EZ/OZ: 1840/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 02.12.2021, 15:46:40
Geschäftszahl(en): LAD-285127/2021-41
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer
Beilagen: Vereinbarung, Leitantrag "Resümee aus der COVID-19 Pandemie"
Betreff:
Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark vom 19.11.2002 betreffend Information des Landtages über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz am 19.11.2021
Der Landtag Steiermark hat am 19.11.2002 folgenden Beschluss gefasst:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz zu berichten.
Aufgrund dieses Beschlusses berichtet die Steiermärkische Landesregierung über die bei der Landeshauptleutekonferenz am 19. November 2021 gefassten Beschlüsse und erzielten Ergebnisse wie folgt:
Leitantrag „Resümee aus der COVID-19 Pandemie“
Die anwesenden Mitglieder der Bundesregierung (HBK Schallenberg und BMSGPK Mückstein) und Landeshauptleute unterzeichnen eine Vereinbarung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus und zur Stabilisierung des Gesundheitssystems (Anhang in der Fassung ohne Unterschriften).
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz übermittelt der Bundesregierung nach annähernd 20 Monaten COVID-19 Pandemie einen Leitantrag mit wesentlichen Vorschlägen für gemeinsame Verbesserungen in den verschiedenen Bereichen des Pandemiemanagements und spricht sich dafür aus, diese gemeinsam mit dem Bund und allen Systempartnern zu bewerten und als Maßnahmenpaket mit konkretem Zeitplan umzusetzen. (Anhang)
Blackout und Strommangellagen; Regelmäßige Übungen der Einsatzstäbe und Einsatzorganisationen
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz unterstreicht die Notwendigkeit und Bedeutung regelmäßiger Übungen der Einsatzstäbe und Einsatzorganisationen zum Thema Strommangellage und Blackout. Auch der Information und Kommunikation mit der Bevölkerung im Sinne einer Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung kommt eine besondere Bedeutung zu.
Gleichzeitig fordert die Landeshauptleutekonferenz die Bundesregierung auf, im Rahmen ihrer Kompetenzen und Möglichkeiten geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Blackouts oder einer Strommangellage zu reduzieren und in diesem Sinne auch auf die Entscheidungsträger auf europäischer Ebene einzuwirken.
Im Zuge der Durchführung des Thementages und der Stabsübung „Strom-Mangellage / Blackout“ im November 2021 in Tirol übermittelt die Landeshauptleutekonferenz der Bundesregierung einen Bericht mit den wichtigsten Erfahrungswerten samt Vorschlägen und spricht sich dafür aus, diese gemeinsam mit dem Bund, den Bundesländern und allen Systempartnern zu bewerten sowie geeignete Vorbereitungsmaßnahmen umzusetzen.
Sicherstellung der Krankenanstaltenfinanzierung
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz bekräftigt und unterstützt die Beschlüsse der LandesfinanzreferentInnenkonferenz vom 8.10.2021 und der LandesgesundheitsreferentInnenkonferenz vom 11.11.2021 zur Gesundheitsfinanzierung.
Die Bereitschaft des Bundes zur Einigung auf eine Pauschalzahlung in Höhe von EUR 750 Mio. für die Jahre 2020 und 2021 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die LandesfinanzreferentInnen werden beauftragt, die Details und insbesondere den Verteilungsschlüssel zu verhandeln.
Sicherstellung einer nachhaltigen Pflegefinanzierung
Ergebnis:
Heute kein Beschluss. Die Unterlage mit Länderforderungen soll von den Ländern geprüft und sodann ein Umlaufbeschluss der Landeshauptleutekonferenz vorbereitet werden.
Corona-Aufwand; Rückerstattung für Krankenfürsorgeeinrichtungen
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz unterstützt das Anliegen der Vereinigung der Krankenfürsorgeeinrichtungen Österreichs und ersucht den Bund, eine gesetzliche Regelung zur Übernahme der Kosten, die den Krankenfürsorgeeinrichtungen für die Durchführung von SARS-CoV-2-Impfungen (insbesondere Impfhonorare), für die Durchführung von Testungen im Bereich der niedergelassenen Ärzteschaft und der Apotheken sowie für die Ausstellung von Risikoattesten entstehen, zu schaffen. Bei den genannten Leistungen handelt es sich nicht um solche der Krankenfürsorge, sondern vielmehr um bundesrechtlich vorgesehene Maßnahmen im Rahmen der epidemiologischen Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie.
Gleichzeitig ersucht die Landeshauptleutekonferenz, dass der Bund bei allen künftigen derartigen Maßnahmen ebenfalls eine Kostenübernahme für die Krankenfürsorgeeinrichtungen berücksichtigt und gesetzlich verankert.
EU-Fonds in der Förderperiode 2021-2027; Beschleunigung bei der Einreichung und Genehmigung des Operationellen Programms
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz unterstreicht die Bedeutung des Europäischen Sozialfonds. Schwerpunkte wie beispielsweise in den Bereichen Beschäftigung, insbesondere Jugendbeschäftigung, soziale Innovation sowie Digitalkompetenzen sind als „Investitionen in die Menschen“ insbesondere für die Phase nach der Coronakrise mit negativen Auswirkungen in allen Lebensbereichen entscheidend.
Die Landeshauptleutekonferenz spricht sich daher dafür aus, dass auf Ebene des Bundes alles unternommen wird, damit ohne weitere Verzögerung die offizielle Einreichung des Operationellen Programmes bei der Europäischen Kommission erfolgen wird.
Parallel dazu sind alle Bemühungen zu unternehmen, um in Folge eine rasche Genehmigung zu erwirken.
EU-Kohäsionspolitik 2021-2027; IBW/JTF und INTERREG; Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der Programme für die Periode 2021-2027
Es erfolgt eine Unterzeichnung der vorliegenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der Programme für die Periode 2021-2027.
Neufassung des Energieeffizienzgesetzes
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz fordert eine rasche Neufassung des Energieeffizienzgesetzes und verstärkt den Beschluss der LandesenergiereferentInnenkonferenz vom 29. September 2021.
Die Länder sind in die weiteren Arbeiten vor dem Start des Begutachtungsverfahrens auf Augenhöhe einzubinden.
Mitwirkung der Länder bei der Wärmestrategie bei Gesetzesvorhaben des Bundes im Energiebereich
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz bekräftigt ihren Grundsatzbeschluss vom 6. November 2020 zur Erarbeitung einer gemeinsamen Wärmestrategie von Bund und Ländern und bekennt sich auch zu den Beschlüssen des politischen Steuerungsgremiums sowie der LandesenergiereferentInnenkonferenz vom 29. September 2021.
Für die weiteren politischen Abstimmungen wird die rasche und zeitgleiche Vorlage eines Entwurfes des Erneuerbare Wärme-Gesetzes (EWG) sowie des Umweltförderungsgesetzes durch das BMK an das politische Steuerungsgremium gefordert.
Wasserstoff; Maßnahmen zur Dekarbonisierung
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz ersucht daher die Bundesregierung unter der Maßgabe des von der LandesenergiereferentInnenkonferenz am 29. September 2020 beschlossenen Wasserstoffmanifestes als ersten Impuls die angekündigte Wasserstoffstrategie unter Einbindung der Bundesländer und sonstiger notwendiger Stakeholder fertig zu stellen und dort notwendige Maßnahmen zu definieren, um konkrete Umsetzungsschritte setzen zu können.
Die Landeshauptleutekonferenz ersucht daher die Bundesregierung, sich mit Nachdruck auf Ratsebene aktiv für faire Rahmenbedingungen zur Wasserstoffproduktion einzusetzen.
Fortschrittsbericht Anpassung an den Klimawandel
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz nimmt den Zweiten Fortschrittsbericht zur Österreichischen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel zur Kenntnis und beauftragt die LandesfinanzreferentInnen mit einer Prüfung hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen.
Biodiversitäts-Strategie 2030
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz fordert die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf, die konsequente Einbindung der Bundesländer in die Erarbeitung der Biodiversitäts‐Strategie Österreich 2030 im Rahmen eines konstruktiven Dialogs sicherzustellen und insbesondere in der weiteren Überarbeitung des vorliegenden Entwurfes die gemeinsame Länderstellungnahme VSt-3345/58 vom 10.9.2021 zu berücksichtigen. Der derzeitige Entwurf kann daher noch nicht mitgetragen werden.
Fachkräftemangel; Maßnahmen zur Attraktivierung der Lehre
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz bekennt sich zur großen Bedeutung der Lehre in unserem Bildungssystem. Die duale Ausbildung ist ein Wettbewerbsvorteil und dient auch der Absicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich.
Die Landeshauptleutekonferenz ersucht die Frau Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort um Einrichtung eines Expert*innenteams mit der Zielsetzung, Vorschläge und Maßnahmen zur Attraktivierung der Lehre zu erörtern und einen Maßnahmenkatalog mit Handlungsempfehlungen zu erstellen.
In diesen Prozess sind insbesondere das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, das Bundesministerium für Arbeit, die Bildungsdirektionen, das AMS, die Länder, Sozialpartner und Interessenvertretungen und weitere Expert*innen aus dem wissenschaftlichen Bereich einzubinden.
Planungssicherheit bei der Bewerbung und Durchführung von Sportgroßveranstaltungen
Beschluss:
Spitzensport spielt sowohl als internationales Aushängeschild als auch in seiner Vorbildfunktion im eigenen Land eine wichtige gesellschaftliche Rolle. Österreich genießt einen ausgezeichneten Ruf als Austragungsort für internationale Wettkämpfe und Großsportveranstaltungen.
Die Landeshauptleutekonferenz ersucht daher Herrn Vizekanzler und Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, sicherzustellen, dass bei Bewerbungen für die Durchführung von Sportgroßveranstaltungen generell mehr Planungs- und Finanzierungssicherheit, insbesondere auch bei notwendigen Infrastrukturprojekten, gewährleistet ist.
Verfahrensbeschleunigung im Zusammenhang mit UVP-Verfahren
Beschluss:
-
Die Landeshauptleutekonferenz spricht sich für eine Verfahrensbeschleunigung aus und lehnt jedwedes Gold Plating bei der Umsetzung europarechtlicher Vorschriften im Sinne einer Übererfüllung der UVP-Richtlinie ab.
-
Unter Beibehaltung des hohen Schutzniveaus für die Umwelt sowie unter Gewährleistung der (europarechtlich gebotenen) Partei- und Beteiligungsrechte dürfen zusätzliche Tatbestände und Genehmigungskriterien jedenfalls nicht ohne flankierende Maßnahmen zur Steigerung der Verfahrenseffizienz eingeführt werden, sodass eine Verfahrensbeschleunigung und Entbürokratisierung des UVP-Regimes im Sinne des Regierungsprogramms der Bundesregierung Ergebnis der UVP-G-Novelle sein müssen. Ein wesentliches Element der Verfahrensbeschleunigung wird dabei – nicht zuletzt zur Entlastung der Behörden und des BVwG – das Bestreben sein, künftig zu gewährleisten, dass entscheidungsrelevante Vorbringen zeitgerecht erstattet und nicht aus verfahrenstaktischen Gründen verzögert oder gar erst vor dem Verwaltungsgericht vorgebracht werden.
-
Die Besetzung der bundesseitig eingerichteten Arbeitsgruppe zur UVP-Verfahrenseffizienz und sonstiger Arbeitsgruppen im Zusammenhang mit der Novelle ist den Ländern bekannt zu machen und sind diese durch die mögliche Entsendung mindestens einer Expertin bzw. eines Experten pro Bundesland in die jeweilige Arbeitsgruppe zu involvieren. Insbesondere ist die Ausgewogenheit zwischen den unterschiedlichen Interessenslagen hierbei zu gewährleisten, sodass Vertreter der Vollzugsbehörden nicht unterrepräsentiert sein dürfen. Seitens der Länder besteht dabei die Erwartung, dass die angesprochene Arbeitsgruppe zeitnah Ergebnisse liefert. Vorschläge zur Beschleunigung des UVP-Verfahrens liegen seit Jahren in Literatur und diversen Positionierungspapieren mannigfaltig vor. Allgemein ist im Rahmen der Vorbereitung der Novelle zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen, dass die Länder rechtzeitig und auf Augenhöhe in die Erarbeitung eingebunden werden. Dies bedingt auch Informationspflichten mit der Gelegenheit zur Stellungnahme und das Recht noch vor der Begutachtungsfrist und auch währenddessen Verhandlungen zu verlangen.
-
Die UVP-G Novelle ist auf Regelungen zu beschränken, die in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes liegen.
Staatsbürgerschaft für Nachfahren von geflohenen NS-Opfern
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz weist auf die den Ländern in Vollziehung der bundesgesetzlichen Bestimmungen über den Staatsbürgerschaftserwerb für geflohene Opfer des Nationalsozialismus und deren Nachkommen entstandenen Mehrkosten hin und setzt sich für eine zeitnahe finanzielle Abgeltung der bereits entstandenen und noch zu erwartenden künftigen Aufwendungen ein.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 02. Dezember 2021.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark vom 19.11.2002 betreffend die Information über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz vom 19. November 2021 wird zur Kenntnis genommen.