EZ/OZ: 1384/1
Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 11.05.2021, 10:44:14
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Ursula Lackner
Frist: 12.07.2021
Betreff:
Steirische Naturdenkmale
Dem Steiermärkischen Naturschutzgesetz 2017 (StNSchG 2017) zufolge ist ein Naturdenkmal eine hervorragende Einzelschöpfung der Natur, die wegen ihrer wissenschaftlichen oder kulturellen oder ökologischen Bedeutung, ihrer Eigenart, Schönheit oder Seltenheit oder ihres besonderen Gepräges für das Landschaftsbild erhaltenswürdig ist, und kann von der Behörde zum Naturdenkmal erklärt werden. Zum Naturdenkmal können insbesondere erklärt werden: einzelne Bäume; Quellen; Wasserfälle; Felsbildungen; Gletscherspuren; Moränen; Klammen und Schluchten mit ihrer Wasserführung; erdgeschichtliche Aufschlüsse oder Erscheinungsformen; Vorkommen einzigartiger Gesteine und Mineralien; fossile Tier- oder Pflanzenvorkommen. Naturdenkmale werden nach geltender Rechtslage durch Verordnung zu solchen erklärt.
Auch das Vorgänger-Gesetz, nämlich das Steiermärkische Naturschutzgesetz 1976 (StNSchG 1976) kannte das Naturdenkmal und dessen Unterschutzstellung. Im Gegensatz zur aktuellen Rechtslage erfolgte diese Unterschutzstellung nicht mit Verordnung, sondern mit Bescheid. Eine Aufhebung des Schutzes war nur unter sehr restriktiven Voraussetzungen möglich.
Nach dem heute gültigen § 24 StNSchG 2017 kann eine Unterschutzstellung ua dann aufgehoben werden, wenn „mangels zumutbarer Alternativen ein anderes überwiegendes öffentliches Interesse höher zu bewerten ist als das öffentliche Interesse an der Bewahrung des Naturdenkmales“ (Z 3 leg cit).
Derzeit stehen in der Steiermark rund 680 Naturdenkmale unter Schutz (vgl https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74834877/DE/ samt zugehöriger Übersichtskarte).
Es wird daher folgende
Schriftliche Anfrage
gestellt:
- Wieviele und welche Naturdenkmale wurden ab 2010 unter Schutz gestellt (bitte um Auflistung nach Erklärungs-Jahr)?
- Wieviele und welche Erklärungen zu Naturdenkmalen wurden ab 2010 aufgehoben (bitte um Auflistung nach Aufhebungs-Jahr und nach Grund iSv § 18 Abs 2 lit a und b StNSchG 1976 bzw § 24 Z 1, Z 2 und Z 3 StNSchG 2017)?
- Wieviele der ab 2010 aufgehobenen Naturdenkmale waren Bäume (bitte um Auflistung nach Grund iSv § 18 Abs 2 lit a und b StNSchG 1976 bzw § 24 Z 1, Z 2 und Z 3 StNSchG 2017)? Wurden bzw werden dabei Alternativen (bzw alternative „Abhilfen“) geprüft, um diese wertvollen Bäume zu erhalten?
- Wieviele und welche Erklärungen zu Naturdenkmalen wurden gem § 24 StNSchG 2017 aufgrund wessen Anregungen bzw Anzeigen aufgehoben?
- Welche zumutbaren Alternativen wurden in den Fällen der Aufhebung von Naturdenkmalen nach § 24 Z 3 StNSchG 2017 geprüft?
Unterschrift(en):
LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne)