EZ/OZ: 669/1
Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 16.07.2020, 09:42:37
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Robert Reif (NEOS), LTAbg. Nikolaus Swatek, BSc (NEOS)
Fraktion(en): NEOS
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Ursula Lackner
Frist: 16.09.2020
Betreff:
Wie steht es um die Mülldeponie in Bad Mitterndorf wirklich?
Die Deponie der Rohrdorfer GmbH für die Endlagerung von Baurestmassen in Bad Mitterndorf ist bereits seit geraumer Zeit in Betrieb. 2015 wurde für die Endlagerung von asbesthaltigen Stoffen nach gewidmet. Somit dürfen in der Mülldeponie in Bad Mitterndorf nicht nur Baurestmassen sondern auch asbesthaltiges Material offen gelagert werden. Über die Nachwidmung und Aufnahme von Asbest in die Liste der Deponiestoffe blieb die ansässige Bevölkerung weitgehend uninformiert, weil bei einer Änderung des Stoffschlüssel nach Abfallwirtschaftsgesetz Nachbarn keine Parteistellung zukommt.
Es steht außer Frage, dass es eine fachgerechte Entsorgung und Endlagerung von asbesthaltigen Stoffen braucht, schließlich wurde dieser Stoff in Gebäuden, welche zwischen 1960 und 1990 erbaut wurden, oftmals in Platten aus Asbestzement, die in Dächern, Fassaden oder Luftschächten verbaut wurden, verwendet.
Für das Problem der Ablagerung von gesundheitsschädlichen Stoffen, wie Asbest, braucht es eine steiermarkweite nachhaltige Lösung mit innovativen Methoden, welche insbesondere auch die Rekultivierung von beanspruchten Flächen und Schutzvorkehrungen gegen allfällige gesundheitliche Auswirkungen auf die Menschen beinhaltet. Es darf nicht vergessen werden, dass Asbest als extrem krebserregender Stoff gilt.
Vorallem das umstrittene Projekt der “Hügeldeponie” im Marchfeld gibt Anstoß, in der Steiermark solchen kritischen Vorhaben entgegen zu wirken. Zielsetzung der “Hügeldeponie” in Niederösterreich war, dass die beantragte Verfüllung über das ursprüngliche Geländeniveau hinausgeht und die vorgesehene Überhöhung der jeweiligen Deponie die Ausbildung eines Hügels bedingt. Die Steiermark braucht hier eine transparente Grundlage und eine rechtliche Basis um kritischen Projekten, die Gesundheitsrisiken für unsere Bevölkerung bedeuten könnten, effektiv gegenzusteuern.
Es wird daher folgende
Schriftliche Anfrage
gestellt:
- Wie hoch ist die Menge an gelagerten Asbestabfällen in Bad Mitterndorf? (Aufschlüsselung nach Jahren ab 2015)
- Aus welchen Regionen wird asbesthaltiger Stoff und anderer Bauschutt im ASZ Bad Mitterndorf entsorgt? (Aufschlüsselung nach politischen Bezirken und Stoffen)
- Welche Mengenbeschränkung gelten für die Ablagerung von Asbestabfällen in Bad Mitterndorf?
- Werden diese Mengenbeschränkungen stets eingehalten?
- Falls nein, zu welchem Zeitpunkt lag eine Überschreitung vor?
- Falls nein, wie wurde auf diese Überschreitung reagiert?
- Wie oft wurden bereits Überprüfungen der ASZ Bad Mitterndorf vorgenommen?
- Von wem wurden diese Überprüfungen vorgenommen?
- Wurden bei der Überprüfung der Mülldeponie in Bad Mitterndorf im Jahr 2019 Mängel festgestellt?
- Wenn ja, um welche Missstände handelte es sich konkret?
- Wenn ja, welche Maßnahmen wurden getroffen, um diesen Mängeln entgegenzuwirken?
- Welche Vorkehrungen werden getroffen, um die ansässige Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden zu schützen?
- Kann eine gesundheitliche Beeinträchtigung der Bevölkerung auf Grund der Lagerung von Asbest in und um Bad Mitterndorf zur Gänze ausgeschlossen werden?
- Wenn nein, welche gesundheitsschädlichen Folgen müssen erwartet werden?
- Wird die Bevölkerung ausreichend informiert, um sich vor gesundheitlichen Gefahren hinreichend zu schützen?
- Wird einen rechtliche Grundlage von der Landesregierung getroffen, um Hügeldeponien in der Steiermark in rechtliche Schranken zu weisen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Gibt es einen Rekultivierungsplan zur Wiedernutzbarmachung der beanspruchten Flächen im ASZ Bad Mitterndorf?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn ja, welche Maßnahmen beinhaltet dieser Plan?
- Wenn ja, wann sollen dieses Maßnahmen starten?
Unterschrift(en):
LTAbg. Robert Reif (NEOS), LTAbg. Nikolaus Swatek, BSc (NEOS)