LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 2

EZ/OZ 275/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Gesundheit

Betreff:
Stärkung der Primärversorgung in allen steirischen Regionen

 

zu:
EZ 275/1, Stärkung der Primärversorgung in allen steirischen Regionen (Selbständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))

 

Der Ausschuss "Gesundheit" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 12.01.2016 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Mit Beschluss des Ausschusses für Gesundheit vom 13.10.2015 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 275/1, abzugeben.

Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:

„Im Bundes-Zielsteuerungsvertrag ist für den Steuerungsbereich „Versorgungsstrukturen“ unter dem Punkt 6.2.1 der Auftrag formuliert, eine „multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung“ (Primary Health Care) zu konzipieren und in der Folge Primärversorgungsmodelle auf Landesebene umzusetzen. Das Konzept wurde erarbeitet und von der Bundes-Zielsteuerungskommission in der Sitzung am 30.06.2014 beschlossen und veröffentlicht. Auf dieser Basis sowie unter Zugrundelegung weiterer Konzepte, die in diesem Zusammenhang bundesweit einheitlich gemeinsam von Bund, Ländern und Sozialversicherung sowie unter Einbeziehung verschiedener ExpertInnen aus dem Gesundheits- und Sozialbereich erarbeitet wurden und werden, ist die Primärversorgung in den Ländern zu gestalten.

Die Debatte über eine zeitgemäße Primärversorgung und die Entwicklungen im Gesundheitsbereich wird schon jetzt öffentlich geführt. Insbesondere im Zusammenhang mit dem seitens der Bundesregierung geplanten PHC-Gesetz werden die unterschiedlichen Standpunkte in der Öffentlichkeit transparent. Übereinstimmung gibt es dahingehend, dass die Primärversorgung nicht durch zusätzliche Strukturen, sondern unter Einbindung bestehender Anbieter erbracht werden soll. Im Sinne einer patientenorientierten Kooperation unterschiedlicher Gesundheitsleistungsanbieter soll eine gemeinsame Infrastruktur aufgebaut bzw. genutzt werden.

Bezüglich der Forderung nach Unterstützungsmodellen zur Erleichterung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten in entlegenen Regionen kann mitgeteilt werden, dass die Steiermärkische Gebietskrankenkasse und die Ärztekammer Steiermark bemüht sind, den Vertragsärztinnen und Vertragsärzten neue Formen der Kooperation anzubieten sowie Maßnahmen zur Förderung von exponierten Planstellen zu schaffen.

Zum Punkt 3 des Antrages wird mitgeteilt, dass mit der Novelle des Ärztegesetzes, in Kraft getreten per 01.01.2015, neue Bestimmungen für die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin sowie für Fachärzte in Kraft getreten sind. Damit einhergehend gibt es neue Regelungen für die Anerkennung und Festlegung der Ausbildungsstätten. Mit 01.06.2015 trat die Novellierung der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsverordnung 2006 und der Verordnung über die Inhalte der ärztlichen Ausbildung in Kraft. Mit 01.04.2015 wurde in der Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. (KAGes) das Projekt „ÄAO Neu“ unter Mitwirkung der Medizinischen Universität Graz sowie VertreterInnen der Ärztekammer Steiermark gestartet. Das Projekt hat zum Ziel, die gesetzeskonforme Ausbildung für Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärztinnen und Fachärzte in der KAGes sicherzustellen und damit rechtzeitig für ausreichend Ärztenachwuchs innerhalb des Unternehmens zu sorgen. Zu diesem Zweck wird auch ein strukturierter Prozess definiert und eingeführt, mit dem mittels zentraler Servicierung über das Team Ärzteservice der gesamte Ausbildungsweg von Studenten/innen während des klinisch-praktischen Jahres bis zum Abschluss der Ausbildung im Sonderfach oder zur Ärztin oder zum Arzt für Allgemeinmedizin begleitet wird.

Darüber hinaus wurde im Jahr 2015 an jeder Abteilung im Bereich der KAGes, an denen Ärzte/-innen in Ausbildung tätig sind, ein Ausbildungsoberarzt/Ausbildungsoberärztin bestellt, die gemeinsam mit der Leitung der Organisationseinheit sicherzustellen hat, dass alle Auszubildenden nach einem strukturierten Ausbildungskonzept ausgebildet werden und die erforderliche Fort- und Weiterbildung erhalten.

Wartezeiten auf die Ausbildung nach dem Studium gibt es praktisch keine mehr. Die neue Ausbildungsordnung bieten die Chance, dass die Ausbildung intensiver erfolgt und die Jungärzt/-innen rascher als bisher schrittweise zur verantwortlichen Tätigkeit herangeführt werden. Mit der neuen Ausbildungsordnung ist für die Ausbildung zur Allgemeinmedizin eine Lehrpraxiszeit von mind. 6 Monaten eingeführt worden. Die Abwanderung von MedizinerInnen geht zum Teil von falschen Prämissen aus. Finanziell ist unser Standort gegenüber Deutschland durchaus konkurrenzfähig. Wichtig ist, dass die Arbeit selbst – praktische, ärztliche Tätigkeit unter Aufsicht, aber in zunehmender Eigenverantwortung – attraktiv gemacht wird.

Das Entlassungsmanagement ist Thema der Bundesqualitätsleitlinie zum Aufnahme- und Entlassungsmanagement (BQLL AUFEM), welche ebenfalls über den Bundes- Zielsteuerungsvertrag thematisiert wird. In der Steiermark wurde dazu zunächst eine detaillierte Ist-Stand-Erhebung durchgeführt. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus VertreterInnen von Krankenhäusern, der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse, der Ärztekammer sowie des Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes ist zurzeit damit beschäftigt, entsprechende Ausbildungsempfehlungen auszuarbeiteten und deren Umsetzung zu begleiten, um die Prozesse der Aufnahme und der Entlassung entsprechend den Vorgaben durchzuführen. Ziel ist es, die Umsetzung der BQLL AUFEM an die Auszahlung eines Teils der LKF-Mittel zu binden.

Die KAGes hat auf Basis der BQLL AUFEM eine Serviceunterlage für ein „koordiniertes Entlassungsmanagement in der KAGes“ erstellt und die flächendeckende Umsetzung veranlasst. Derzeit sind 10,71 Vollzeitkräfte für das Entlassungsmanagement eingesetzt.

Was das Entlassungsmanagement in den Spitälern als Brücke zur Primärversorgung bzw. zur extramuralen Betreuung und Pflege anlangt, ist auch auf § 70 Abs. 6 StKAG zu verweisen, wonach der nach dem Sitz der Krankenanstalt zuständige Träger der Sozialhilfe rechtzeitig von der bevorstehenden Entlassung einer in Anstaltspflege befindlichen Personen zu verständigen ist, wenn diese nicht sich selbst überlassen werden kann und ihre Übernahme durch Angehörige oder ihr nahestehende Personen nicht sichergestellt ist. Der Entwurf zur StKAG-Novelle sieht darüber hinaus auch die Möglichkeit vor, die Durchführung von „Hausbesuchen“ durch Anstaltsambulatorien im jeweiligen Einzugsgebiet durchzuführen.

Zu Punkt 5 wird festgehalten, dass im Zusammenhang mit den notwendigen Vorarbeiten auf Bundesebene drauf hingewiesen werden kann, dass Modellprojekte zur Primärversorgung in Kooperation von Land, Sozialversicherung und Ärztekammer sowie weiteren betroffenen Gruppen aus den Gesundheits- und Sozialbereich in Ausarbeitung sind. Sobald die entsprechenden Vorarbeiten – die sowohl inhaltliche und organisatorische sowie auch finanzielle Punkte beinhalten müssen – abgeschlossen sind, kann deren Umsetzung in Angriff genommen werden. Der Gesundheitsfonds Steiermark ist über die Organisation der Zielsteuerung Gesundheit gemeinsam mit der Sozialversicherung und weiteren Partnern mit diesen Arbeiten betraut. In diesem Zusammenhang wird über entsprechende Anreizsysteme diskutiert und es werden die relevanten Berufsgruppen eingebunden. Über die Umsetzung und Finanzierung wird letztendlich die Landes-Zielsteuerungskommission entscheiden.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Gesundheit zum Antrag, Einl.Zahl 275/1, der Abgeordneten Sandra Krautwaschl, Lambert Schönleitner und Ing. Sabine Jungwirth betreffend Stärkung der Primärversorgung in allen steirischen Regionen wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Obfrau:
LTAbg. Sandra Krautwaschl