EZ/OZ: 1386/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 12.05.2021, 07:29:24
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Europa
Regierungsmitglied(er): Landesrat Mag. Christopher Drexler
Betreff:
EU-Bestrebungen hinsichtlich der Einführung von Obergrenzen bei Bargeldzahlungen sind strikt abzulehnen!
Die Einführung von Obergrenzen bei Bargeldzahlungen wird von einer überwiegenden Mehrheit der österreichischen Bevölkerung klar abgelehnt. Diese Haltung ist wohl nicht zuletzt auf die Sorge zurückzuführen, dass derartige Schritte letztlich den Weg hin zu einer gänzlich bargeldlosen Wirtschaftsordnung ebnen sollen. Auch wenn gerade auf EU-Ebene Politiker gerne die Vorteile eines solchen Systems ins Spiel bringen, so überwiegen zumindest für den Normalbürger doch eindeutig die Nachteile. Die Möglichkeit, Geschäfte mittels Barzahlung tätigen zu können, gehört jedenfalls zu den signifikanten Merkmalen einer freien Gesellschaft. Alles andere stellt einen Einschnitt in die Persönlichkeitsrechte dar und beschleunigt zusätzlich die Entwicklung zum „gläsernen Bürger“. Im Falle der Abschaffung des Bargeldes besteht zudem die akute Gefahr der Kontrolle privater Vermögen und Ersparnisse.
Umso wichtiger war es, dass sich der Landtag Steiermark in der vergangenen Legislaturperiode klar gegen die Einführung von Obergrenzen bei Bargeldzahlungen ausgesprochen hat. So wurde in der Landtagssitzung vom 23. Februar 2016 dank eines Antrages der FPÖ folgender Beschluss gefasst (EZ/OZ: 537/5, XVII. Gesetzgebungsperiode):
„Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten,
- sich auf Ebene der Europäischen Union gegen die Abschaffung der 500-Euro-Banknote sowie
- gegen die Einführung von Obergrenzen bei Bargeldzahlungen einzusetzen
und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten.“
Seitens der damaligen schwarz-roten Bundesregierung erfolgte sodann am 18. April 2016 eine positive Rückmeldung, wonach sich „das Bundesministerium für Finanzen (BMF) ausdrücklich für eine Beibehaltung des Bargeldes, sowie für die Wahlfreiheit der Konsumenten und Konsumentinnen betreffend das von ihnen verwendete Zahlungsmittel“ ausspreche. Zudem wird in dem Schreiben auf einen Entschließungsantrag des Nationalrates vom 24. Februar 2016 verwiesen, „durch welchen der Nationalrat die Österreichische Bundesregierung und alle ihre Mitglieder aufgefordert hat, sich auf allen Ebenen der Europäischen Union und der internationalen Staatengemeinschaft dafür einzusetzen, dass weiterhin der uneingeschränkte Zahlungsverkehr mit Euro-Banknoten und -Münzen durch keine Maßnahmen eingeschränkt und das Bargeld als Zahlungsmittel beibehalten wird“. (Quelle: Regierungsvorlage vom 2. Juni 2016, EZ/OZ: 931/1, XVII. Gesetzgebungsperiode)
Trotz dieser eindeutigen Position des überwiegenden Teils der österreichischen Parteien kam es im April 2019 letztlich dennoch zur Einstellung der 500-Euro-Banknote durch die EZB. Und offensichtlich scheint man es auf europäischer Ebene dabei nicht belassen zu wollen. So irritierten im Mai dieses Jahres mediale Berichte, wonach die EU Barzahlungen über 10.000 Euro verbieten wolle. Argumentiert wird das Vorgehen wie bereits in der Vergangenheit vorwiegend mit dem Kampf gegen organisierte Kriminalität und Schwarzgeld. (Quelle: https://www.krone.at/2410112)
Faktum ist, dass es in Österreich zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft und von kriminellen Strukturen ohnehin strenge Regeln gibt. So müssen Unternehmen bei einer Zahlung ab 10.000 Euro bereits jetzt die Identität des Bezahlenden überprüfen. Die EU-Pläne zur Einführung einer Obergrenze bei Bargeldzahlungen dürfte daher eher darauf zurückzuführen sein, dass ein Wirtschaftssystem, in dem viele Transaktionen mit Bargeld abgewickelt werden, viel schwerer von der öffentlichen Hand zu kontrollieren ist.
Angesichts der gravierenden Auswirkungen, die mit einem Verbot von Bargeldzahlungen für die steirische Bevölkerung einhergehen würden, muss der Landtag Steiermark abermals klar Stellung beziehen und sein Bekenntnis hinsichtlich der Beibehaltung eines uneingeschränkten Bargeldzahlungssystems erneuern. Die Menschen unserer Heimat erwarten sich berechtigterweise, dass die Politik alles in ihrer Macht Stehende unternimmt, um derartigen Verbotsplänen einen Riegel vorzuschieben.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, sich auf europäischer Ebene gegen die Einführung von Obergrenzen bei Bargeldzahlungen einzusetzen und dem Landtag über die unternommenen Schritte Bericht zu erstatten.
Unterschrift(en):
LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)