EZ/OZ: 2445/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 17.08.2022, 08:12:40
Geschäftszahl(en): ABT16-83648/2018-16
Zuständiger Ausschuss: Infrastruktur
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann-Stv. Anton Lang
Beilagen: Umsetzungsmaßnahmen, Förderungsantrag, Rahmenvertrag, Gesamtkosten
Betreff:
Umsetzung Radverkehrskonzept Fehring Vertragsgestaltung, Mitfinanzierung und Förderung von Radverkehrsmaßnahmen in der Höhe von rund € 4.377.000,00
In den letzten Jahren hat die Abteilung 16, Verkehr und Landeshochbau, einen Prozess zur Neuausrichtung der Radverkehrsentwicklung und Radverkehrsförderung eingeleitet. Im Zuge dessen wurden 2016 die Radverkehrsstrategie Steiermark 2025 und im Jänner 2018 ein neues Fördermodell ausgearbeitet (www.radmobil.steiermark.at/foerderung) und jeweils per Regierungsbeschluss (GZ: ABT16 – 126229/2016-50 sowie GZ: ABT16-17964/2017-73) beschlossen.
Mit der aktuellen Strategie soll eine Verlagerung im Modal Split besonders in den steirischen Siedlungsschwerpunkten erzielt werden, da hier das größte Radverkehrspotential in der Steiermark liegt. Entsprechend internationaler und nationaler Beispiele und unter Berücksichtigung des Schwerpunktes 3 „ganzheitliche Planung – Radverkehrskonzepte als Basis“ wurde mit der Stadtgemeinde Fehring – in kooperativer Weise – ein Radverkehrskonzept ausgearbeitet. Der Ergebnisbericht ist unter www.verkehr.steiermark.at/rk4rsa passwortgeschützt abrufbar.
Die Zugangsdaten dafür lauten:
Benutzername: RK
Passwort: Beschlussvorlage
Mit dem Ergebnis dieses Planungsprozesses liegt ein langfristiges, verbindliches und strukturiertes Entwicklungsprogramm für den Radverkehr im Planungsraum Fehring vor.
Mit Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmenbündel soll eine Erweiterung und Verdichtung des aktuellen Radwegenetzes, basierend auf dem bestehenden Straßennetz erfolgen (Säule A – planen & bauen) und begleitend die entsprechenden Rahmenbedingungen und Strukturen zur positiven, dauerhaften Entwicklung des Radverkehrs geschaffen werden (Säule B – motivieren & kommunizieren; Säule C – kooperieren & organisieren).
Für das Gesamtprojekt „Radverkehrskonzept Fehring“ soll ein Kooperationsvertrag (Rahmenvertrag) zwischen der Gemeinde und dem Land Steiermark (Abteilung 16, Verkehr und Landeshochbau) abgeschlossen werden. Zentraler Bestandteil dieses Vertrages sind die geschätzten Gesamtkosten, die anteiligen Kosten der Vertragspartner, die Umsetzungsdauer, der Radverkehrsbeauftragte der Gemeinde und das Radverkehrskonzept mit der ausgearbeiteten Maßnahmenliste (siehe Beilagen und Dokumente unter www.verkehr.steiermark.at/rk4rsa).
Basierend auf dem Rahmenvertrag sind in der Folge die Detailprojekte zu den einzelnen Maßnahmen auszuarbeiten. Für die konkrete Umsetzung der Maßnahmenbündel sollen weitere Verträge, bei Maßnahmen an Landesstraßen Kooperationsverträge mit einem Kostenteilungsschlüssel und bei Maßnahmen an Gemeindestraßen Förderverträge, abgeschlossen werden. Die Vertragsgestaltung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Verfassungsdienst.
Die Stadtgemeinde Fehring hat einen Antrag (GZ: ABT16-83648/2018-15) zur Förderung bzw. Kostenbeteiligung des Landes bei der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes in der Höhe von rund € 2.767.000,00 bei der zuständigen Abteilung 16 eingereicht.
Die Gesamtkosten für die Periode 2022 – 2031 belaufen sich auf rund € 4.377.000,00.
Mit der Gemeinde wurde hinsichtlich des Budgetplanes (siehe Beilage) das Einvernehmen hergestellt und per Gemeinderatsbeschluss auch schriftlich bestätigt.
Das Radverkehrskonzept umfasst Infrastrukturmaßnahmen an 6 Hauptradrouten von ca. 30 km Länge, an einem untergeordneten Erschließungsnetz von ca. 47 km Länge und weitere Maßnahmen in den Bereichen Leitsystem und Radabstellanlagen. Ergänzend dazu werden im Sinne der Säule B und C der Radverkehrsstrategie auch „weiche Maßnahmen“ gesetzt, die zum Radfahren motivieren und auch die Rahmenbedingungen für das Radfahren verbessern sollen. Der Umsetzungszeitraum wurde in Abstimmung mit der Gemeinde von 2022 bis 2031 gewählt, für Restarbeiten ist (lt. Förderrichtlinie Radverkehr) eine abschließende Leistungserbringung und Endabrechnung bis ins Folgejahr (2032) möglich. Die o.a. Maßnahmen liegen daher im öffentlichen Interesse.
Der für den Kofinanzierungsantrag und für die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes erforderliche Gemeinderatsbeschluss seitens der Gemeinden liegt vor.
Gesamtkosten Radverkehrskonzept Fehring
Landesanteil geschätzte Kofinanzierung rd. € 2.767.000,00
Gemeindeanteil rd. € 1.610.000,00
Summe (Gesamtkosten Schätzung 2022 – 2031) rd. € 4.377.000,00
Der Abschluss der erforderlichen Kooperationsverträge und Förderverträge für die Maßnahmenbündel der Jahre 2026 bis 2031 ist als Vorhaben gemäß § 47 Landeshaushaltsgesetz zu werten. Das Einvernehmen mit dem Landesfinanzreferenten wurde hergestellt.
Die Auszahlung der Landesbeiträge für das Jahr 2022 in Höhe von voraussichtlich rund € 257.000,00 erfolgt innerhalb des genehmigten Detailbudgets Verkehr zu Lasten der Auszahlungsgruppen „Auszahlung aus betrieblichem Sachaufwand“, „Auszahlung aus investitionsbezogenen Kapitaltransfers“, „Auszahlungen aus Transfers“ sowie „Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit“
Für die geplanten Auszahlungen des Landes in den Jahren 2023 bis 2025 in der Höhe von insgesamt rund € 1.287.000,00 (siehe Gesamtkosten/Finanzierungsplan Stand 29.03.2022, voraussichtliche Beträge für 2023 von € 206.000,00, für 2024 von € 434.000,00 und für 2025 von € 647.000,00) wird innerhalb des genehmigten Finanzrahmens (LT-Beschluss Nr. 482 vom 14. Dezember 2021) Vorsorge getroffen.
Für den darüber hinausgehenden Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2032 (abschließende Leistungserbringung und Endabrechnung bis 2032 möglich) sind die erforderlichen Mittel von bis zu € 1.223.000,00 in den folgenden Finanzrahmen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Fiskalregeln gemäß Österreichischem Stabilitätspakt 2012 im Globalbudget Verkehr von 2026 bis 2032, entsprechend den Finanzierungsangaben gemäß Finanzierungsplan (29.03.2022) über die jährlichen Kosten des Landes Steiermark, vorzusehen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. August 2022.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Das Radverkehrskonzept Stadtgemeinde Fehring, der Maßnahmenplan und dessen Umsetzung mit einem Landesanteil von rund € 2.767.000,00 bei geschätzten Gesamtkosten von insgesamt rund € 4.377.000,00 für den Zeitraum 2022 – 2031, wird genehmigt.