EZ/OZ: 1592/1
Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 02.08.2021, 18:10:35
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Ursula Lackner
Frist: 04.10.2021
Betreff:
Steirische Naturdenkmale – weitere Fragen
Dem Steiermärkischen Naturschutzgesetz 2017 (StNSchG 2017) zufolge ist ein Naturdenkmal eine hervorragende Einzelschöpfung der Natur, die wegen ihrer wissenschaftlichen oder kulturellen oder ökologischen Bedeutung, ihrer Eigenart, Schönheit oder Seltenheit oder ihres besonderen Gepräges für das Landschaftsbild erhaltenswürdig ist, und kann von der Behörde zum Naturdenkmal erklärt werden. Zum Naturdenkmal können insbesondere erklärt werden: einzelne Bäume; Quellen; Wasserfälle; Felsbildungen; Gletscherspuren; Moränen; Klammen und Schluchten mit ihrer Wasserführung; erdgeschichtliche Aufschlüsse oder Erscheinungsformen; Vorkommen einzigartiger Gesteine und Mineralien; fossile Tier- oder Pflanzenvorkommen. Naturdenkmale werden nach geltender Rechtslage durch Verordnung zu solchen erklärt.
Der Webseite des Landes ist zu folgendes entnehmen: Die geographische Lage aller "Naturdenkmale" ist in der Übersichtskarte Naturdenkmale im GIS Steiermark im Unterthema „Flora & Fauna / Naturräumliche Schutzgebiete" abrufbar. Informationen können auch aus dem analog geführten Naturschutzbuch der Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung oder der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat Graz angefragt werden. https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74834877/DE/
Da die Anfrage der Grünen, EZ/OZ: 1384/1, nicht vollständig beantwortet wurde, wird eine weitere Anfrage zu den steirischen Naturdenkmalen gestellt. Außerdem ergaben sich durch die Beantwortung neue Fragen.
Es wird daher folgende
Schriftliche Anfrage
gestellt:
- Welche Naturdenkmale wurden ab 2010 unter Schutz gestellt (bitte um Auflistung der Naturdenkmale nach Objektnummer und GZ)?
- Wie viele Anregungen für Naturdenkmale gab es insgesamt im Zeitraum 2010 - 2020? Welche davon wurden aus welchen Gründen abgelehnt?
- Welche Erklärungen zu Naturdenkmalen wurden ab 2010 aufgehoben (bitte um Auflistung je Naturdenkmal, nach Aufhebungs-Jahr und nach Grund iSv § 18 Abs 2 lit a und b StNSchG 1976 bzw § 24 Z 1, Z 2 und Z 3 StNSchG 2017 sowie nach Bezirk)?
- Wie hoch war die maximale Anzahl der Naturdenkmale seit der gesetzlichen Verankerung im Naturschutzgesetz?
- Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die für Pflege, Sanierung, Kontrollen etc. von Naturdenkmalen jährlich zur Verfügung stehen? Gibt es hier Kofinanzierungen?
- Laut Anfragebeantwortung wird gerade an einem Projekt gearbeitet, damit die Aufhebung von Naturdenkmalen in Zukunft seltener stattfindet bzw. gänzlich vermieden werden kann. Welche Expert*innen sind hier eingebunden? Wann soll das Projekt abgeschlossen sein?
- Plant die Landesregierung im Rahmen dieses Projekts einen Ausgleich zur Aufhebung der Naturdenkmale durch Neuausweisung, sodass nicht schrittweise die Naturdenkmale in der Steiermark verschwinden? Wenn nein, warum nicht?
- Ist es geplant, das analog geführte Naturschutzbuch zu digitalisieren?
Unterschrift(en):
LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne)