LANDTAG STEIERMARK
XVIII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 342/1

Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT)

eingebracht am 21.02.2020, 10:58:34


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Gerhard Hirschmann (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Ewald Schalk (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus
Frist: 21.04.2020

Betreff:
Rückersatzverfahren im steirischen Asylwesen 2018 und 2019

In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu massiven Betrugsfällen im steirischen Asylwesen. Dabei wurden in der Regel Leistungen aus dem Titel der Grundversorgung durch die Angabe von falschen Personendaten oder durch die Nichtmeldung eigener Einkünfte zu Unrecht bezogen.

Im Zuge einer Anfrage des Freiheitlichen Landtagsklubs in der XVI. Legislaturperiode (EZ/OZ: 3314/1) wurde bekannt, dass in den Jahren 2012 bis 2014 insgesamt 166.849,70 Euro per Bescheid rückgefordert werden mussten. Davon konnten lediglich 104.842,14 Euro dem Landeshaushalt zugeführt werden. Somit entstand ein finanzieller Schaden für das Land Steiermark in der Höhe von 62.007,56 Euro.

Im Rahmen einer weiteren Anfrage in der XVII. Gesetzgebungsperiode zu dieser Thematik (EZ/OZ: 560/1) konnte festgestellt werden, dass im Jahr 2015 Rückersatzverfahren für eine Gesamtsumme in Höhe von 43.480 Euro eingeleitet bzw. durchgeführt worden waren, refundiert wurden im Jahr 2015 lediglich 34.480,80 Euro. Darüber hinaus wurde ausgeführt, dass sich zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage noch 67 weitere Fälle in Prüfung befanden.

Letztlich brachte eine Anfrage der FPÖ (XVII. Gesetzgebungsperiode; EZ/OZ: 2439/2) über die Jahre 2016 und 2017 die Tragweite der Thematik ans Tageslicht. So betrug die Gesamtsumme aller offenen Forderungen aus Rückersatzverfahren aus dem Titel der Grundversorgung mit Stand Juli 2018 rund 203.400 Euro. Im Jahr 2017 mussten für alle zu diesem Zeitpunkt bestehenden uneinbringlichen Forderungen rund 42.000 Euro abgeschrieben werden. Während 2016 und 2017 210.000 Euro im Zuge von Rückersatzverfahren neu eingefordert werden mussten, konnten im selben Zeitraum rund 129.599 Euro eingenommen werden. In den besagten zwei Jahren wurde zudem in 138 Fällen ein Verfahren gegen Asylanten eingeleitet. Mit der Überprüfung der Bezugskriterien beziehungsweise mit der Abwicklung der Verfahren waren 2017 bereits rund fünf Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt. Die Kosten dafür legte Landesrätin Kampus leider nicht offen. Legt man jedoch den Überlegungen eine seriöse Kalkulation zugrunde, so ergeben sich jährliche Kosten von rund 250.000 Euro, um von Asylanten heimisches Steuergeld zurückzufordern.

Die Tatsache, dass die unkontrollierte Massenmigration unter dem Deckmantel des Asylrechts in den vergangenen Jahren einen enormen Anstieg von vermeintlichen Flüchtlingen in der Steiermark mit sich brachte, hatte zweifelsohne unmittelbare Auswirkungen auf gesetzesiwdrig bezogene Grundversorgungsmittel. Wie sich der konkrete Sachverhalt im Bereich der zu Unrecht bezogenen Grundversorgungsleistungen in den Jahren 2018 und 2019 darstellte und welche Maßnahmen das fachlich zuständige Regierungsmitglied setzte, entzieht sich der Kenntnis der Fragesteller und bedarf einer Klarstellung.


Es wird daher folgende

Schriftliche Anfrage

gestellt:

  1. Wie hoch ist derzeit die Summe aller offenen Forderungen gegenüber Personen, welche zu Unrecht Finanzmittel aus dem Titel der Grundversorgung bezogen haben?

  2. Gegenüber welchen Personen bestehen aktuell diese Forderungen, aufgeschlüsselt nach Staatsbürgerschaft (Da 2016 und 2017 „nur“ 138 Verfahren eingeleitet wurden, ist davon auszugehen, dass eine entsprechende Auswertung auch den Kriterien der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns entspricht.)?

  3. Wie hoch war im Jahr 2018 die Summe jener Finanzmittel, welche als uneinbringlich abgeschrieben wurde?

  4. Wie hoch war im Jahr 2019 die Summe jener Finanzmittel, welche als uneinbringlich abgeschrieben wurde?

  5. Wie hoch ist die Summe jener Finanzmittel, welche zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung seit 1. Jänner 2012 als uneinbringlich abgeschrieben wurde?

  6. Wie hoch war im Jahr 2018 die Summe der zu Unrecht ausgeschütteten Finanzmittel aus dem Titel der Grundversorgung?

  7. Wie hoch war im Jahr 2019 die Summe der zu Unrecht ausgeschütteten Finanzmittel aus dem Titel der Grundversorgung?

  8. Wie viel der zu Unrecht ausbezahlten Grundversorgungsmittel konnten im Jahr 2018 erfolgreich rückgefordert werden?

  9. Wie viel der zu Unrecht ausbezahlten Grundversorgungsmittel konnten im Jahr 2019 erfolgreich rückgefordert werden?

  10. Wie viele Fälle eines unrechtmäßigen Bezuges von Mitteln aus dem Titel der Grundversorgung sind Ihrem Ressort für das Jahr 2018 bekannt geworden?

  11. Wie viele Fälle eines unrechtmäßigen Bezuges von Mitteln aus dem Titel der Grundversorgung sind Ihrem Ressort für das Jahr 2019 bekannt geworden?

  12. In wie vielen Fällen übermittelten Ihr Ressort beziehungsweise die zuständigen Behörden im Rahmen des Vollzugs und der Kontrolle der Grundversorgung im Jahr 2018 Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft respektive an Verwaltungsstrafbehörden und aus welchem Grund respektive Verdacht passierte dies (z.B. Urkundenfälschung, Meldepflichtsverletzungen, falsche Angabe des Vermögens usw.)?

  13. Welche Staatsbürgerschaft hatten die Personen, die im Jahr 2018 von diesen Sachverhaltsdarstellungen betroffen waren?

  14. In wie vielen Fällen übermittelten Ihr Ressort beziehungsweise die zuständigen Behörden im Rahmen des Vollzugs und der Kontrolle der Grundversorgung im Jahr 2019 Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft respektive an Verwaltungsstrafbehörden und aus welchem Grund respektive Verdacht passierte dies (z.B. Urkundenfälschung, Meldepflichtsverletzungen, falsche Angabe des Vermögens, Nichtmeldung eigener Einkünfte usw.)?

  15. Welche Staatsbürgerschaft hatten die Personen, die im Jahr 2019 von diesen Sachverhaltsdarstellungen betroffen waren?

  16. Wie stellen sich die Ergebnisse der Fälle dar, die infolge einer Sachverhaltsdarstellung abgehandelt wurden?

  17. Wenn Ihnen die Ergebnisse nicht bekannt sind, warum nicht?

  18. Wenn Ihnen die Ergebnisse nicht bekannt sind, werden Sie diese im Rahmen der Amtshilfe in Erfahrung bringen?

  19. Wie viele Fälle von möglichem Betrug beim Bezug von Mitteln aus dem Titel der Grundversorgung befinden sich derzeit in Prüfung?

  20. Wie stellen sich die Ergebnisse der Fälle dar, die in den Jahren 2018 und 2019 auf gerichtlichem Wege abgehandelt wurden?

  21. Wie viele grundversorgte Personen bezogen ein Einkommen über dem Freibetrag von 110 Euro oder verfügten anderweitig über eigene Mittel, aufgegliedert nach den Jahren 2018 und 2019, Asylstatus und Staatsangehörigkeit?

  22. Wie viele dieser Personen waren minderjährig, aufgegliedert wie in Frage 21?

  23. Wie viele dieser Personen waren unbegleitete minderjährige Fremde, aufgegliedert wie in Frage 21?

  24. Wie viele dieser Personen erhielten Einkommen in Form einer Lehrlingsentschädigung, aufgegliedert wie in Frage 21?

  25. Wie viele dieser Personen verfügten über eigene Mittel, welche sie nicht aus einem Einkommen durch Arbeit erwirtschaftet haben, aufgegliedert wie in Frage 21?

  26. Bei wie vielen dieser Personen hat sich erst im Nachhinein herausgestellt, dass sie über eigene Mittel verfügen, aufgegliedert wie in Frage 21?

  27. Bei wie vielen Asylwerbern wurde die Lehrlingsentschädigung herangezogen, um Leistungen aus der Grundversorgung zu begleichen, aufgegliedert nach den Jahren 2018 und 2019, Asylstatus und Staatsangehörigkeit?

  28. Wie viele grundversorgte Personen standen beziehungsweise stehen in der Steiermark in einem Lehrverhältnis, aufgegliedert nach den Jahren 2018 und 2019, Asylstatus und Staatsangehörigkeit?

  29. Wie viele Asylwerber respektive andere grundversorgte Personen hatten keinen Anspruch auf Grundversorgung, weil sie Einkommen aufgrund von Prostitution erwirtschafteten, aufgegliedert nach den Jahren 2018 und 2019, Asylstatus und Staatsangehörigkeit?

  30. Welcher Betrag wurde von Asylwerbern respektive anderen grundversorgten Personen, die Einkommen aufgrund von Prostitution bezogen haben, zurückgefordert, aufgegliedert nach den Jahren 2018 und 2019, Asylstatus und Staatsangehörigkeit?

  31. Welcher Betrag wurde tatsächlich zurückbezahlt, aufgegliedert nach den Jahren 2018 und 2019?

  32. Welcher Betrag wurde bei diesen Personen (Frage 30) wegen Uneinbringlichkeit in den Jahren 2018 und 2019 abgeschrieben?

  33. Wie hoch sind die Forderungen, die noch bezahlt werden müssen?

  34. Wie viele Asylwerber respektive andere grundversorgte Personen hatten keinen Anspruch auf Grundversorgung, weil sie Einkommen aufgrund einer Tätigkeit als Erntehelfer oder Saisonarbeiter erwirtschafteten, aufgegliedert nach den Jahren 2018 und 2019?

  35. Gab es gegenüber Quartiergebern (Vertragspartnern) im Jahr 2018 Rückforderungen?

  36. Wenn ja, wie hoch waren diese und aus welchen Gründen wurden diese schlagend?

  37. Gab es gegenüber Quartiergebern (Vertragspartnern) im Jahr 2019 Rückforderungen?

  38. Wenn ja, wie hoch waren diese und aus welchen Gründen wurden diese schlagend?

  39. Wurden Quartiergeber (Vertragspartner) in den Jahren 2018 und 2019 angezeigt?

  40. Wenn ja, aus welchen Gründen?

  41. Wie hoch ist die Summe aller Rückforderungen, die zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung gegenüber Quartiergebern (Vertragspartnern) bestehen?

  42. Wie hoch ist die Summe jener finanziellen Forderungen, die gegenüber Quartiergebern (Vertragspartnern) seit 2012 bestanden, aber abgeschrieben werden mussten?

  43. Wurden Ihrem Ressort seitens des Innenministeriums im Jahr 2018 oder 2019 Personen gemeldet, die sich in der steirischen Grundversorgung befanden und sich als unbegleitete minderjährige Fremde ausgaben, sich aber nachträglich als Erwachsene herausstellten?

  44. Wenn ja, wie viele?

  45. Wenn ja, wie wurden diese Fälle, vor allem hinsichtlich der Rückforderung von Grundversorgungsleistungen, abgehandelt?

  46. Wie lange dauerte im Jahr 2018 durchschnittlich ein sogenanntes Rückersatzverfahren?

  47. Wie lange dauerte im Jahr 2019 durchschnittlich ein sogenanntes Rückersatzverfahren?

  48. Welche Kosten im Bereich der Verwaltung entstanden durch die Rückersatzverfahren im Jahr 2018?

  49. Welche Kosten im Bereich der Verwaltung entstanden durch die Rückersatzverfahren im Jahr 2019?

  50. Wie viele Mitarbeiter Ihres Ressorts waren im Jahr 2018 an Rückersatzverfahren beteiligt bzw. wie viele Arbeitsstunden haben diese insgesamt dafür aufgewandt?

  51. Welche Personalkosten ergaben sich dadurch im Jahr 2018?

  52. Wie viele Mitarbeiter Ihres Ressorts waren im Jahr 2019 an Rückersatzverfahren beteiligt bzw. wie viele Arbeitsstunden haben diese insgesamt dafür aufgewandt?

  53. Welche Personalkosten ergaben sich dadurch im Jahr 2019?

  54. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie auf Ebene der steirischen Gesetzgebung zur Bekämpfung von Betrugsfällen im steirischen Asylwesen in die Wege leiten?

  55. Werden Sie sich für die Implementierung von Fingerabdruckscannern einsetzen, um die Identität eines Asylwerbers im Zuge der Anwesenheitskontrolle in Quartieren einwandfrei festzustellen?

  56. Wenn nein, warum nicht?

  57. Wurden neben den im Förderungsbericht 2018 ausgewiesenen 105.000 Euro zugunsten der Caritas für die „Rechtliche Vertretung von unbegleiteten minderjährigen Asylwerbern und Fremden im Zuständigkeitsbereich der Kinder- und Jugendhilfereferate der Bezirkshauptmannschaften in der Steiermark (VI) 2018“ weitere finanzielle Mittel an Fördernehmer für die rechtliche Vertretung von Asylwerbern genehmigt?

  58. Wenn ja, um welche Fördernehmer handelte es sich konkret und wie hoch waren die genehmigten finanziellen Mittel, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Organisationen und die Verwaltungsjahre 2018 und 2019?

  59. Wurden die 315.150 Euro für „ZEBRA“, welche im Rahmen des Projekts Fachstelle Zebra als Anlaufstelle für Klienten und Fachstellensupport für Multiplikatoren bei migrationsspezifischen rechtlichen Fragen u.a. 2018“ ausgeschüttet wurden, für die rechtliche Vertretung von Asylwerbern oder Asylberechtigten verwendet?

  60. Wie hoch waren in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt die finanziellen Mittel, die vom Land Steiermark direkt oder von Fördernehmern oder landesnahen Vereinen für die rechtliche Vertretung von Asylwerbern (z.B. im Asylverfahren) verwendet wurden?

  61. Wie vielen grundversorgten Personen wurde die Grundversorgung gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 Steiermärkisches Grundversorgungsgesetz – StGVG verweigert, eingestellt oder eingeschränkt, aufgegliedert nach den Jahren 2018 und 2019, Asylstatus und Staatsangehörigkeit?

  62. Wie vielen grundversorgten Personen wurde die Grundversorgung gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 Steiermärkisches Grundversorgungsgesetz – StGVG verweigert, eingestellt oder eingeschränkt, aufgegliedert nach den Jahren 2018 und 2019, Asylstatus und Staatsangehörigkeit?

  63. Wie vielen grundversorgten Personen wurde die Grundversorgung gemäß § 7 Abs. 1 Z 3 Steiermärkisches Grundversorgungsgesetz – StGVG verweigert, eingestellt oder eingeschränkt, aufgegliedert nach den Jahren 2018 und 2019, Asylstatus und Staatsangehörigkeit?

  64. Wie vielen grundversorgten Personen wurde die Grundversorgung gemäß § 7 Abs. 1 Z 4 Steiermärkisches Grundversorgungsgesetz – StGVG verweigert, eingestellt oder eingeschränkt, aufgegliedert nach den Jahren 2018 und 2019, Asylstatus und Staatsangehörigkeit?

  65. Wie vielen grundversorgten Personen wurde die Grundversorgung gemäß § 7 Abs. 1 Z 5 Steiermärkisches Grundversorgungsgesetz – StGVG verweigert, eingestellt oder eingeschränkt, aufgegliedert nach den Jahren 2018 und 2019, Asylstatus und Staatsangehörigkeit?

  66. Wie vielen grundversorgten Personen wurde die Grundversorgung gemäß § 7 Abs. 1 Z 6 Steiermärkisches Grundversorgungsgesetz – StGVG verweigert, eingestellt oder eingeschränkt, aufgegliedert nach den Jahren 2018 und 2019, Asylstatus und Staatsangehörigkeit?

  67. Wie vielen grundversorgten Personen wurde die Grundversorgung gemäß § 7 Abs. 1 Z 7 Steiermärkisches Grundversorgungsgesetz – StGVG verweigert, eingestellt oder eingeschränkt, aufgegliedert nach den Jahren 2018 und 2019, Asylstatus und Staatsangehörigkeit?

  68. Wie vielen grundversorgten Personen wurde die Grundversorgung gemäß § 7 Abs. 1 Z 8 Steiermärkisches Grundversorgungsgesetz – StGVG verweigert, eingestellt oder eingeschränkt, aufgegliedert nach den Jahren 2018 und 2019, Asylstatus und Staatsangehörigkeit?

  69. Wie vielen grundversorgten Personen wurde die Grundversorgung gemäß § 7 Abs. 1 Z 9 Steiermärkisches Grundversorgungsgesetz – StGVG verweigert, eingestellt oder eingeschränkt, aufgegliedert nach den Jahren 2018 und 2019, Asylstatus und Staatsangehörigkeit?

  70. Wie vielen grundversorgten Personen wurde die Grundversorgung gemäß § 7 Abs. 1 Z 10 Steiermärkisches Grundversorgungsgesetz – StGVG verweigert, eingestellt oder eingeschränkt, aufgegliedert nach den Jahren 2018 und 2019, Asylstatus und Staatsangehörigkeit?

  71. Wie vielen grundversorgten Personen wurde die Grundversorgung gemäß § 7 Abs. 1 Z 11 Steiermärkisches Grundversorgungsgesetz – StGVG verweigert, eingestellt oder eingeschränkt, aufgegliedert nach den Jahren 2018 und 2019, Asylstatus und Staatsangehörigkeit?

  72. Wie vielen grundversorgten Personen wurde die Grundversorgung gemäß § 7 Abs. 1 Z 12 Steiermärkisches Grundversorgungsgesetz – StGVG verweigert, eingestellt oder eingeschränkt, aufgegliedert nach den Jahren 2018 und 2019, Asylstatus und Staatsangehörigkeit?

  73. Wie vielen grundversorgten Personen wurde die Grundversorgung gemäß § 7 Abs. 1 Z 13 Steiermärkisches Grundversorgungsgesetz – StGVG verweigert, eingestellt oder eingeschränkt, aufgegliedert nach den Jahren 2018 und 2019, Asylstatus und Staatsangehörigkeit?

  74. Wie vielen grundversorgten Personen wurde die Grundversorgung gemäß § 7 Abs. 1 Z 14 Steiermärkisches Grundversorgungsgesetz – StGVG verweigert, eingestellt oder eingeschränkt, aufgegliedert nach den Jahren 2018 und 2019, Asylstatus und Staatsangehörigkeit?


Unterschrift(en):
LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Gerhard Hirschmann (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Ewald Schalk (FPÖ)