EZ/OZ: 565/2
Schriftliche Anfragebeantwortung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 05.08.2020, 08:44:06
Zu:
565/1 Datenschutz bei landeseigenen Datenbanken & Registern
(Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT))
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Nikolaus Swatek, BSc (NEOS), LTAbg. Robert Reif (NEOS)
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer
Beilagen: 05.08.2020_Anfragebeantwortung Datenschutz bei landeseigenen Datenbanken & Registern.pdf
Betreff:
Datenschutz bei landeseigenen Datenbanken & Registern
Die Anfrage vom 05.06.2020, Einl.Zahl 565/1 der Abgeordneten LTAbg. Nikolaus Swatek, BSc und LTAbg. Robert Reif betreffend "Datenschutz bei landeseigenen Datenbanken & Registern" beantworte ich wie folgt:
1. Wie viele elektronische Register und Datenbanken werden vom Land Steiermark geführt? Bitte um Aufzählung und Funktionsangabe.
Die Landesregierung versteht unter der konkreten Anfrage nach Registern und Datenbanken alle Fachinformationssysteme, welche die Landesverwaltung betreffen und von der Abteilung 1 betreut werden. Die Auflistung ist daher sehr umfangreich. Sie entstammt einer ausschließlich für die interne Verwaltung angelegten Datenbank und dient der Abwicklung der internen Prozesse in der IT, soweit sie der Abteilung 1 bekannt sind und von ihr betreut werden. Daher sind Name und Langtext gegebenenfalls nicht ident mit einer rechtlich/fachlich korrekten Terminologie, wie sie die fachlich zuständigen Dienststellen ev. verwenden. Die Anwendungen sind in der Beilage 1 dargestellt.
2. Gibt es elektronische Register und Datenbanken auf die Bürger_innen, Unternehmen oder Vereine zugreifen können und wenn ja, welche?
Siehe dazu Beilage 2.
3. Unter welchen Umständen können Bürger_innen, Unternehmen oder Vereine auf diese elektronischen Register und Datenbanken zugreifen?
Die konkreten Maßnahmen in den verschiedenen Systemen zur Autorisierung der Abrufe werden letztlich von den Dienststellen verantwortet bzw. von den gesetzlichen Grundlagen vorgegeben. Die Ermöglichung von Zugriffsrechten erfolgt nach Maßgabe der rechtlichen Rahmenbedingungen und gemäß der DSGVO (siehe dazu ergänzend Beilage 2).
4. Wie garantiert die Landesregierung, dass das Grundrecht auf Datenschutz der steirischen Bürger_innen bei diesen elektronischen Datenbanken oder Registern bewahrt wird?
Das Land Steiermark stellt die Sicherheit der in der Landesverwaltung eingesetzten Informationssysteme durch zeitgemäße, strukturierte und nachvollziehbare Managementsysteme sicher. Die gewählten Maßnahmen berücksichtigen den Stand der Technik, die Implementierungskosten und das IT-Risikomanagement und unterliegen einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, um die Sicherheitsmaßnahmen im Amt der Steiermärkischen Landesregierung laufend weiterzuentwickeln. Die entsprechenden Prozesse umfassen auch Maßnahmen zum technischen Datenschutz.
Das Informationssicherheitsmanagement (ISMS) der Abteilung 1 ist nach ISO/IEC 27001:2013 zertifiziert. Damit kommt die Abteilung 1 auch den Forderungen der DSGVO an die Datensicherheit und an ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbarkeit der Systeme nach.
Konkret hat die Abteilung 1 innerhalb ihres Verantwortungsbereichs zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen (Benutzerrichtlinie, Büroordnung, Beschaffungserlass, Security AGBs, Verarbeitungsverzeichnis, Rechtemanagement, IT-Risikomanagement u.a.m) gesetzt. Damit ist auch die Absicherung von Registern im Sinne der Anfrage miteingeschlossen, da diese auf den oben angesprochenen Datenbanken und Informationssystemen basieren (siehe auch die Beantwortung von Frage 8.).
5. Gibt es technische Sicherungsmaßmahmen um die automatisierte Massenabfrage dieser Register zu unterbinden?
Bisher gab es von den datenbereitstellenden Dienststellen keine speziellen Anforderungen und diese wurden auch auf Basis unserer bisherigen Sicherheits- und Risikoanalysen nicht priorisiert. Das Thema wird aber weiter verfolgt.
6. Zu welchem Schluss kam die Überprüfung des GIS durch den Verfassungsdienst des Landes genau?
Eine rechtliche Analyse der Bestimmungen des Grundbuchsanlegungs- und Grundbuchsumstellungsgesetzes iVm der DSGVO hat ergeben, dass der Zugang zum Grundbuch (auch wenn es ein öffentliches Buch ist) – und damit die Ermöglichung der Kenntnisnahme der Eigentumsverhältnisse – in unentgeltlicher Form nur eingeschränkt möglich ist; eine unentgeltliche (gebührenfreie) Eigentumsfeststellung auf elektronischem Weg ist durch diese Vorschriften nicht vorgesehen und wird von den Gerichten auch nicht gewährt. Das Land Steiermark hat die Daten für die Erfüllung von Landesaufgaben erworben, eine spezielle Grundlage für die Veröffentlichung dieser Daten besteht jedoch nicht.
7. Gab es vorher eine andere Meinung des Verfassungsdienstes zu diesem Thema?
Eine derart detaillierte Prüfung hat zuvor nicht stattgefunden. Die intensive Betrachtung wurde mit der Neubewertung der Öffentlichkeit von Grundbuchsdaten und deren Zugänglichkeit und der Prüfung der Auswirkungen eines tatsächlich uneingeschränkten Zugangs gerechtfertigt.
1. Wenn nicht, auf welcher rechtlichen Basis wurden die Eigentümerdaten überhaupt auf dem GIS öffentlich zur Verfügung gestellt?
Es wurde davon ausgegangen, dass mit dem Erwerb der Daten auch die Nutzung in Form einer Veröffentlichung miterworben wurde.
8. Welche weiteren Register und Datenbanken wurden vom Verfassungsdienst des Landes auf ihre datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit geprüft?
Der Verfassungsdienst (Datenschutzmanagement) ist in der Regel bei der Erstellung und in die Konzeption von Datenbanken und Registern eingebunden. Dabei werden jedenfalls auch die datenschutzrechtlichen Anforderungen geprüft. Ebenso wird bei legistischen Vorhaben auf die datenschutzkonforme Ausgestaltung der Regelungen (z.B. Grundlagen der Verarbeitung, insbesondere Veröffentlichung von Daten, Datenminimierung) Bedacht genommen.
9. Zu welchen Schlussfolgerungen kam der Verfassungsdienst?
Die Vorgaben und Anforderungen, welche der Verfassungsdienst (Datenschutzmanagement) festlegt, werden im Sinne der vorigen Beantwortung berücksichtigt.
10. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung gesetzt um ein Datenleck wie bei dem Ergänzungsregister vorzubeugen?
Ungeachtet der Frage, ob es sich bei der Publikation um ein Datenleck handelte, hat das Land Steiermark, wie in Frage 4. bereits beantwortet, Maßnahmen gesetzt, die den Vorgaben der DSGVO entsprechen.
11. Wenn keine Maßnahmen gesetzt wurden, warum nicht?
Siehe die Beantwortung von Frage 10.
12. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung gesetzt um zu garantieren dass ihr Handeln der DSGVO entspricht?
Siehe die Beantwortung von Frage 4. und 8.
13. Wenn keine Maßnahmen gesetzt wurden, warum nicht?
Siehe die Beantwortung von Frage 4. und 8.
14. Wenn keine Maßnahmen gesetzt wurden, hält die Landesregierung Datenschutz für unwichtig?
Wie die Beantwortung der vorstehenden Fragen belegt, hält die Landesregierung den Datenschutz für wichtig und setzt sie entsprechende Maßnahmen.
15. Welche Investitionen wurden durch das Land Steiermark im vergangenen Jahr 2019 in die Stärkung des Datenschutzes getätigt und in welcher Höhe?
Informationssicherheit/technischer Datenschutz ist eine Querschnittsmaterie, welche in sämtlichen Vorhaben und Prozessen der Abteilung 1 berücksichtigt wird. Dieser Umstand macht es schwierig, eine differenzierte Darstellung aller zukünftigen und bereits investierten Mittel zu geben. Als Leitprojekte mit spezifischem Sicherheitsschwerpunkt der letzten drei bzw. kommenden vier Jahre können die folgenden Themen für Investitionen und Reinvestitionen genannt werden: IT-Risikomanagement (ca. 25.000 €), Weiterentwicklung und Zertifizierung des ISMS nach ISO 270001 (ca. 50.000 €), Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung zur Informationssicherheit (ca. 15.000 €), interne Audits (ca. 120.000 €); sichere Infrastruktur: Fire-wall-Technologien (ca. 250.000 €), Server-, Arbeitsplatz- und Netzwerk- Absicherungen (ca. 300.000 €), Monitoring und Überwachungsprodukte (ca. 200.000 €), Sicherheit in der Soft-wareentwicklung (ca. 100.000 €), sichere Datenaustauschplattform (ca. 200.000 €).
Bis zum heutigen Zeitpunkt sind nur die Kosten für die Zertifizierung nach ISO 27001 bei einer externen Firma in der Höhe von ca. 36.000 € bis 2023 fixiert, allerdings noch nicht beauftragt, worden. Für die Durchführung der technischen Audits werden auch in den kommenden Jahren notwendige Leistungen eines befähigten Auditors herangezogen werden müssen. Auch hier wurde noch keine neue Beauftragung durchgeführt, es ist allerdings mit Kosten von ca. 40.000 € pro Jahr zu rechnen.
Zusätzlich gibt es zahlreiche Lizenz-, Wartungs- und Reinvestitions-Ausgaben für Produkte, die im weitesten Sinn einen Beitrag zur Informationssicherheit leisten, wie zum Beispiel diverse Firewall- und Monitoring-Technologien. Die Aufwendungen für Infrastrukturkomponenten lassen sich allerdings nur sehr schwer auf reine Sicherheitsthemen einschränken.
16. Gibt es spezielle Förderungen der Kompetenzen und Ressourcen für Datenschutz innerhalb der Verwaltung des Landes?
1. Wenn ja, welche?
2. Wie viel ist dafür budgetiert, bzw. wie hoch waren die bisherigen
Aufwendungen?
3. Wenn nein, ist es geplant, solche einzuführen?
Förderungen dieser Art sind nicht vorgesehen.
17. Gibt es vom Land finanzierte Angebote für Unternehmen Fragen rund um die praktische Umsetzung des Datenschutzes zu beantworten?
1.Wenn ja, welche?
2.Wie viel ist dafür budgetiert, bzw. wie hoch waren die bisherigen
Aufwendungen?
3.Wenn nein, ist es geplant, solche einzuführen?
Die Beantwortung der Frage liegt nicht in meinem Zuständigkeitsbereich.
18. Gibt es Förderungen oder Subventionen des Landes für zivilgesellschaftliche Initiativen im Bereich Datenschutz und Grundrechte im Internet?
1. Wenn ja, welche?
2. Wie viel ist dafür budgetiert, bzw. wie hoch waren die bisherigen
Aufwendungen?
3. Wenn nein, ist es geplant, solche einzuführen?
In meinem Zuständigkeitsbereich gibt es keine diesbezüglichen Förderungen.
19. Gibt es Förderungen oder Subventionen für lokale Startups, die mit privacy-friendly Dienstleistungen und Produkten einen Standortvorteil erarbeiten?
1. Wenn ja, welche?
2. Wie viel ist dafür budgetiert, bzw. wie hoch waren die bisherigen
Aufwendungen?
3. Wenn nein, ist es geplant, solche einzuführen?
Die Beantwortung der Frage liegt nicht in meinem Zuständigkeitsbereich.
20. Wer ist der Datenschutzbeauftragte des Landes?
Der Datenschutzbeauftragte des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, der Bezirkshauptmannschaften und der Agrarbezirksbehörde Steiermark ist Mag. Christian Freiberger.
21. Ist diese Person in ihrem Wirken als Datenschutzbeauftragter weisungsfrei?
Gemäß Art. 38 Abs. 3 DSGVO hat der Verantwortliche (und etwaige Auftragsverarbeiter) sicherzustellen, dass der Datenschutzbeauftragte bei der Erfüllung seiner Aufgaben keine Anweisungen bezüglich der Ausübung dieser Aufgaben erhält. Diese Weisungsfreiheit ist auch in § 5 Abs. 3 DSG und in § 5 Abs. 3 Steiermärkisches Datenschutzgesetz vorgesehen. Unter Berücksichtigung dieser Bestimmungen ist der Datenschutzbeauftragte selbstverständlich weisungsfrei.
1. Wenn nein, warum nicht?
Siehe obige Beantwortung.
22. Ist der Datenschutzbeauftragte nur für Datenschutz zuständig oder muss er noch anderen Aufgaben nachkommen?
Der Datenschutzbeauftragte ist darüber hinaus als Referent in der Abteilung 3 Fachabteilung Verfassungsdienstes im Amt der Landesregierung tätig.
23. Falls der Datenschutzbeauftragte noch andere Aufgaben hat, warum gibt es keinen Vollzeit-Datenschutzbeauftragten?
Der Landesdatenschutzbeauftragte war bereits vor Geltung der DSGVO nach alter Rechtslage als Datenschutzbeauftragter freiwillig vom Land Steiermark bestellt. Neben dieser Funktion kamen ihm weitere Aufgaben im Verfassungsdienst zu. Seit Geltung der DSGVO wurde zur Unterstützung des Datenschutzbeauftragten eine weitere Person als Stellvertreterin des Datenschutzbeauftragten (Dipl.-Ing. Mag. Dr. Ariane Hemmelmayr) bestellt, die wesentliche Aufgaben in diesem Bereich übernimmt. Aus diesem Grund konnte gewährleistet werden, dass auch weiterhin weitere Aufgaben durch ihn vorgenommen werden.
24. Warum findet man kaum Informationen auf dem Internetauftritt des Landes Steiermark dazu?
Der Datenschutzbeauftragte nimmt keine öffentlichen Aufgaben wahr, er ist primär für die Verantwortlichen tätig. Aus diesem Grund ist keine öffentliche Präsenz erforderlich. Damit Bürger sich an ihn wenden können, falls sie Fragen zum Datenschutz betreffend die Verantwortlichen haben, ist eine Kontaktadresse angegeben. Diese und weitere Informationen zum Datenschutz im Land Steiermark finden sich auf https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74837495/DE/. Die dort angeführten Informationen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen einer datenschutzrechtlichen Informationspflicht. Weiterführende Informationen werden stets nach Rückfrage im Bedarfsfall erteilt.
25. Welche Aufgaben hat der Datenschutzbeauftragten?
Dem Datenschutzbeauftragten kommen jene Aufgaben zu, die in Art. 39 DSGVO festgelegt sind.
26. Ist dem Datenschutzbeauftragten Assistenzpersonal zugeteilt?
Ja, es ist Assistenzpersonal vorhanden.
27. Wenn nein, wie soll ein einzelner Mensch dieser wichtigen Aufgabe alleine nachkommen?
Siehe die Beantwortung der vorstehenden Fragen.
28. Wie viele Personen haben bis jetzt vom Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO Gebrauch gemacht?
Im Zeitraum vom 25.05.2018 bis zum 01.07.2020 haben 14 betroffene Personen von ihrem Recht auf Auskunft gem. Art. 15 DSGVO Gebrauch gemacht.
29. Wie viele Personen haben bis jetzt vom Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO Gebrauch gemacht?
Bis dato hat keine betroffene Person das Recht auf unverzügliche Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO verlangt.
30. Wie viele Personen haben bis jetzt vom Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO Gebrauch gemacht?
Bis dato haben drei betroffene Personen das Recht auf unverzügliche Löschung gemäß Art. 17 DSGVO verlangt.
31. Wie viele Personen haben bis jetzt vom Recht auf Einschränkung nach Art. 18 DSGVO Gebrauch gemacht?
Bis dato hat keine betroffene Person das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO verlangt.
32. Wie viele Personen haben bis jetzt vom Recht auf Widerruf und Widerspruch nach Art. 21 DSGVO Gebrauch gemacht?
Bis dato hat keine betroffene Person das Recht auf Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO verlangt.
33. Wie viele Personen haben bis jetzt vom Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO Gebrauch gemacht?
Bis dato hat keine betroffene Person das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO verlangt.
34. Ist bekannt wie viele Personen bis jetzt vom Recht auf Beschwerde nach Art. 22 DSG Gebrauch gemacht haben?
Bei der gegenständlichen Frage wird angenommen, dass sich diese auf § 24 DSG (Recht auf Beschwerde an die Datenschutzbehörde) bezieht. Im Zeitraum vom 25.05.2018 bis zum 01.07.2020 wurden sechs Beschwerden bei der Datenschutzbehörde eingebracht.
35. Wie lange werden Daten über die Nutzung des Internetauftrittes des Landes Steiermark gespeichert?
Die Besucher-Logs für PIWIK/Matomo werden 90 Tage aufbewahrt und dann gelöscht.
36. Laut Informationen, die auf dem Internetauftritt des Landes Steiermark gefunden werden können, werden bei der Auswertung des Nutzerverhaltens durch den Webanalysedienst PIWIK “hohe Sicherheitsstandards” beachtet. Um welche “hohen Sicherheitsstandards” handelt es sich dabei?
Zur statistischen Auswertung wird am Steiermark-Portal "Matomo" (früher "PIWIK") eingesetzt. Mit Matomo werden keine Daten an Server übermittelt, die außerhalb der Kontrolle des Landes Steiermark liegen. Matomo verwendet “Cookies”, das sind Textdateien, die auf den Computern der Besucherinnen und Besucher des Steiermark-Portals gespeichert werden und die es dem Land Steiermark ermöglichen, die Benutzung seiner Webseite zu analysieren. Dazu werden die durch den Cookie gewonnenen Informationen über die Nutzung an den Server des Landes übertragen und gespeichert, damit das Nutzungsverhalten ausgewertet werden kann. Die IP-Adresse der Nutzerinnen und Nutzer werden umgehend anonymisiert, dadurch wird es unmöglich, einen bestimmten Besuch am Steiermark-Portal über die IP-Adresse zu identifizieren. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung unserer Webseite werden nicht an Dritte weitergegeben, die Verwendung der Cookies kann von den Besucherinnen und Besuchern des Steiermark-Portals durch eine entsprechende Einstellung in Ihrer Browser-Software unterbunden werden.
37. PIWIK heißt seit 2018 Matomo. Wird für die Auswertung des Nutzerverhaltens auf dem Internetauftritt des Landes Steiermark weiterhin PIWIK verwendet oder Matomo?
Das Land Steiermark verwendet Matomo in der Version 3.13.6.
38. Falls PIWIK verwendet wird, welche Version?
Siehe die Beantwortung von Frage 37.
Beilage 1 (zu Frage 1)
Anwendung Kurzbezeichnung
|
Langtext
|
ABIS (ABIS_AVA)
|
Architekten, Bauingenieure Informationssystem
|
ADS
|
Alarmdienstsystem
|
ADV
|
Antragsdatenverwaltung
|
ADVOKAT
|
Elektronischer Rechtsverkehr und Aktenverwaltung
|
AGK
|
Ausgleichskassa für die Fachabteilung für das Veterinärwesen
|
AGRIS
|
Agrarinformationssystem
|
AKDAT
|
Aktenverwaltungsprogramm der ABBs
|
AKVE
|
Aktenverfolgung
|
ALIAS
|
Amtliches Lebensmittelinformations- und Auswertungssystem
|
ANKA
|
Anlagenkataster Steiermark
|
ANKOE
|
Auftragnehmerkataster Österreich
|
ARCHIVIS
|
ArchivInformationsSystem m.angeschl.Bilddatenbank
|
AUTOPOLL
|
Betankung der Dienstkraftwagen des Landes
|
AVERZ
|
Allgemeine Verzeichnisse
|
AZR
|
Auszeichnungsreferat
|
BAG_PFL (BAGDAD_PFL)
|
Behördliche Administrative GesundheitsDiensteAnbieter Datenbank - Pflegeheime
|
BAG_SMB (BAGDAD_SAMBA)
|
Behördliche Administrative GesundheitsDiensteAnbieter Datenbank - Verwaltung selbstständiger Ambulatorien
|
BASAR
|
Mitfahrbörse und Basar im Intranet
|
BAUPROVK (BAUPRO_VERKEHR)
|
Bauprogramm Verkehr (Baustellenverwaltung)
|
BBV
|
Biobetriebeverwaltung
|
BH
|
BH-Grunddaten
|
BHAG
|
Unterstützung des Fremdengesetzvollzuges
|
BHAG_FKB (BHAG-FKB2)
|
Fremdenrechtliche Kartenbeauftragung mit biometrischen Daten
|
BHFSR
|
BH-Führerscheinregister
|
BHGW
|
Gewerbe- und Betriebsanlagen
|
BHHA
|
Haushaltsbuchhaltung der Sozialhilfeverbände
|
BHMG
|
Mündelgeldverwaltung
|
BHSA
|
Spielapparate
|
BHSO
|
Sozialhilfeverrechnung
|
BHST
|
Strafwesen
|
BHZV
|
Elektronischer Zahlungsverkehr
|
BIOTOPDB
|
Biotopdatenbank
|
BMD_FIBU
|
Finanzbuchhaltung der Fa. BMD
|
BOA
|
Benutzer, Organisationen u. Adressen
|
BVZ (DBRV)
|
Benutzerberechtigungsverzeichnis - Verwaltung der Datenbankuser und -rollen
|
BWV
|
Bundeswasserbau-Verrechnung
|
CAT (COMMON AUDIT TRAIL)
|
Komponente zum Sammeln und Auswerten von Daten zur Überprüfung der Zulässigkeit von Anfragen auf Applikationsdaten
|
CFM (ALLFA)
|
CAD Facility Management System
|
CMS
|
CMS für das Internet/Intranet des Amtes d. Stmk. Landesregierung
|
CTX (CITRIX XENAPP)
|
Citrixzugang für Telearbeiter, Wartungsfirmen, Landeslehrer und interne Anwender
|
CUMULUS (CUMULUS-DAM)
|
CUMULUS-DAM (Digital Asset Management)
|
DABIS
|
Bibliotheksystem BIS-C
|
DAISY
|
Statistik Datenbank (Daten-Informations-System) für die Landesstatistik
|
DATADR (DATADRESS)
|
Adressverwaltungsprogramm (Basis: Access Datenbank)
|
DIGI_FD
|
Administration von Forstdaten
|
DJK
|
Digitaler Jagdkataster
|
DLF
|
Darlehensforderungen
|
DLV
|
Darlehensverrechnung
|
DLV_KE (DLV KONTENEINSICHT)
|
DLV Konteneinsicht für Genossenschaften
|
DSZ
|
Digitales Steirisches Zeitungsarchiv
|
EAMA (INVEKOS_GIS)
|
Flächenerfassung für INVEKOS
|
EBV
|
Elektronische Begutachtungsverwaltung
|
ECOTECH
|
Anwendung zur Erstellung von Energieausweisen
|
EEMS
|
Energie Effizienz Monitoring System (Energiebuchhaltung)
|
ELAK
|
Elektronischer Akt
|
ELVIS
|
Elektronisches Verkehrswegeinformationssystem
|
ERS
|
Elektronische Regierungssitzung
|
ERZL
|
Elektronischer Ressourcen-, Ziel- und Leistungskatalog
|
EVERGABE
|
E-Vergabe
|
EVS
|
Ehrenzeichen Vergabe System
|
EZV
|
Ehrenzeichenvergabe
|
FBB
|
Feuerbrandbekämpfung
|
FP
|
Familienpass des Landes Steiermark
|
FUEIS (FÜHRUNGS-INFORMATIONS-SYSTEM)
|
Führungs-Informations-System
|
FVS
|
Fremdenverkehrsstatistik
|
GADB
|
Gewässeraufsichtsdatenbank / LIMS
|
GDB
|
Lokale GDB Kopie in den Oracle Datenbanken
|
GDB_GIS
|
Kopie der GDB im GIS
|
GEMBON
|
Analyse der Gemeindefinanzdaten
|
GEMFIN
|
Finanzdaten der Gemeinden
|
GEMKART (GEMEINDEKARTEI)
|
Gemeindekartei - System zur Wartung von Daten zu Beteiligungen, Darlehen, ... der Gemeinden
|
GEORG
|
Gemeindeorganisationssystem
|
GEORGSHV
|
Gemeindenorganisation Sozialhilfeverbände
|
GIS
|
Geographisches Informations-System (GIS)
|
GIS_GDK
|
GIS Geodatenkatalog
|
GRUNDEIN (GRUNDEINLOESE)
|
Grundeinlöse
|
GVS
|
Grundversorgung für schutzbedürftige Fremde
|
HDB
|
Heimtierdatenbank für Hunde
|
HWDB
|
Steirische Heizwerksdatenbank
|
HYSTEVI
|
Hydrografie Stationsevidenz
|
IDEE
|
Plattform IDEE
|
IMDAS
|
Museumsinformationssystem
|
IMPF_REI (IMPFUNGEN_REISEN)
|
Impfverwaltungssystem (vornehmlich für Reisende)
|
IPPL
|
Influenza Pandemieplanung Steiermark
|
ISOMAS
|
Integriertes Sozialmanagementsystem
|
ISOM_BHG
|
ISOMAS Fachanwendung für das Behindertengesetz
|
ISOM_BMS
|
ISOMAS Fachanwendung für die bedarfsorientierte Mindestsicherung
|
ISOM_KJH
|
ISOMAS Fachanwendung für die Kinder- und Jugendhilfe
|
ISVLS
|
Integrierte Schulverwaltung für landwirtschaftliche Schulen
|
ISVMS
|
Integriertes Schulverwaltungssystem für Musikschulen / J.J.Fux-Konservatorium
|
JFK
|
Jagd- und Fischereikartenverwaltung
|
JRVET
|
Betriebsdatenbank für landwirtschaftliche Betriebe und Tierärzte
|
JWF
|
Jugendwohlfahrt
|
KAT
|
Katastropenschutz IT-Systeme
|
KATPLAN
|
Steirischer Katastrophenschutzplan online
|
KATSCH
|
Beihilfenverwaltung für Umweltkatastrophen
|
KATSRV (KATSERVER)
|
Katastrophenschutzportal des Landes Steiermark
|
KFZT
|
KFZ Terminbuchungssystem der Prüfstellen
|
KIN
|
Kinderbetreuungswesen allgemein
|
KIN_WEB
|
Kindergarten - Webteil
|
KURS_MS
|
Kursmanagementsystem
|
KZE
|
Kontrollzaunerhebung
|
LABFND (LABFRIEND)
|
Verwaltung und Auswertung von Laborversuchen
|
LAV
|
Landesadressverwaltung
|
LBSTDIG
|
Landesbibliothek Steiermark Digital
|
LDB
|
Liegenschaftsdatenbank
|
LDF2
|
Landesweite Datenbank zur Förderungsabwicklung
|
LFBIS
|
Land- und forstwirtschaftliches Betriebsinformationssystem und Zonierungsverwaltung
|
LFR
|
Land- und Forstwirtschaftliches Register
|
LHV
|
Landeshaushaltsverrechnung
|
LJA
|
Landesjagdabgabe
|
LPK
|
KFZ-Lenkerprüfung
|
LRW
|
Landesrechnungswesen
|
LRW_FIHM
|
LRW: Finanzbuchhaltung und Haushaltsmanagement
|
LRWT (LRWTOOLS)
|
LRW-Tools
|
MODES
|
Mobile Device Enterprise System des Landes Steiermark
|
MO_JJFK
|
MusicOffice Schulverwaltung J.-J.-Fux-Konservatorium
|
MOODLE_W
|
Amtsärzteausbildung Online-Kurs
|
NAON
|
Naturschutz Online (ÖPUL Förderungen)
|
NAT2000
|
Natura 2000 - Schutzgebiete
|
OBP
|
Online-Bewerber-Portal / Stellenbörse des Landes Steiermark
|
PDG_ZT (ANTRAGSDREHSCHEIBE PDG)
|
Planungsdaten in Grundstücksverfahren, Kooperation mit ZT-Kammer
|
PKE_LSW
|
PROKREVI Landessiedlungswasserbau
|
PKE_WB
|
PROKREVI Wasserbau
|
PKE_WEG
|
Projekt- und Kreditevidenz Wegebau
|
POLBIO
|
Politikerbiographien steirischer Abgeordneter
|
PPO
|
Patienten- und Pflegeombudschaft
|
PROMAN
|
Anwendung zur Führung von Besprechungsprotokollen.
|
PROTECTR
|
Brandschutzbuch
|
PSMG
|
Pflanzenschutzmittelgesetz
|
RAUMIDA
|
RaumInfrastrukturDAtenbank
|
RAUMIS
|
RAUMInformationsSystem
|
RAUMIS_L (RAUMPIA)
|
RAUMInformationsSystem PublikationsArchiv
|
RA14
|
Allgemeine Daten für die Wohnbauförderung
|
RBL
|
Ruhebezugsleistungen der Gemeindebediensteten
|
REALDATA
|
Real für Immobilienverwaltungen
|
REPFUEHRER
|
Reparaturführer Steiermark
|
RIDB
|
Rinderdatenbank
|
RMDATA_K (RMDATA_KOMMASSIERUNG)
|
RMDATA Vermessungssoftware Kommassierungsmodul
|
ROEBUS (ROENTGENBUS)
|
Röntgenbus
|
ROKAT
|
RAUMInformationsSystem RaumOrdnungsKataster
|
RZL
|
FIBU für die LIG (Anlagen, Finanz-BH, Bilanz) bis 2012
|
SALTO
|
SALTO RW PRO ACCESS 500
|
SANIS
|
Informationssystem für die Sanitätsschulen
|
SAP_BASE (SAP_BASIS)
|
SAP Basisbetrieb
|
SAP_ELZE
|
Leistungszeiterfassung im SAP
|
SAP_ESS
|
ESS - Employee Self Service
|
SAP_ZW
|
SAP Zeitwirtschaft
|
SAVE
|
Sachverständigenverwaltung
|
SBW
|
Staatsbürgerschaftswesen
|
SCHIFFZL
|
Schiffszulassungen
|
SDB
|
Schuldatenbank
|
SDS
|
Sozialdatensystem
|
SFU
|
Schlachttier- und Fleischuntersuchung
|
SIS
|
Schulimpfungssystem
|
SNB
|
Steirisches Naturschutzbuch
|
SODA
|
Sozialdaten - Datensammlung und deren Auswertungen
|
SOIT
|
Serviceorientierte Informationstechnik
|
SOKRATES
|
Schulverwaltung für Berufsschulen
|
SOTRA
|
Sondertransporte
|
STAMP
|
Stationäre und mobile Pflege
|
STERZ (STERZADMIN)
|
Steir.Rechteverwaltung.u. Zutrittssystem
|
STG
|
Steirisches Tourismusgesetz
|
STREAM (LIVESTREAM)
|
LiveStreaming Video-Portal-Steiermark
|
S4B (SKYPE4BUSINESS)
|
Skype for Business
|
TB_GEB
|
Telefongebühren bzw. Handydatenbank
|
TERMEV
|
RAUMInformationsSystem Terminevidenz
|
TERMVER
|
Terminvereinbarung online
|
TVK
|
TurnhallenVerwaltungKompakt
|
TVW
|
Tierverwahrung
|
UVP_DB
|
Umweltverträglichkeitsprüfung Datenbank
|
UVP_UI (UVP_UI_DB)
|
Sharepoint Datenbank für Umweltverträglichkeitsprüfungen und Umweltinspektionen
|
VEVE
|
Veranstalterverwaltung
|
VUFIND
|
Katalogsuche Steiermärkische Landesbibliothek
|
VWST
|
Verwaltungsstrafwesen
|
WAH (WAHLEN)
|
Unterstützung der Wahlabwicklung
|
WBF_EH
|
WBF-Eigenheimförderung
|
WBF_GB
|
WBF - Geschoßbau
|
WBF_JF
|
WBF - Jungfamilienförderung
|
WBF_OR
|
Wohnbauförderung: Ortserneuerung und Revitalisierung
|
WBF_SC
|
WBF - Wohnbauscheck
|
WBF_WB
|
WBF - Wohnbeihilfe
|
WBF_WS
|
WBF - Wohnhaussanierung
|
WBH
|
SAP Lösung für die Wohnbeihilfe
|
WIS
|
Wasserinformationssystem Steiermark
|
WIS
|
Wasserinformationssystem Steiermark
|
WIS
|
Wasserinformationssystem Steiermark
|
ZAZA
|
Zentrale Akten-Zwischen-Archiv
|
ZEBIS
|
Zentrales EDV-BetriebsInformationsSystem
|
ZEUS
|
Zentrales Energieausweis UmgebungsSystem
|
ZIDA
|
Zivildienerdatenbank Steiermark
|
ZPB
|
Zentrale Personenbuchhaltung
|
ZTDB
|
Ziviltechnikerdatenbank
|
ZZA
|
Zentraler Zustell-Adapter
|
MDB
|
Maßnahmendatenbank der Regionalen Programme in Österreich
|
NAVISION
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Die Datenbank RZL in der Abteilung 2 durch das in der Hausverwaltung eigesetzte Programm NAVISION ersetzt wurde
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ALTLAST
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Altlasten Anwendung Steiermark
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ArcGIS Pro
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ArcGIS Pro Landesstandardsoftware
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BEANKA
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Betriebsanlagenkataster
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BescheidDB
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Bescheidedatenbank
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Inventardatenbank
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Inventardatenbank für Messnetz
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LGU
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Luftgüteinformationssystem
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SCHIFFZL
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Schifffahrtszulassung
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UIDB
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Umweltinspektionsdatenbank
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WEB-Untis
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Schulverwaltung für Berufsschulen
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Beilage 2 (zu Frage 2 und 3)
Anwendung Bezeichnung
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Veröffentlichung/Zugriff
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ArchivInformationsSystem mit angeschlossener Bilddatenbank
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Bereitstellung von allgemein zugänglichen (nicht mehr schutzwürdigen) Archivdaten für die Allgemeinheit.
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Biotopdatenbank
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Stmk. NSchG; Veröffentlichung im GIS
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Benutzer, Organisationen u. Adressen
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Online-Telefonbuch der Landesverwaltung (als Integration in CMS für Internet)
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Digitaler Jagdkataster
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Gemäß § 75 Abs. 4 Jagdgesetz sind die in dieser Bestimmung dargestellten Informationen für jedermann zugänglich.
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Heizwerksdatenbank
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Die im Internet verfügbaren Informationen werden auf Grund von Einverständniserklärung der HW-Betreiber veröffentlicht.
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Maßnahmendatenbank der Regionalen Programme in Österreich
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Kein unmittelbarer Zugriff von Bürgern auf diese Datenbank.
Listen von teilnehmenden Betrieben, Beratungsunternehmen und deren BeraterInnen werden auf Grund von Einwilligungen im Web veröffentlicht.
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Natura 2000 - Schutzgebiete
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Stmk. NSchG; Veröffentlichung im GIS
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Reparaturführer Steiermark
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Dienstleistungsplattform www.reparaturfuehrer.at/steiermark. Einverständnis des veröffentlichten Betriebes wird beim Registrieren eingeholt.
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Sachverständigenverwaltung
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Gemäß § 28 (1) Stmk. Baugesetz wird das Verzeichnis nichtamtlicher Bausachverständiger einmal jährlich von der Landesregierung öffentlich kundgemacht.
Gemäß § 17 Abs. 5 Hebeanlagengesetz hat die Landesregierung hat unter der Internet-Adresse www.baurecht.steiermark.at ein öffentlich zugängliches elektronisches Verzeichnis der Inspektionsstellen zu führen.
Gemäß § 27 Abs. 1 Feuerungsanlagengesetz hat die Landesregierung ein Verzeichnis der Prüfberechtigten, die ihren Sitz oder Niederlassung in der Steiermark haben, einschließlich der von ihnen genannten Prüforgane, mit einer Prüfnummer, bestehend aus einer Länderzuordnung und einer fortlaufenden Nummer, zu führen. Das aktualisierte Verzeichnis ist von der Landesregierung auf der Internetseite des Landes zu veröffentlichen.
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Sozialdatensystem
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Verzeichnis von Trägern mit jenen Informationen, die sie selbst zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt haben (Text und Bilder).
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Steirisches Naturschutzbuch
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Gemäß § 34 Abs. 3 Naturschutzgesetz steht es jeder Person frei in das Naturschutzbuch während der Amtsstunden beim Amt der Landesregierung, bei den Bezirksverwaltungsbehörden und in die Datenbestände oder verwahrten Unterlagen bei den Gemeinden Einsicht zu nehmen.
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Stationäre und mobile Pflege
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Veröffentlichung von (privaten und öffentlichen) Heimen und Einrichtungen, von mobilen Pflege- und Betreuungsdiensten (Adress- und Kontaktdaten).
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Tierverwahrung
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Veröffentlichung von gefundenen Tieren einschließlich Tierhalteeinrichtung, die Tiere verwahren, auf Grund von Leistungsverträge gemäß § 30 TSchG (zivilrechtl. Verträge).
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Veranstalterverwaltung
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Gemäß § 26 Abs. 1 Veranstaltungsgesetz führt die Landesregierung ein öffentliches Register für
1. Bewilligungen nach § 10;
2. Veranstaltungseinrichtungen, die in der Steiermark verwendet werden dürfen, und die darüber Verfügungsberechtigten.
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Landesbibliothek Digital, Katalogsuche Steiermärkische Landesbibliothek
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Suchportal für Suche im Online-Katalog
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Unterstützung der Wahlabwicklung
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Veröffentlichung von Wahlvorschläge auf wahlgesetzlicher Grundlage; Veröffentlichung eines Gemeindesverzeichnisses auch mit Namen der aktuellen Bürgermeister
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Wasserinformationssystem Steiermark
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Wasserbuch: Öffentlich zugänglich auf Grund der gesetzlichen Vorgaben des Wasserrechtsgesetzes (§ 124 ff).
Fischereikataster: Gemäß § 22 Abs. 4 Fischereigesetz sind die in dieser Bestimmung dargestellten Informationen für jedermann zugänglich.
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Zwei und Mehr
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Veröffentlichung aller Informationen auf Grund von Einwilligungen (Partnerbetriebe, SonderaktionenpartnerInnen, Service- und Beratungsstellen, …)
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