EZ/OZ: 2437/1
Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 12.08.2022, 08:24:05
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Andreas Lackner (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Regierungsmitglied(er): Landesrat Werner Amon, MBA
Frist: 12.10.2022
Betreff:
Schulsozialarbeit in der Steiermark weiter ausbauen und Mittel des Bundes abholen!
Schulsozialarbeit leistet einen wesentlichen Unterstützungsbeitrag für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und fungiert dabei als Schnittstelle zwischen Bildung und Jugendhilfe. Aus kompetenzrechtlicher Sicht ergibt sich aufgrund der Zurechnung zur Kinder- und Jugendhilfe eine Zuständigkeit der Länder. Seit dem Jahr 2015 gibt es in allen sieben Bildungsregionen der Steiermark das Angebot der Schulsozialarbeit.
Die Steiermärkische Landesregierung hat im Rahmen der Stellungnahme vom 9.06.2022 (EZ/OZ: 2050/3) erklärt, dass mit der kommenden Auftragsperiode ab dem Schuljahr 2022/2023 die Leistung von 41 auf 50 Vollzeitäquivalente ausgebaut werde. Mit der zusätzlichen Finanzierung von über zehn Vollzeitäquivalenten durch die Sozialhilfeverbände und Gemeinden werde eine Abdeckung von über 170 Schulstandorten im Pflichtschulbereich erreicht. Der Presseaussendung vom 30.06.2022 ist zu entnehmen, dass der Ausbau für die kommenden zwei Jahre, optional auch für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026, gelte und das Auftragsvolumen bei knapp 8 Millionen Euro liege, wobei 60 % der Kosten vom Land Steiermark getragen werden (siehe: Neues in Bildung, Gesundheit und Pflege - Land Steiermark).
So erfreulich die Erhöhung der finanziellen Mittel und damit auch die Stärkung der personellen Ressourcen ist, so bleibt dennoch die Frage offen, ob damit der tatsächliche Bedarf an Schulsozialarbeit im steirischen Bildungssystem gedeckt werden kann. Laut Bildungsdirektion gibt es in der Steiermark rund 660 öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen. Insgesamt gab im Schuljahr 2018/2019 in der Steiermark 826 Schulen mit 7.400 Klassen und 146.448 Schüler:innnen (siehe: Schulen, Klassen und Schüler/innen - Steiermark 2018/19 (bmbwf.gv.at)). Das bedeutet, dass selbst beim geplanten Ausbau der Schulsozialarbeit nur rund 1/5 aller steirischen Schulen dieses so wichtige Komplementärangebot nutzen können.
Wie bereits mehrfach im Landtag diskutiert und durch zahlreiche Studien nachgewiesen, haben die Belastungen und Einschränkungen durch die Covid-Pandemie eine Verschlechterung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen Zur Folge. Zusätzlich ist das steirische Bildungssystem mit der Integration von ukrainischen Schüler:innen mit einer weiteren Herausforderung konfrontiert, wobei davon auszugehen ist, dass die Zahl der ukrainischen Schüler:innen im kommenden Schuljahr weiter steigen wird (siehe: Ukrainehilfe: Kinder und Jugendliche werden verstärkt ins steirische Bildungssystem integriert - Land Steiermark). Der Bedarf an psychosozialem Unterstützungspersonal ist damit wohl ohne Zweifel als hoch einzustufen und mehr Schulsozialarbeiter:innen an den steirischen Schulen als außerordentlich wichtige Maßnahme zu qualifizieren, die sowohl für die Pädagog:innen als für die Schüler:innen wertvolle Unterstützung bietet.
Auf der Bundesebene war es bisher möglich über das Bildungsinvestitionsgesetz (BIG) Förderungen für psychosoziales Unterstützungspersonal zu erhalten. Diese Möglichkeit ist jedoch bis 31.08.2022 befristet und wurde daher am 08.07.2022 im Nationalrat die Regierungsvorlage mit der das Finanzausgleichsgesetz geändert werden wird, als Nachfolgeregelung beschlossen. Gemäß des § 4 Abs 10 Finanzausgleichsgesetzes 2017 gibt es nunmehr die Möglichkeit, dass der Bund 50 % der Kosten für Schulsozialarbeit an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen ersetzt, wobei die Verteilung der Mittel auf die Bundesländer nach der Anzahl der a.o. Schüler:innen erfolgt. Neben den bereits bestehenden Landesmitteln wird es folglich die Möglichkeit einer zusätzlichen Finanzierung über den Bund geben, welche unbedingt genutzt werden sollte, um das Angebot der Schulsozialarbeit in der Steiermark zu erweitern.
Es wird daher folgende
Schriftliche Anfrage
gestellt:
1.Gab es mit dem zuständigen Bundesministerium bereits Gespräche hinsichtlich der oa. Möglichkeit, 50 % der Kosten für psychosoziales Unterstützungspersonal vom Bund ersetzt zu bekommen?
a) Wenn ja, was waren die Ergebnisse dieser Gespräche?
2. Ist es seitens der Landesregierung geplant, die finanziellen Mittel, die der Bund über die Novelle des Finanzausgleichsgesetzes zur Verfügung stellt, abzuholen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wie hoch werden die Mittel sein, die über das Finanzausgleichsgesetz 2017 vom Bund zur Verfügung gestellt werden?
3. An welchen steirischen Schulstandorten gibt es aktuell das Angebot der Schulsozialarbeit?
4. An welchen steirischen Schulstandorten soll es darüber hinaus in Zukunft das Angebot der Schulsozialarbeit geben?
5. Nach welchen Kriterien wird festgelegt, ob ein Schulstandort in der Steiermark das Unterstützungsangebot der Schulsozialarbeit erhält?
6. Gibt es seitens der Landesregierung die Überlegung, die Schulsozialarbeit zu institutionalisieren, beispielsweise durch die Aufnahme einer entsprechenden gesetzlichen Bestimmung im StKJHG?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, welche konkreten Schritte sind geplant?
Unterschrift(en):
LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Andreas Lackner (Grüne)