Kraftfahrlinien bei den Verkehrsunternehmungen entsprechend EU-VO 1370/2007 und den im Jahr 2015 erfolgten Novellen von KflG und ÖPNRVG vorzubereiten.

Auf Basis dieses Auftrages befindet sich die entsprechende Planung für das betroffene Konzessionsbündel Ausseerland zwischenzeitlich in der Umsetzung. Die betroffenen Gemeinden wurden darüber informiert und allfällige Wünsche abgefragt.

Leistungen

Im gegenständlichen Bündel Ausseerland ist vorgesehen, die bisher von der ÖBB-Postbus GmbH auf den Verbundlinien 950, 952, 955, 956 und 957 erbrachten Verkehrsdienstleistungen in einem wettbewerblichen Verfahren an den Bestbieter neu zu vergeben.

Durch die ÖV-Planung aus einer Hand, die Nutzung von Synergieeffekten sowie durch die finanzielle Beteiligung der Gemeinden kommt es zu einer Systematisierung (Anschlüsse vom/zum Zug, Vertaktung udgl.) des Regionalbusangebotes im Ausseerland.

Nach der erfolgten Leistungsvergabe an den Bestbieter entfallen die bisher pauschalen Zahlungen an die ÖBB-Postbus GmbH für diesen Bereich.

Die Betriebsaufnahme soll mit Sommerferienbeginn 2020 erfolgen. Die Leistungserbringung ist bis zum geplanten Bündelende mit Sommerferienbeginn 2027 mit der Option einer dreimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr vorgesehen.

Kosten und Finanzierung

Die Kosten für die Verkehrsdienstleistungen im Bündel Ausseerland werden überwiegend vom Land Steiermark und in einem geringeren Maße vom Land Oberösterreich (für die Leistungen im Bundesland Oberösterreich) sowie gegebenenfalls von den Gemeinden getragen.

Gemäß Kostenschätzung - unter Beachtung der zu erwartenden Einnahmen - belaufen sich die verbleibenden jährlichen Kosten inklusive rund 15% für Unvorhergesehenes auf maximal rund € 610.000,00.

Jährliche Kosten für das Land Steiermark in € (inklusive 3% Valorisierung und rund 15% für Unvorhergesehenes):

 

jährliche Kosten für das Land Steiermark

 

2020 (ab Juli 2020)

€ 305.000,-

Summe €305.000,-

2021

€ 628.000,-

Summe €1.275.000,-

2022

€ 647.000,-

2023

€ 666.000,-

Summe €5.514.000,-

2024

€ 686.000,-

2025

€ 707.000,-

2026

€ 728.000,-

2027

€ 750.000,-

2028

€ 772.000,-

2029

€ 795.000,-

2030 (bis Juli)

€ 410.000,-

Gesamtsumme

€ 7.094.000,-

 

 

Unter dem Ansatz von 3 % Valorisierung, einschließlich der rund 15 % für Unvorhergesehenes, betragen die maximalen Gesamtkosten für den Zeitraum Juli 2020 bis Juli 2030 demnach rund € 7.094.000,00.

Es handelt sich hier um einen Maximalrahmen. Es wird jedoch ein deutlich besseres Ausschreibungsergebnis erwartet.

Die Zahlungen des Landes in der Höhe von € 305.000,00 erfolgen im Jahr 2020 innerhalb des genehmigten Globalbudgets „Verkehr“ zu Lasten der Auszahlungsgruppe „Auszahlungen aus Transfers“.

Für die Zahlungen des Landes in der Höhe von bis zu € 1.275.000,00 in den Jahren 2021 und 2022 wurde innerhalb des genehmigten Finanzrahmens (LT-Beschluss Nr. 837 vom 3. Juli 2018) innerhalb des Globalbudgets „Verkehr“ zu Lasten der Auszahlungsgruppe „Auszahlung aus Transfers“ Vorsorge getroffen.

Für den darüberhinausgehenden Zeitraum vom 01.01.2023 bis 06.07.2030 sind die erforderlichen Mittel von bis zu € 5.514.000,00 in den folgenden Finanzrahmen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Fiskalregeln gemäß Österreichischem Stabilitätspakt 2012 im Globalbudget Verkehr, entsprechend der im AV dargestellten Aufstellung über die jährlichen Kosten des Landes Steiermark zu berücksichtigen.

Der Abschluss der erforderlichen Finanzierungs- und Verkehrsdienstverträge ist als Vorhaben gemäß § 47 Landeshaushaltsgesetz zu werten. Das Einvernehmen mit dem Landesfinanzreferenten wurde hergestellt.

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Dezember 2018.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

  1. Der vorstehende Bericht wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Zahlungen des Landes in der Höhe von € 305.000,00 erfolgen im Jahr 2020 innerhalb des genehmigten Globalbudgets „Verkehr“ zu Lasten der Auszahlungsgruppe „Auszahlungen aus Transfers“.
  3. Für die Zahlungen des Landes in der Höhe von bis zu € 1.275.000,00 in den Jahren 2021 und 2022 wurde innerhalb des genehmigten Finanzrahmens (LT-Beschluss Nr. 837 vom 03. Juli 2018) innerhalb des Globalbudgets „Verkehr“ zu Lasten der Auszahlungsgruppe „Auszahlung aus Transfers“ Vorsorge getroffen.
  4. Für den darüberhinausgehenden Zeitraum vom 01.01.2023 bis 06.07.2030 sind die erforderlichen Mittel von insgesamt bis zu € 5.514.000,00 in den folgenden Finanzrahmen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Fiskalregeln gemäß Österreichischem Stabilitätspakt 2012 im Globalbudget „Verkehr“ entsprechend der im AV dargestellten Aufstellung über die jährlichen Kosten des Landes Steiermark, zu berücksichtigen.