EZ/OZ: 554/2
Schriftliche Anfragebeantwortung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 22.07.2020, 09:37:40
Zu:
554/1 Auswirkungen der Coronakrise auf die Budgetentwicklung des Jahres 2020
(Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT))
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Ewald Schalk (FPÖ)
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann-Stv. Anton Lang
Beilagen: 554_Beantwortung_LHStv Lang.pdf
Betreff:
Auswirkungen der Coronakrise auf die Budgetentwicklung des Jahres 2020
Die Anfrage vom 29.05.2020 Einl.Zahl 554/1, der Abgeordneten LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ) und LTAbg. Ewald Schalk (FPÖ) betreffend „Auswirkungen der Coronakrise auf die Budgetentwicklung des Jahres 2020“ wird wie folgt beantwortet:
- Mit welchen Mindereinnahmen für das Land Steiermark im Jahr 2020 rechnen Sie bzw. Ihr Ressort derzeit aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise?
- Wie schlüsseln sich diese kalkulierten Mindereinnahmen derzeit konkret auf (z.B. fehlende Steuereinnahmen, fehlende Zinszahlungen, Stundungen von Forderungen des Landes gegenüber Dritten etc.)?
Vorab ist festzuhalten, dass aufgrund der dynamischen und beispiellosen Entwicklung der COVID-19-Krise sämtliche Einschätzungen zum jetzigen Zeitpunkt mit großen Unsicherheiten behaftet sind und nur einen groben Rahmen bilden können.
Aus der mit Ende April durch das Bundesministerium für Finanzen ausgesandten Prognose der kassenmäßigen Ertragsanteile der Länder ergeben sich aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie Mindereinnahmen inklusive Landesumlage in Höhe von rd. EUR 183,5 Mio. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Steuerschätzung mit einer höheren Unsicherheit belastet ist und zum Beispiel die geplante Steuerstrukturreform mit Auswirkungen auf die Erträge an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben in den Jahren ab 2021 noch nicht berücksichtigt werden konnte. Die in der Folge seitens der Bundesregierung zur Krisenbewältigung beschlossenen oder in Ausarbeitung befindlichen steuerpolitischen Maßnahmen werden – sofern kein Ausgleich an die Finanzausgleichspartner erfolgt – zu einer weiteren Minderung der Ertragsanteile um mindestens rd. EUR 110,0 Mio. führen. Eine aktualisierte Prognose der kassenmäßigen Ertragsanteile wird laut Bundesministerium für Finanzen in den kommenden Wochen versandt werden.
Des Weiteren kommt es bei den Landesabgaben - aus derzeitiger Sicht - voraussichtlich zu Ausfällen von rd. EUR 43,0 Mio. Darüber hinaus haben die haushaltsführenden Stellen (Abteilungen) im Mai auf Nachfrage der Finanzabteilung Mindereinzahlungen im Jahr 2020, basierend auf Schätzungen und Hochrechnungen, von rd. EUR 63,4 Mio. bekannt gegeben.
Der Umfang an Mindereinnahmen des Landes steht letztlich in unmittelbarem Konnex zur konjunkturellen Entwicklung – sollte sich diese besser gestalten, werden naturgemäß auch die Mindereinnahmen geringer ausfallen. Es handelt sich daher um eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Beantwortung der ggst. schriftlichen Anfrage.
- Mit welchen Mehraufwendungen für das Land Steiermark im Jahr 2020 rechnen Sie bzw. Ihr Ressort derzeit aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise?
Die Steiermärkische Landesregierung hat in den Sitzungen vom 02.04.2020 und 14.04.2020 ein Soforthilfepaket (GZ: ABT04-73438/2019-15) und ein Maßnahmenpaket (GZ: ABT04-73438/2019-22 in Höhe von insgesamt rd. EUR 96,4 Mio. beschlossen. Mit GZ: ABT04-73438/2019-29 wurden am 02.07.2020 Maßnahmen in Höhe von EUR 3,1 Mio. für Kunst, Kultur und Sport bewilligt. Am 09.07.2020 wurde mit GZ: ABT07-113780/2020-1 in einem gemeinsamen Antrag von Gemeinde- und Finanzabteilung ein Gemeindekonjunkturpaket mit einem Landesanteil von EUR 68,6 Mio. beschlossen.
Darüberhinausgehend sind dem Land Steiermark beträchtliche in unmittelbarem Zusammenhang mit der Bewältigung der Krise stehende Aufwendungen – insbesondere im Gesundheitsbereich – entstanden. Überwiegend sind die Bundesländer hier in Vorleistung getreten und finden derzeit Gespräche mit dem Bund über eine Abgeltung nach den Bestimmungen des Epidemiegesetzes 1950 statt.
- Wie schlüsseln sich diese kalkulierten Mehraufwendungen derzeit konkret auf (z.B. Gelder für Härtefonds, Förderungen gegen Arbeitslosigkeit, Wirtschaftshilfen etc.)?
Rd. EUR 56,2 Mio. entfallen derzeit auf die Bereiche Wirtschaft und Tourismus (Überbrückungskredite und Härtefonds) und EUR 20,1 Mio. auf Arbeit und Soziales (Arbeitsstiftung), 10,0 Mio. betreffen den Ersatz von Elternbeiträgen. EUR 5,0 Mio. wurden für die Beschaffung von medizinischer Schutzausrüstung, rd. EUR 3,8 Mio. für Hilfen an SportlerInnen und KünstlerInnen und EUR 4,3 Mio. für die Land- und Forstwirtschaft beschlossen. EUR 68,6 Mio. wurde für Investitionsprojekte steirischer Gemeinden im Rahmen des Kommunalinvestitionsgesetzes 2020 vorgesehen.
- Inwiefern können diese Mindereinnahmen bzw. Mehraufwendungen für das Land Steiermark aus dem aktuellen Landesbudget 2020 bedeckt werden?
Auf Basis der vorläufigen Berechnungen der Abteilungen wird derzeit davon ausgegangen, dass die Zusatzkosten aus der COVID-19 Krise aus Rücklagen, finanziert werden können.
- Falls die Mindereinnahmen bzw. Mehraufwendungen für das Land Steiermark nicht aus dem aktuellen Landesbudget 2020 bedeckt werden können, inwiefern braucht es zur Bedeckung dieser Mindereinnahmen bzw. Mehraufwendungen für das Land Steiermark im Jahr 2020 ein Nachtragsbudget?
- Wann soll dieses Nachtragsbudget dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden?
Sollten die Zusatzkosten nicht aus derzeit vorhandenen Rücklagen bedeckt werden können, wird dem Landtag Steiermark rechtzeitig ein Nachtragsbudget vorgelegt werden.
- Wurde seitens der Landesregierung ein zentrales Monitoring eingerichtet, welches für die regelmäßige Kontrolle der von den jeweiligen Regierungsressorts bereitgestellten Hilfsgeldern zuständig ist?
- Falls ja, wie stellt sich dieses zentrale Monitoring konkret dar und inwiefern ist das Finanzressort in dieses eingebunden?
- Falls es eine solche Einrichtung nicht geben sollte, warum ist dies aus finanzpolitischer Sicht nicht für erforderlich gehalten worden?
- Inwiefern war bzw. ist das Finanzressort in die Ausarbeitung der bereits beschlossenen Hilfspakete bzw. in die noch zu beschließenden Hilfsmaßnahmen seitens des Landes Steiermark eingebunden?
- Inwiefern war bzw. ist das Finanzressort für die budgetpolitische Genehmigung der bereits beschlossenen Hilfspakete bzw. der noch zu beschließenden Hilfsmaßnahmen seitens des Landes Steiermark zuständig?
Die Abteilung 4 Finanzen wurde von der Steiermärkischen Landesregierung mit der Koordination der Erarbeitung der Maßnahmenpakete beauftragt. Um der Landesregierung in der Folge einen regelmäßigen vollständigen Überblick über den Umsetzungsstand der Pakete und einzelnen Maßnahmen geben zu können, wird die Finanzabteilung aufgrund des Beschlusses der Steiermärkischen Landesregierung von den fachlichen zuständigen Dienststellen, Beteiligungsunternehmen und sonstigen Stellen in die Abarbeitung derselben miteinbezogen.
- Welche weiteren Hilfspakete sind derzeit in Ausarbeitung und inwiefern wurde Ihr Ressort in die Ausgestaltung bereits eingebunden?
Da sich die Gesamtsituation als sehr volatil darstellt, sind weitere Maßnahmen durchaus denkbar, wobei im Bedarfsfall das Finanzressort selbstverständlich eingebunden wird.