EZ/OZ: 1593/1
Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 02.08.2021, 18:10:45
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Regierungsmitglied(er): Landesrat Johann Seitinger
Frist: 04.10.2021
Betreff:
Wasserkraftanlagen in der Steiermark - Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie
Die Klima- und Energiestrategie 2030, die im Jänner 2018 im Landtag beschlossen wurde, legt ein ausbaufähiges Restpotenzial für Wasserkraft-Neubauprojekte mit rund 800 GWh/a fest. Dazu kommt ein umsetzbares Potenzial durch Revitalisierung von bestehenden Anlagen von 150 GWh/a. Ausgenommen sind jene Gewässerabschnitte, „in denen eine energiewirtschaftliche Nutzung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zum Natur- und Landschaftsschutz weitgehend ausgeschlossen sind (geschütztes Potential), sowie von Gewässerabschnitten mit sehr gutem ökologischen Zustand und Abschnitten in hochwertigen Schutzgebieten (Europa- oder Naturschutzgebiete) sowie in Gebieten von besonderer ökologischer Bedeutung (gemäß Fachvorschlag der A14).“ (Quelle Klima- und Energiestrategie Steiermark 2030, S. 19)
Zum Schutz ökologisch besonders wertvoller Gewässerstrecken wurde das Regionalprogramm für besonders schützenswerte Gewässerstrecken erlassen (Gewässerschutzverordnung). Zu den österreichischen Flüssen ist allerdings neben dem alarmierenden Ergebnis, dass sich nur mehr 15% der heimischen Flüsse und Bäche in einem ökologisch „sehr guten Zustand“ befinden, v.a. ein weiteres Resultat einer aktuellen BOKU-Studie besonders hervorzuheben: weniger als die Hälfte (43%) der als schutzwürdig identifizierten Strecken sind tatsächlich über naturschutzrechtliche oder wasserrechtliche Vorgaben geschützt!
Diesbezüglich hat die Landesregierung angekündigt, die Gewässerschutzverordnung einer „Evaluierung zu unterziehen, um auf aktuelle Entwicklungen und Erkenntnisse eingehen zu können. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Erfahrungen bei der Umsetzung des Regionalprogrammes und der seit Inkrafttreten der Verordnung neu geschaffenen Datengrundlagen soll die geplante Evaluierung noch in diesem Jahr durchgeführt werden.“ https://pallast2.stmk.gv.at/pallast-p/pub/document?ref=6a5c2d14-170d-460e-bd3e-83f028d083b7&dswid=-2889
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten zu einem umfassenden Schutz ihrer Gewässer sowie zu einer schrittweisen Verbesserung des ökologischen Zustands. Bis spätestens 2027 sollen alle Gewässer zumindest einen guten ökologischen und guten chemischen Zustand für Oberflächengewässer sowie ein gutes ökologisches Potenzial und einen guten chemischen Zustand für erheblich veränderte oder künstliche Gewässer erreichen.
Es wird daher folgende
Schriftliche Anfrage
gestellt:
- Wieviele Wasserkraftanlangen sind in der Steiermark wasserrechtlich bewilligt (Stichtag 31. Juli 2021)?
- Wie beurteilt die Landesregierung den Umsetzungsstand der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in der Steiermark? Wird die Steiermark das Ziel der WRRL, dass Gewässer sich spätestens bis 2027 in einem „guten ökologischen“ Zustand befinden, erreichen?
- Wieviel Prozent der Gewässer weisen ein Risiko der Zielverfehlung auf?
- Wie viel Prozent der steirischen Fließgewässer erreichen das Ziel der WRRL und befinden sich derzeit in einem guten ökologischen Zustand?
a) Um wieviel Prozent konnte der Anteil in der ersten Planungsperiode angehoben werden?
b) Um wieviel Prozent wird voraussichtlich der Anteil in der zweiten Planungsperiode angehoben werden?
- Bei welchen Gewässern/Gewässerabschnitten konnte bisher in der zweiten Planungsperiode (2015-2021) eine Verbesserung des Gewässerzustands erreicht werden (bitte um Auflistung der Gewässerabschnitte)? Welche prioritären Projekte werden derzeit verfolgt?
- In Rahmen der Beantwortung einer Anfrage der Grünen, EZ/OZ: 2575/2, XVII. Gesetzesperiode, teilte die Landesregierung mit, dass erst mit Abschluss einer IST-Bestandsanalyse erste aussagekräftige Rückschlüsse auf die Veränderungen des Gewässerzustands möglich seien. https://pallast2.stmk.gv.at/pallast-17-p/pub/document?ref=a7081683-d8bb-4449-bf5d-3d234206a602&dswid=2409
a) Ist diese IST-Bestandsanalyse öffentlich einsehbar?
b) Welche aussagekräftigen Rückschlüsse auf Veränderungen des Gewässerzustands wurden gezogen?
- Werden die umgesetzten Maßnahmen mit Monitoringprogrammen oder anderen Kontrollen begleitet? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
- Wie viele Fischwanderhindernisse gibt es insgesamt an steirischen Gewässerstrecken, wieviele davon wurden in der zweiten Planungsperiode saniert? Wie viele sind noch zu sanieren?
- Wie viele sanierungsbedürftige Restwasserstrecken gibt es an steirischen Gewässern, und wieviele davon wurden bisher saniert?
- Durch wen und wie oft wird die Restwasserabgabe kontrolliert?
- Wie wird ausgehend von den Erfahrungen der letzten beiden Planungsperioden künftig sichergestellt, dass die in der nächsten Förderperiode festgesetzten Ziele beim Gewässerschutz auch bestmöglich erreicht und die Vorgaben eingehalten werden?
- Wie hoch ist das Gesamtbudget der in der Steiermark für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für die zweite Planungsperiode (2015-2021)?
- Für welche Gewässer/Gewässerabschnitte gibt es bisher Gewässerbewirtschaftungskonzepte? Inwieweit werden diese Konzepte bei der Bewilligung von Wasserkraftwerken berücksichtigt?
- Wie ist der Umsetzungsstand dieser Gewässerbewirtschaftungskonzepte (bitte pro Konzept auflisten)? Wurde – wie empfohlen – ein begleitendes Monitoring installiert? Wenn nein, warum nicht?
Unterschrift(en):
LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)