EZ/OZ: 1927/1
Aktuelle Stunde (§ 71 GeoLT)
eingebracht am 16.01.2022, 09:20:54
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer
Betreff:
Chaos rund um Impfpflicht – Steirische Landespolitik darf geplantes Gesetz zur Spaltung der Gesellschaft nicht widerspruchslos zur Kenntnis nehmen!
Selbst den größten Impfpflicht-Befürwortern müsste mittlerweile bewusstwerden, dass die von der türkis-grünen Bundesregierung ab 4. Februar 2022 geplante Zwangsmaßnahme ein Chaosprojekt der Sonderklasse ist. Zum einen ist das Vorhaben ein völlig unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte der österreichischen Bevölkerung, zumal die vorhandenen Covid-19-Impfstoffe gegen die zunehmend in Österreich dominierende Omikron-Variante nicht derart wirksam sind, dass eine zwangsweise Impf-Verpflichtung über dem Recht jedes Einzelnen auf körperliche Unversehrtheit steht.
Zum anderen würde die Impfpflicht einen kaum zu bewältigenden Verwaltungsaufwand mit Kosten in Millionenhöhe bedeuten. Diesbezüglich hielt auch das Land Steiermark in seiner Stellungnahme zum „COVID-19-Impfpflichtgesetz“ fest, dass die Darstellung der verursachten Kosten „mangelhaft“ sei. Allein für die Verfahren in den steirischen Bezirksverwaltungsbehörden einschließlich der Stadt Graz (Strafverfügungen, Bearbeitung von Einsprüchen, ordentliche Strafverfahren und Strafvollzug) sei von einem Personalbedarf von mindestens 200 Vollzeitäquivalenten auszugehen, was Kosten von 17.000.000 Euro jährlich bedeuten würde. Hinzu kommen immense Kosten für Sach- und Portoaufwand.
Es verwundert folglich wenig, dass nach der von Beginn an gegen die Zwangsmaßnahme kämpfenden FPÖ auch immer mehr Interessensvertretungen und bisher zu den Impfpflicht-Befürwortern zählende Politiker das Vorhaben kritisieren, wie etwa die ÖVP-nahe Wirtschaftskammer oder der burgenländische SPÖ-Landeshauptmann Hans Peter Doskozil. Trotz all dieses Gegenwinds halten ÖVP und Grünen an dem fragwürdigen Gesetz fest. So wolle Bundeskanzler Karl Nehammer nach der abgelaufenen Begutachtungszeit nur noch am „Feinschliff“ bei der Umsetzung arbeiten. Schließlich bestehe für den schwarzen Regierungschef an der Notwendigkeit der Impfpflicht kein Zweifel.
Das bisherige Chaos und zuletzt auch die negative Stellungnahme der für die operative Umsetzung maßgeblichen ELGA GmbH dürften jedoch die ersten Risse hinterlassen haben. So war diversen Medienberichten vom 12. Jänner 2022 zu entnehmen, dass die Impfpflicht zunächst offenbar nur in einer Art Light-Version in Kraft treten solle: „Nach Informationen der Kleinen Zeitung wird in Regierungskreisen nun ernsthaft erwogen, dass in der Anfangsphase Impfmuffel nur dann gestraft werden, wenn sie zufällig in eine Polizeikontrolle geraten (Kontrolldelikt) und die Beamten bei der Überprüfung des grünes Passes oder des Impfpasses auf eine Leermeldung stoßen. Noch offen ist, ob der Impfverweigererin, dem Impfverweigerer wie beim Schnellfahren ein Organstrafmandat – etwa in Höhe von 90 Euro – ausgestellt wird oder ob man mit einer Anzeige (Verwaltungsstrafe) zu rechnen hat […]“ (Quelle: Printausgabe der „Kleinen Zeitung“ vom 12. Jänner 2022, Seiten 2 und 3).
Die Bundesregierung versucht nun offenbar – fast schon trotzig – mit allen Mitteln, die angekündigte Impfpflicht doch noch irgendwie durchzupeitschen. Diese Bestemmhaltung ist angesichts all der Argumente, die gegen eine Umsetzung des Gesetzesvorhabens sprechen, mittlerweile wohl weniger dem Glauben an die Wirksamkeit der Maßnahme als der Angst vor einem Gesichtsverlust geschuldet. Die steirische Landespolitik darf diesem Chaos jedenfalls nicht länger tatenlos zuschauen und muss möglichst geschlossen gegen diese Spaltung der Gesellschaft auftreten. Nur so lassen sich die aufgerissenen Gräben vielleicht doch noch zuschütten.
Die unterfertigten Abgeordneten verlangen gemäß § 71 Abs 1 GeoLT die Abhaltung einer Aktuellen Stunde zum oben angeführten Betreff.
Unterschrift(en):
LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)