LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 20

EZ/OZ 2304/6

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Gesundheit

Betreff:
Etablierung eines mobilen psychiatrischen Krisendienstes

 

zu:
EZ 2304/1, Etablierung eines mobilen psychiatrischen Krisendienstes (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))

 

Der Ausschuss "Gesundheit" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 11.09.2018 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Mit Beschluss des Ausschusses für Gesundheit vom 20.03.2018 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht, eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 2304/1, betreffend „Etablierung eines mobilen psychiatrischen Krisendienstes“ abzugeben.

Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:

„Die sozialpsychiatrische Versorgung kann als ein modular zusammengesetztes Versorgungssystem betrachtet werden. Es besteht aus psychosozialen Beratungsstellen, der mobilen sozialpsychiatrischen Betreuung, sozialpsychiatrischen Tagesstrukturen, Angeboten betreuten Wohnens für psychisch Kranke, arbeitsrehabilitativen Angeboten für psychisch Kranke sowie einem psychiatrischen Krisendienst. Diese Angebotsstruktur gilt derzeit als state of the art sozialpsychiatrischer Betreuung.

Das im November 2014 beschlossene Konzept zur ambulanten sozialpsychiatrischen Versorgung der Steiermark sowie der RSG Steiermark als aktuelle Planungsgrundlagen der steirischen sozialpsychiatrischen Versorgung, sehen eine solche Struktur mit psychiatrischem Krisendienst vor.

Dieser besteht aus den drei aufeinander aufbauenden Bereichen

  • Krisentelfon

  • Ambulante „Kommstruktur“ sowie

  • Nachgehende = ausfahrende Dienste

und soll in einem Stufenplan auf die Versorgungslandschaft ausgerollt werden.

Um die Sinnhaftigkeit und Wirksamkeit eines sozialpsychiatrischen Krisendienstes sicherzustellen, muss dieser immer im Zusammenhang mit der gesamten psychosozialen/sozialpsychiatrischen Versorgung in der Steiermark geplant und umgesetzt werden. Jede Krisenarbeit ist dabei Teil der Versorgung von Menschen mit psychischen Problemen. Sie ist jedoch nur so gut wie die dahinterliegenden Versorgungsstrukturen, die nachhaltige und länger dauernde Auffangmöglichkeiten bieten sollen. Bei einem zu geringen Ausbaustand der Basisstrukturen bedeutet eine Ausweitung des Angebotes – ohne entsprechende personelle Aufstockung – eine gleichzeitige Kürzung in anderen wichtigen Bereichen der psychosozialen Versorgung und ist damit kontraproduktiv. Die Installierung eines speziellen, fachlich guten und effizienten Krisendienstes ist daher erst nach einem bedarfsdeckenden Ausbau des psychosozialen/sozialpsychiatrischen Basisangebotes geplant.

Bei der Etablierung des ersten Umsetzungsschrittes „Krisentelefon“ sind aktuelle Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene zu berücksichtigen, um Doppelstrukturen hintan zu halten. So plant die alle Bundesländer integrierende Plattform SUPRA (Suizidprävention Austria) derzeit ein österreichweites psychiatrisches Krisentelefon. Auch andere Krisentelefone, wie zB. jenes der in psychiatrischen Bedarfen geschulten Telefonseelsorge, sind bei den Planungsschritten zu berücksichtigen.“

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Gesundheit zum Antrag, EZ 2304/1, „Etablierung eines mobilen psychiatrischen Krisendienstes“, der Abgeordneten der FPÖ wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Obfrau:
LTAbg. Sandra Krautwaschl