EZ/OZ 2372/3
Landtagsbeschluss Nr. 699
33. Landtagssitzung, XVIII. Gesetzgebungsperiode,
Dienstag, 05.07.2022
1. Die aufgrund der neuen Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung angepasste/n beiliegende/n
- Budgetstruktur
- Finanzrahmen
- Bereichs- und Globalbudgets
- Angaben zur Wirkungsorientierung
wird/werden genehmigt.
2. Die Änderung der Bedeckungs- und Ermächtigungsregel unter Punkt 3. des Budgetbeschlusses 2022 in Hinblick auf die Mittelumschichtungen aus dem Globalbudget Finanzen zu anderen Globalbudgets im Ausmaß von höchstens 2,5 % auf 3,5 % der Gesamtauszahlungen des Finanzierungsbudgets wird genehmigt.
3. LH Mag. Drexler, LR Amon, MBA und LRin Mag.a Dr.in Bogner-Strauß werden ermächtigt, den Budgetvollzug auf Basis der angepassten Budgetstruktur und unter Berücksichtigung der im Laufe des Jahres bereits getätigten Mittelverwendungen fortzuführen.
Der Beschluss wurde mehrheitlich (mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ) angenommen.
Die Übereinstimmung der Beschlussausfertigung mit der amtlichen Verhandlungsschrift wird bestätigt.
Landtagsbeschluss Nr. 699
Übermittlung zur gefälligen Kenntnisnahme an:
- Landeshauptmann-Stv. Anton Lang
- Landesamtsdirektion
Graz, am 05.07.2022