EZ/OZ: 1574/1
Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 20.07.2021, 11:26:42
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Ursula Lackner
Frist: 20.09.2021
Betreff:
Wasserrechtliche Überprüfung des Kraftwerks an der Schwarzen Lafnitz
Die Wasserwirtschaftsabteilung des Landes Steiermark sprach sich im Rahmen der wasserrechtlichen Bewilligung eines Kraftwerksbaus an der Schwarzen Lafnitz deutlich gegen die Genehmigung aus und gab eine negative Stellungnahme ab. Es wurde ein Gewässerbewirtschaftungsplan zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung Obere Lafnitz erarbeitet, der im Untersuchungsgebiet, das auch die Schwarze Lafnitz als Zubringer beinhaltet, eine Nutzung und eine damit verbundene Beeinträchtigung der ökologisch wertvollen Gewässerabschnitte ausklammern sollte. Auch der Verwalter des öffentlichen Wassergutes, der als Vertreter des Bundes als Grundeigentümer fungiert, verweigerte die Zustimmung zum Projekt. Dennoch hat die Abteilung 13 des Landes Steiermark das Kraftwerk bewilligt und Zwangsrechte gegen den Bund als Grundeigentümer eingeräumt.
Eine der Ursachen dieses Konfliktes ist, dass die Wasserwirtschaftsabteilung nicht frühzeitig über das Projekt informiert wurde. Es kann nicht angehen, dass die Abteilung, die hauptsächlich für die rechtskonforme Umsetzung der EU Wasserrahmenrichtlinie und insbesondere für die Beurteilung von Vorhaben auf Vereinbarkeit mit wasserwirtschaftlichen Planungen und Zielen verantwortlich ist, übergangen wird. Auch die Bevölkerung in der Region und Bürgermeister*innen wollten die ökologisch wertvolle Gewässerstrecke der Schwarzen Lafnitz als Naherholungsgebiet erhalten.
Im Februar 2019 erfolgte eine wasserrechtliche Überprüfung des Kraftwerksbaus. Laut der Beantwortung einer Anfrage der Grünen war zu diesem Zeitpunkt noch folgendes ausständig:
- die Auflagen waren nicht vollständig erfüllt
- hinsichtlich der Pflichtwassermenge und der Durchgängigkeit der Restwasserstrecke lagen die Berichte nicht vollständig vor
- die abschließenden Stellungnahmen des Wasserwirtschaftlichen Planungsorgans und des öffentlichen Wassergutes lagen noch nicht vor
- die Ausführungsnachweise bzw. Vermessungsergebnisse fehlten
- es wurde die Einhaltung der Pflichtwasserabgabe nicht geprüft, weil die Kollaudierung noch nicht stattfand
- die Fischaufstiegshilfe war noch nicht koppengerecht umgestaltet.
Eine weitere wasserrechtliche Überprüfungsverhandlung sei vorgesehen.
Unseren Informationen zufolge ist an einem Zubringer der Schwarzen Lafnitz, dem Hinteren Waldbach, ein weiteres Wasserkraftwerk geplant. Gespräche mit den Grundeigentümer*innen würden geführt.
Es wird daher folgende
Schriftliche Anfrage
gestellt:
- Ist die Kollaudierung, mit welcher die Übereinstimmung der ausgeführten Anlagen oder von Anlagenteilen mit der erteilten Bewilligung geprüft wird, abgeschlossen?
- Sind die Auflagen des Bewilligungsbescheides vollständig erfüllt? Wenn nein, welche Mängel liegen noch immer vor (Bitte um detaillierte Angaben)?
- Liegt die abschließende Stellungnahme des Wasserwirtschaftlichen Planungsorgans vor bzw. wie lautet die Stellungnahme im Wortlaut?
- Liegt die abschließende Stellungnahme des öffentlichen Wasserguts vor bzw. wie lautet die Stellungnahme im Wortlaut?
- Liegt die abschließende Stellungnahme des wasserbautechnischen Amtssachverständigen vor bzw. wie lautet die Stellungnahme im Wortlaut?
- Wie oft (an welchen Tagen) wurde bisher die Einhaltung der Pflichtwasserabgabe geprüft? Wie wurde gemessen und mit welchem Ergebnis? Wurden Rückschlüsse über die Einspeisung ins Stromnetz gezogen?
- Funktioniert die Fischaufstiegshilfe vollständig, wurde sie inzwischen koppengerecht umgestaltet?
- Wurden die Mängel fristgerecht (bis 15.6.2019) behoben?
- Liegt der Endbericht betreffend die Auflagen des naturschutzrechtlichen Bescheides der Naturschutzbehörde vor? Lieben noch Mängel vor und wann werden diese behoben? Gab es Abweichungen/Änderungen zum naturschutzrechtlich genehmigten Projekt? Welche konkret?
- Ist Ihnen bekannt, ob am Zubringer der Schwarzen Lafnitz, dem Hinteren Waldbach, ein Kraftwerk geplant ist? Sind die Projektwerber bereits an die Behörde herangetreten?
- Ist der Hintere Waldbach von der Gewässerschutzverordnung erfasst? Wenn nein, warum nicht?
- Ließe sich aus Ihrer Sicht dieses Kraftwerk am Zubringer der Schwarzen Lafnitz mit dem Gewässerbewirtschaftungsplan zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung Obere Lafnitz und eine damit verbundene Beeinträchtigung der ökologisch wertvollen Gewässerabschnitte vereinbaren?
Unterschrift(en):
LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)