EZ/OZ: 198/3
Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)
freigegeben am 20.01.2020, 13:31:46
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Dr. Juliane Bogner-Strauß
Zu Tagesordnungspunkt D1
Betreff:
Evaluierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes
Mit 1. April 2019 wurde der ärztliche Bereitschaftsdienst komplett umgestellt. Dies ging unter anderem mit einer Verringerung der Sprengel sowie mit einer zeitlichen Verkürzung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes außerhalb von Graz einher. Zwischen 24 Uhr und 7 Uhr steht im Notfall nur die Rettung im gesamten Landesgebiet (mit Ausnahme der Stadt Graz) im Einsatz.
Die Änderung des Bereitschaftsdienstes führte dementsprechend nicht nur bei der Bevölkerung, sondern auch bei Ärztinnen und Ärzten zu Verunsicherung. Mehrmals wurde bereits nachjustiert, unter anderem was das Personal des Gesundheitstelefons, die Öffnung von Ordinationen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen oder die Anzahl der Sprengel betrifft. Dennoch kommt es seit der Neugestaltung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes immer wieder zu Engpässen, was die Besetzung des selbigen betrifft. Zuletzt war dies bei der Besetzung des Bereitschaftsdienstes über die Weihnachtsfeiertage der Fall. Dies hängt damit zusammen, dass anstelle von verpflichtenden Diensten für ÄrztInnen nunmehr ein Freiwilligkeitsprinzip eingeführt wurde.
Zwar wurde bei Einführung des Bereitschaftsdienstes seitens der Landesregierung bereits angekündigt, diesen nach drei Jahren evaluieren zu wollen, angesichts der Situation erscheint eine frühere Evaluierung jedoch sinnvoll.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, den ärztlichen Bereitschaftsdienst ein Jahr nach Einführung zu evaluieren und diese Evaluierung dem Landtag vorzulegen.
Unterschrift(en):
LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)