LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2456/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 18.05.2018, 09:32:40


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): -

Betreff:
Gesetzliche Verankerung des Schülerparlaments

Ein wesentlicher Aspekt freiheitlicher Jugendpolitik ist die Heranführung von Jugendlichen und deren Entwicklung zu aufgeklärten, unabhängigen und mündigen Staatsbürgern. Diese sollen mit allen Kenntnissen und Fähigkeiten ausgestattet sein, um in einer vielfältigen Gesellschaft als charakterlich gefestigte, freie Menschen bestehen zu können. Deshalb ist es Aufgabe der Politik, in diesem Entwicklungsprozess optimale Rahmenbedingungen für Jugendliche zu schaffen beziehungsweise sicherzustellen. Die Entwicklung von angemessenen Möglichkeiten zur Teilhabe an demokratischen Prozessen innerhalb der Gesellschaft darf hierbei nicht vernachlässigt werden. Die Handlungsmaxime muss dabei stets lauten, Politik nicht nur für, sondern vor allem mit Jugendlichen zu machen.

Die Instrumente hierfür gibt es bereits. So werden in der Steiermark in regel- bzw. unregelmäßigen Abständen Jugendlandtage und Schülerparlamente abgehalten. Eine gesetzliche Grundlage respektive Absicherung derselben besteht jedoch leider nicht. Andere Bundesländer sind hier bereits weiter als die Grüne Mark. So wird etwa in Kärnten direkt durch die Geschäftsordnung des Landtages die Durchführung des Schülerparlaments reglementiert:

„§ 81a Schülerinnen- und Schülerparlament

(1) Mindestens zweimal im Jahr hat der Landtag außerhalb seiner Sitzungen ein Schülerinnen- und Schülerparlament abzuhalten. Die Sitzungstermine des Schülerinnen- und Schülerparlaments sind bei der Erstellung des Arbeitsplanes (§ 12 Abs. 3) durch den Präsidenten nach vorheriger zeitlicher Abstimmung mit der Landesschülervertretung und nach Beratung in der Präsidialkonferenz festzulegen.

(2) Zur Teilnahme am Schülerinnen- und Schülerparlament sind

1. Mitglieder der Landesschülervertretung und

2. Schulsprecher, im Falle der Verhinderung je einer ihrer Vertreter, aus den Bereichen der allgemeinbildenden höheren Schulen, der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie der Berufsschulen und der Zentrallehranstalten im Land Kärnten

berechtigt.

(3) Beschlüsse des Schülerinnen- und Schülerparlaments, die sich nicht bloß auf Verfahrensfragen beziehen, sind dem Präsidenten in Form von Berichten zuzuleiten. Der Präsident hat diese Berichte dem zuständigen Ausschuss zuzuweisen.

(4) Das Schülerinnen- und Schülerparlament hat sich eine Geschäftsordnung zu geben, die der Zustimmung des Präsidenten nach Beratung in der Präsidialkonferenz bedarf. Die Geschäftsordnung hat nähere Bestimmungen über den Ablauf der Sitzungen, die Beratung, die Beschlussfassung sowie die Vertretung des Schülerinnen- und Schülerparlaments und über die Berichterstattung an den Landtag zu enthalten.

(5) Das Landtagsamt ist die Geschäftsstelle des Schülerinnen- und Schülerparlaments. Ihm obliegt die Vorbereitung der Sitzungen des Schülerinnen- und Schülerparlaments in Abstimmung mit der Landesschülervertretung.“ (Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrK&Gesetzesnummer=10000212)

Auch der Vorarlberger Landtag bemühte sich um die gesetzliche Festschreibung von Schülerparlamenten. So stimmte er im November 2016 einstimmig für die Abhaltung von Landesschülerparlamenten sowie für die Übermittlung der positiv abgestimmten Anträge an die zuständigen Abteilungen des Landes, an den Landesschulrat sowie an den Bildungsausschuss des Landtages. Darüber hinaus richtete man die einstimmige Forderung an den Bund, Schülerparlamente bundesgesetzlich zu implementieren.

Im Zuge der Erstellung des Regierungsprogramms griff die türkis-blaue Bundesregierung ebenfalls die Thematik auf und man bekannte sich im gemeinsamen Programm auf Seite 104 zur gesetzlichen Verankerung von Schülerparlamenten. (Quelle: https://www.fpoe.at/fileadmin/user_upload/www.fpoe.at/dokumente/2017/Zusammen_Fuer_Oesterreich_Regierungsprogramm.pdf)

Demokratische Beteiligung ist ein Grundprinzip des gesellschaftlichen Zusammenlebens und eine essentielle Mitbestimmungsmöglichkeit für Kinder und Jugendliche und insofern von besonderem Wert. In der Steiermark wird das Landesschülerparlament derzeit von der Landesschülervertretung organisiert. Prinzipiell spricht nichts dagegen, dies weiterhin den gewählten Schülervertretern zu überlassen. Trotzdem wäre es nicht nur eine Geste des guten Willens, sondern darüber hinausgehend die Sichtbarmachung politischer Partizipation, wenn das Recht auf Abhaltung des Schülerparlaments auch gesetzlich verankert werden würde. Zudem würde es diese Art der Beteiligung immens aufwerten und legitimieren.

So wie sich die ÖVP-FPÖ-Bundesregierung um die Rechte der Schüler bemüht und eine gesetzliche Verankerung des Bundesschülerparlaments vorsieht, wäre auch die steirische Landesregierung gut beraten, hier gleichzuziehen und dementsprechend die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag Steiermark bekennt sich zur Abhaltung des Landesschülerparlaments in den Räumlichkeiten des Landhauses und erweitert die Geschäftsordnung des Landtages (GeoLT) um einen Passus, um die Abhaltung von Schülerparlamenten auf Landesebene gesetzlich zu implementieren, wobei nach Möglichkeit die Landesschülervertretung beratend in diesen Prozess eingebunden wird.


Unterschrift(en):
LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)