EZ/OZ: 1499/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 18.06.2021, 07:38:07
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Landwirtschaft
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Simone Schmiedtbauer, Landesrätin MMag. Barbara Eibinger-Miedl
Betreff:
Zur Stärkung der Bio-Landwirtschaft Dorfläden von der Gewerbeordnung ausnehmen
Eine Stärkung der biologischen Wirtschaftsweise ist unumgänglich, um den zahlreichen Herausforderungen in den Bereichen Umwelt, Klima, Ernährungssicherheit, artgerechter Tierhaltung, Bodenschutz und Biodiversität begegnen zu können. Pestizide in Lebensmitteln, Bienensterben, Verlust der Artenvielfalt und unserer Kulturlandschaft, sowie Bodenverdichtung – die Liste der Folgen einer zunehmend intensiver betriebenen Landwirtschaft ist lang. Zudem wünschen sich immer mehr Menschen, dass Lebensmittel in einer Kreislaufwirtschaft ohne Gifteinsatz erzeugt werden. Der Biolandbau kann die Herausforderungen, vor denen wir stehen, am besten bewältigen, das belegen zahlreiche Studien.
Laut BIO AUSTRIA ist der Absatz von Bio-Lebensmitteln in Österreich, wie auch die Jahre davor, im Jahr 2019 weiter gestiegen. „Mit einem Plus von 130 Millionen Euro gegenüber 2018 wurde dabei – alle Absatzkanäle zusammengerechnet – erstmals die Umsatzgrenze von zwei Milliarden Euro überschritten (2.060 Mio. Euro).“ Auch das erste Halbjahr 2020 zeigt, dass die Bio-Umsätze im Lebensmitteleinzelhandel, trotz COVID, mit einem Plus von knapp 20 Prozent deutlich über dem Vorjahresniveau liegen. Quelle: https://www.bio-austria.at/umsatz-mit-bio-lebensmitteln-in-oesterreich-waechst-und-waechst/
Allerdings wird auch hervorgehoben, dass es ein umfassendes Maßnahmenpaket braucht, um Bäuerinnen und Bauern dazu zu motivieren und dabei zu unterstützen, ihren Betrieb auf biologische Landwirtschaft umzustellen. Bei Bio-Betrieben handelt es sich ja meist um ökologisch wirtschaftende Kleinbetriebe, die höhere Kosten aufweisen. BIO AUSTRIA sieht auch weiteres Potenzial etwa im Bereich von Großküchen bzw. Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen, aber auch im Sortiment des Lebensmitteleinzelhandels. Leider nehmen Bio-Lebensmittel nach wie vor nur einen sehr geringen Teil des durchschnittlichen Supermarkt-Sortiments ein.
Zur Stärkung der Rahmenbedingungen für bereits ökologisch wirtschaftende Betriebe und den Neueinstieg in die Biolandwirtschaft sind insbesondere auch Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und/oder Wiederbelebung der Nahversorgung zu ergreifen. Das Bewußtsein für die Wichtigkeit der Versorgung mit gesunden, biologischen Lebenmsmitteln aus der bäuerlichen Direktvermarktung der Region ist vorhanden. Die regionale Kreislaufwirtschaft wird angekurbelt, die Wertschöpfung bleibt in der Region und Produkte können zu fairen Preisen angeboten werden. Kurze Transportwege sowohl bei Belieferung wie auch bei Konsument*innen nützen dem Klima.
Die rechtlichen Regeln hinken jedoch hinterher. Dorfläden stehen aufgrund einiger Schwachstellen in gesetzlichen Regelungen wie Gewerbeordnung und Öffnungszeitenverordnung vor Problemen. Eine Anmeldung als Lebensmittelhandel nach Gewerbeordnung hat einen großen bürokratischen Aufwand zur Folge. Flexiblere Öffnungszeiten als derzeit möglich sind ebenfalls von großer Wichtigkeit.
Es muss gesetzliche Änderungen für innovative Konzepte der Nahversorgung in Gemeinden im ländlichen Raum geben, wenn diese Versorgung konkurrenzlos und auf Selbstbedienungsbasis betrieben wird. Es muss für einen gemeinnützigen Verein möglich sein, solche Selbstbedienungsstellen ohne großen bürokratischen Aufwand zu betreiben, wo nicht nur regionale bäuerliche Direktvermarkter*innen, sondern auch 25% regionale Gewerbetreibende der Lebensmittelgrundversorgung (Bäcker*innen und Fleischer*innen) rechtlichen Raum finden, ihre Waren anbieten zu können und ein Bezahlen nicht nur mit Bargeld in Blechkassen, sondern auch mittels zeitgemäßen, bargeldlosen Bezahlsystems gesetzlich ermöglicht wird.
Es braucht Ausnahmen aus der Gewerbeordnung 1994 für kleine Dorfläden, die der Nahversorgung der Bevölkerung mit gesunden Lebensmitteln im ländlichen Raum dienlich sind - zur Stärkung des ländlichen Raums und insbesondere ökologisch wirtschaftender Betriebe, sowie zur Vermeidung von Landflucht.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, zur Stärkung einer nachhaltigen und biologischen Landwirtschaft an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zu übermitteln, welcher Rechtssicherheit für Dorfläden im ländlichen Raum schaffen und diese vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausnehmen soll.
Unterschrift(en):
LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne)