EZ/OZ: 2266/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 20.05.2022, 08:45:15
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Infrastruktur
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer
Beilagen: Blg Netzausbau.pdf
Betreff:
Stromnetzausbau vorantreiben
Die Steiermark erlebt derzeit einen wahren Photovoltaik-Boom. Immer mehr Menschen möchten „raus aus Öl und Gas“, vor allem aus russischem. In jüngerer Vergangenheit wurden Berichte bekannt, wonach Netzbetreiber den Anschluss von Photovoltaik-Anlagen verweigerten, da die Netzinfrastruktur nicht ausreichend wäre.
Das ist umso erstaunlicher, als gem § 17a Abs 1ElWOG 2010 Netzbetreiber solche Anlagen bis zum Ausmaß von 20 kW grundsätzlich an das Stromnetz anschließen müssen. Private Haushaltsanlagen haben meist eine Leistung von etwa 4–15 kWp, weshalb ihnen der Netzzugang zu gewähren ist. Lediglich wegen begründeter Sicherheitsbedenken oder technischer Inkompatibilität der Systemkomponenten ist der Netzzutritt zu verweigern und ein anderer Netzanschlusspunkt vorzuschlagen (vgl § 17a Abs 4 ElWOG 2010).
Anschlussverweigerungen sind also im Wesentlich bei fehlender Netzkapazität zu erwarten. Doch wie konnte es überhaupt dazu kommen?
Das österreichische Stromnetz hat einen komplexen Aufbau mit sieben Netzebenen:
- Übertragungsnetz: Höchstspannung (380 kV und 220 kV inkl 380/220 kV-Umspannung)
- Umspannung von Höchst- zu Hochspannung
- Verteilernetz: Hochspannung (110 kV inkl Anlagen mit Betriebsspannung von > 36 kV bis 220 kV)
- Umspannung von Hoch- zu Mittelspannung
- Verteilernetz: Mittelspannung (Betriebsspannungen zwischen > 1 kV bis 36 kV inkl Zwischenumspannungen)
- Umspannung von Mitte- zu Niederspannung
- Verteilernetz: Niederspannung (1 kV und geringer)
Übertragungsnetzbetreiberinnen sind die Austrian Power Grid AG (APG) und die Vorarlberger Übertragungsnetz GmbH (VUEN). Österreich ist in 14 Verteilernetzbereiche untergliedert. Etwa 130 Verteilernetzbetreiberinnen sorgen dabei für den Stromtransport über die Verteilernetze mit Mittel- sowie Niederspannung und sind damit für die Versorgung der Endverbraucher:innen zuständig. Die jeweilige Netzbetreiberin kann nicht frei gewählt werden, ist aber im Gegenzug dazu zum Anschluss an das jeweilige Verteilernetz verpflichtet.
Netzbetreiberinnen sind zum vorausschauenden Netzausbau verpflichtet. Die Ausbaukosten werden letztlich von den Endverbraucher:innen getragen. Zwar trug Putins Angriffskrieg in der Ukraine sicherlich zur starken Nachfrage nach Heim-Photovoltaikanlagen bei. Die Energiewende kommt aber für die Netzbetreiberinnen beileibe nicht überraschend, sondern war längst vorherzusehen. Wenn nun also Verteilernetze nicht auf eine vermehrte Einspeisung von Erneuerbaren Erzeugungsanlagen vorbereitet sind, so ist dies auf Versäumnisse zurückzuführen.
In der Steiermark ist die mit Abstand größte Verteilernetzbetreiberin die Energienetze Steiermark GmbH (s Abbildung in der Beilage). Bei ihr handelt es sich um eine 100%ige Tochter der Energie Steiermark AG, die wiederum in Mehrheitsbeteiligung des Landes Steiermark steht (74,99985 %; vgl Beteiligungsbericht 2020, S 7).
Es ist ein Gebot unserer Zeit, noch mehr als in der Vergangenheit darauf zu achten, dass die Netzinfrastruktur ausgebaut und an die Bedürfnisse der erneuerbaren Stromgewinnung angepasst wird.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der Mehrheitsbeteiligung des Landes Steiermark an der Energie Steiermark AG darauf hinzuwirken, dass dem Netzausbau der Energienetze Steiermark GmbH höchste Priorität zukommt.
Unterschrift(en):
LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)