EZ/OZ: 1590/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 02.08.2021, 08:04:29
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Bildung, Gesellschaft und Gesundheit
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Dr. Juliane Bogner-Strauß
Betreff:
Verbesserung der medizinischen Versorgungssituation für Menschen mit geistiger und körperlicher Beeinträchtigung
Es zählt zu den Kernaufgaben des Sozialstaates, dass jedem Steirer ganz unabhängig von Alter, Geschlecht, sozialem Status, Vermögen und Wohnort eine bestmögliche medizinische Versorgung zur Verfügung steht. Dabei darf gerade auf jene Menschen, die aufgrund ihrer körperlichen beziehungsweise geistigen Verfassung besondere versorgungstechnische Bedürfnisse haben, keinesfalls vergessen werden. Insofern irritierte ein Bericht der „Kleinen Zeitung“ vom 23. Juli 2021, wonach sich die medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung vor allem außerhalb des Grazer Zentralraums als massiv lückenhaft darstelle.
So würden laut der „Kleinen“ insbesondere in der Obersteiermark Ärzte fehlen, die für die Behandlung von beeinträchtigten Menschen geschult sind. Dies führe dazu, dass Betroffene und deren Angehörige bzw. Betreuer stets nach Graz ausweichen müssen, wo wiederum die Wartezeiten extrem lang seien. Als Beispiel wird in dem Bericht von einer zu Wort kommenden Expertin etwa der Besuch eines behinderten Menschen beim Zahnarzt ins Treffen geführt. Viele Betroffene würden aus Angst den Mund nicht offenhalten können, weswegen sie für Behandlungen eine Narkose brauchen. Das wiederum gehe nur in Graz. Dort warte man auf reguläre Termine jedoch mehr als ein Jahr. Zudem gebe es selbst bei Schmerzen zuerst stets ein Erstgespräch, bei dem der Mensch mit Behinderung dabei sein müsse. Dann folge die OP-Tauglichkeitsprüfung beim Hausarzt und erst beim insgesamt dritten Arzttermin könne die Narkose eingeleitet werden.
Laut der Expertin fehle es in der obersteirischen Region an einer Spezialambulanz, wo Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen speziell für die Versorgung der betroffenen Personengruppe geschult sind. Auch sollten in einer derartigen Einrichtung zwei oder drei Betten für die Betreuer der beeinträchtigten Patienten zur Verfügung stehen. Bedauerlicherweise wird in dem Zeitungsbericht seitens der KAGes lediglich auf die bestehenden Angebote verwiesen. So gebe es in der Obersteiermark für die Erstbehandlung die „Allgemeinpsychiatrische und Suchtmedizinische Ambulanz“ in Bruck, eine dislozierte Ambulanz des LKH Graz II. Andere Fachrichtungen oder stationäre Angebote gebe es jedoch nur in der steirischen Landeshauptstadt.
Die aufgezeigten medizinischen Versorgungslücken für Menschen mit Behinderung sind ein weiterer Beleg dafür, dass es eines Ausbaus des versorgungstechnischen Angebots in sämtlichen steirischen Regionen und insbesondere außerhalb des Grazer Zentralraums bedarf. Der Umstand, dass beeinträchtigte Menschen und deren Angehörige teils Monate auf einen Behandlungstermin warten und dafür dann teils quer durch die ganze Steiermark in die Landeshauptstadt reisen müssen, muss bei jedem verantwortungsbewussten Politiker die Alarmglocken läuten lassen. Laut Ansicht der Antragsteller sollten nun umgehend in Zusammenarbeit mit Experten und Betroffenen konkrete Konzepte zur Verbesserung der Versorgungssituation ausgearbeitet und in Umsetzung gebracht werden.
Erste positive Hoffnungsschimmer, dass sich zumindest eine der beiden steirischen Regierungsparteien der dargelegten Probleme ebenfalls annehmen will, bescherte ein weiterer Bericht der „Kleinen Zeitung“ vom 23. Juli dieses Jahres: „[…] Noch am Freitag meldeten sich Soziallandesrätin Doris Kampus und die zweite Landtagspräsidentin Gabriele Kolar (beide SPÖ) bei der Lebenshilfe, um nach Lösungen zu suchen. ‚Die Probleme im Gesundheitsbereich werden sich in den nächsten Jahren verschärfen, im Behindertenbereich ist das Ganze noch dramatischer‘, sagt Kolar. Sie fordert die Einrichtung einer Tagesklinik in der Obersteiermark. ‚Fragen der Gesundheit dürfen keine Fragen des Wohnortes sein.‘ Eine solche Klinik könne etwa im Krankenhausverbund Murtal oder Hochsteiermark entstehen, Kolar will das Thema nach der Sommerpause im Landtag debattieren.“
Die Aussagen der beiden SPÖ-Politikerinnen sind zweifelsohne begrüßenswert. Was es jedoch nun braucht, sind keine Lippenbekenntnisse, sondern konkrete Taten und vor allem Beschlüsse im Landtag Steiermark. Widrigenfalls ist zu befürchten, dass die medialen Forderungen nach Verbesserungen für die Betroffenen nicht so bald in Angriff genommen werden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Entscheidungsträgern der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft sowie mit Experten aus dem Bereich der Betreuung von Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Beeinträchtigung als auch unter Einbindung der Betroffenen selbst konkrete Konzepte zur Verbesserung der medizinischen Versorgungssituation für Menschen mit Beeinträchtigung in der Steiermark auszuarbeiten und anschließend die erarbeiteten Konzepte dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen.
Unterschrift(en):
LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ)