EZ/OZ: 1934/1
Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 19.01.2022, 14:36:37
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Dr. Juliane Bogner-Strauß
Frist: 21.03.2022
Betreff:
Besetzung des Ärztebereitschaftsdienstes im Jahr 2021
Mit 1. April 2019 erfuhr der ärztliche Bereitschaftsdienst in der Steiermark eine gänzliche Neuaufstellung, im Zuge derer die Anzahl der Sprengel von 92 auf 24 reduziert wurde. Nach Kritik seitens der Ärzteschaft und der Patienten folgten sodann einige Adaptierungen, die jedoch die Systematik des neuen Modells nicht wesentlich änderten. Von Seiten der Landesregierung hieß es stets, dass man die dreijährige Probephase abwarten wolle, bevor umfassend evaluiert wird und weitere Maßnahmen gesetzt werden.
Tatsächlich bewährte sich das neue System nur bedingt, wie die Beantwortung einer Anfrage der FPÖ durch ÖVP-Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß (EZ/OZ: 1097/2) offenbarte. Einer diesbezüglichen Berichterstattung der „Kleinen Zeitung“ vom 29. März des vergangenen Jahres war zu entnehmen, dass die Bereitschaftsdienste in den Jahren 2019 und 2020 in manchen Regionen sehr gut besetzt waren (etwa in den Regionen Auseerland, Leibnitz und Stadt Graz), in manchen Sprengeln jedoch massive Versorgungslücken entstanden (etwa in Judenburg, Hartberg-Joglland und Knittelfeld-Zeltweg). Zur Entspannung der Lage wurden seitens des Landes sodann zusätzliche Bereitschaftspraxen etabliert.
Lücken taten sich vor allem an Wochenenden und Feiertagen auf: „Im Jahr 2019 war im Schnitt landesweit beinahe jeder zweite Dienst (48 %) unbesetzt. Selbst Weiz, Leoben-Bruck oder Fürstenfeld und Feldbach waren zu zwei Drittel (oder mehr) unbesetzt. Andere Regionen mussten aushelfen. 2020 besserte sich die Situation leicht: auf einen landesweiten Besetzungsgrad von im Schnitt 56 Prozent. Große Sorgenkinder im Coronajahr: Judenburg, Knittelfeld-Zeltweg, Kindberg-Mürzzuschlag. Natürlich ist das der Verfügbarkeit von Ärzten geschuldet. […]“ (Quelle: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/5958251/Brisante-Bilanz_Jede-2-AerzteBereitschaft-fiel-an-Wochenenden-aus)
Im April 2021 veröffentlichte die Landesregierung sodann einen vom „Entwicklungs- und Planungsinstitut für Gesundheit“ (EPIG GmbH) erstellten Abschlussbericht, der sich mit der Evaluierung der ersten zwölf Monate der Umsetzung nach der Neukonzeption des Gesundheitstelefons 1450 und des neuen ärztlichen Bereitschaftsdienstes in der Steiermark befasste. Die Ausführungen darin fielen zum Teil recht kritisch aus, wie abermals die „Kleine Zeitung“ zu berichten wusste. So wurde etwa der Umstand, dass in einigen Regionen zu wenig Ärzte – insbesondere am Wochenende – am neuen System teilnehmen, bemängelt. Positiv wurden hingegen die geringeren Kosten des neuen Modells hervorgehoben. (Quelle: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/5969866/Pruefbericht_Coronakrise-warf-Beratung-bei-1450-aus-der-Leitung)
Anfang des Jahres 2022 rückten sodann Meldungen über potentielle Einschränkungen beim Grazer Ärztenotdienst die Thematik Bereitschaftsdienst wieder in den Fokus von Politik und Öffentlichkeit. Konkret sorgten sich die in Graz teilnehmenden Mediziner um die Aufrechterhaltung des Versorgungsangebots auch während der Nachtstunden sowie um den Fortbestand der Niederlassung am Marburger Kai. (Quelle: https://steiermark.orf.at/stories/3137759/). Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß versuchte in der Landtagssitzung vom 18. Jänner dieses Jahres die Befürchtungen zu zerstreuen, was ihr jedoch nur bedingt gelang.
Wie sich die Situation rund um die Besetzung der Bereitschaftsdienste im vergangenen Jahr in der Steiermark darstellte bzw. welche Adaptierungen man seitens der Verantwortlichen nach dem Ende des Probezeitraums ab April 2022 ins Auge fasst, soll unter anderem durch die folgenden Fragen geklärt werden.
Es wird daher folgende
Schriftliche Anfrage
gestellt:
- Wie viele Ärzte haben sich im Jahr 2021 in das neue Bereitschaftsdienstsystem eingemeldet (aufgegliedert nach Bezirken)?
- Wie viele der eingemeldeten Ärzte haben im Jahr 2021 tatsächlich Dienste übernommen (aufgegliedert nach Bezirken)?
- Wie viele Ärzte hätten im Jahr 2021 tatsächlich Dienste übernehmen müssen, damit eine durchgehende Besetzung in sämtlichen Sprengeln sichergestellt hätte werden können (aufgegliedert nach Bezirken)?
- Wie stellte sich die durchschnittliche Besetzung des neuen Bereitschaftsdienstes in den jeweiligen Sprengeln im Jahr 2021 an Werktagen dar (aufgegliedert nach Bezirken und Sprengeln)?
- Wie stellte sich die durchschnittliche Besetzung des neuen Bereitschaftsdienstes in den jeweiligen Sprengeln im Jahr 2021 an Wochenenden und Feiertagen dar (aufgegliedert nach Bezirken und Sprengeln)?
- Wie stellte sich die durchschnittliche Besetzung der zusätzlich zu den diensthabenden Bereitschaftsdienstärzten pro Versorgungsregion an Wochenenden und Feiertagen offenen Ordinationen in den jeweiligen Sprengeln im Jahr 2021 dar (aufgegliedert nach Bezirken und Sprengeln)?
- Welche Kosten sind in den Jahren 2019, 2020 und 2021 in der Steiermark durch das Ärztebereitschaftsdienstsystem entstanden (aufgegliedert nach Jahren)?
- Wie gliederten sich diese Kosten konkret auf, etwa hinsichtlich Honorarkosten für die Visiten-Bereitschaftsdienste, Ordinations-Bereitschaftsdienste, für Verwaltungsaufwand, IT-Systeme etc.?
- Wie viele Dienstposten waren im Jahr 2021 zur Betreuung des Gesundheitstelefons vorgesehen?
- Welche Qualifikationen bzw. Ausbildungen waren für die jeweiligen Dienstposten Voraussetzung?
- Welche Personalkosten sind in den Jahren 2019, 2020 und 2021 durch die Besetzung des Gesundheitstelefons erwachsen (aufgegliedert nach Jahren)?
- Wie lange mussten Anrufer beim Gesundheitstelefon im Jahr 2021 durchschnittlich warten, um abseits von Notfällen eine entsprechende Beratung zu erhalten?
- Wie lange dauerte durchschnittlich die anschließende Beratung durch die Mitarbeiter des Gesundheitstelefons?
- In wie viel Prozent der Fälle erwies sich diese Beratung als ausreichend, wie viel Prozent wurden an einen diensthabenden Arzt in Ordination verwiesen, wie viel Prozent erhielten eine Visite durch den im Bereitschaftsdienst befindlichen Arzt, wie viel Prozent wurden durch das Rote Kreuz versorgt bzw. an Spitalsambulanzen verwiesen?
- Wie viele Ärzte haben sich im Jahr 2022 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der gegenständlichen Anfrage in das neue Bereitschaftsdienstsystem eingemeldet und wie viele von ihnen haben in diesem Jahr tatsächlich Dienste übernommen (aufgegliedert nach Monaten und Bezirken)?
- Wie viele Ärzte hätten im Jahr 2022 in den jeweiligen Bezirken tatsächlich Dienste übernehmen müssen, damit eine durchgehende Besetzung in sämtlichen Sprengeln sichergestellt hätte werden können (aufgegliedert nach Monaten und Bezirken)?
- Wie stellte sich die durchschnittliche Besetzung des neuen Bereitschaftsdienstes in den jeweiligen Sprengeln im Jahr 2022 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der gegenständlichen Anfrage an Werktagen bisher dar (aufgegliedert nach Monaten, Bezirken und Sprengeln)?
- Wie stellte sich die durchschnittliche Besetzung des neuen Bereitschaftsdienstes in den jeweiligen Sprengeln im Jahr 2022 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der gegenständlichen Anfrage an Wochenenden und Feiertagen bisher dar (aufgegliedert nach Monaten, Bezirken und Sprengeln)?
- Wie stellte sich die durchschnittliche Besetzung der zusätzlich zu den diensthabenden Bereitschaftsdienstärzten pro Versorgungsregion an Wochenenden und Feiertagen offenen Ordinationen in den jeweiligen Sprengeln im Jahr 2022 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der gegenständlichen Anfrage dar (aufgegliedert nach Bezirken und Sprengeln)?
- Wie viele Dienstposten sind im Jahr 2022 zur Betreuung des Gesundheitstelefons vorgesehen?
- Welche Qualifikationen bzw. Ausbildungen sind für die jeweiligen Dienstposten Voraussetzung?
- Wie lange mussten Anrufer beim Gesundheitstelefon im Jahr 2022 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der gegenständlichen Anfrage durchschnittlich warten, um abseits von Notfällen eine entsprechende Beratung zu erhalten (aufgegliedert nach Monaten und Bezirken)?
- Wie lange dauerte durchschnittlich die anschließende Beratung durch die Mitarbeiter des Gesundheitstelefons (aufgegliedert nach Monaten und Bezirken)?
- In wie viel Prozent der Fälle erwies sich diese Beratung als ausreichend, wie viel Prozent wurden an einen diensthabenden Arzt in Ordination verwiesen, wie viel Prozent erhielten eine Visite durch den im Bereitschaftsdienst befindlichen Arzt, wie viel Prozent wurden durch das Rote Kreuz versorgt bzw. an Spitalsambulanzen verwiesen?
- Welche Maßnahmen bzw. Adaptierungen sind angedacht, um die Wartezeiten für Anrufer beim Gesundheitstelefon insbesondere an Wochenenden und Feiertagen zu verkürzen und wann werden diese Maßnahmen bzw. Adaptierungen umgesetzt?
- Hat sich an den Voraussetzungen, die Ärzte zur Teilnahme am Bereitschaftsdienstsystem erfüllen müssen, seit der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage EZ/OZ: 1097/2 etwas geändert?
- Falls ja, inwiefern hat sich bei den Voraussetzungen etwas verändert?
- Inwiefern müssen Ärzte über eine bestimmte Handy-App verfügen, um am Bereitschaftsdienstsystem teilnehmen zu können?
- Hat sich seit der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage EZ/OZ: 1097/2 an der Funktionsweise der App, die die teilnehmenden Ärzte installiert haben müssen, etwas geändert?
- Falls ja, inwiefern hat sich dabei etwas geändert?
- Sind Ihnen Fälle bekannt, in denen Ärzte nicht am Bereitschaftsdienstsystem teilnehmen wollen, da sie nicht die entsprechende Handy-App benützen können bzw. wollen?
- Falls ja, wie viele Fälle sind Ihnen bekannt und wie stellen sich diese konkret dar?
- Welche Kritikpunkte bzw. Verbesserungsvorschläge hinsichtlich des neuen Bereitschaftsdienstes wurden im Jahr 2021 bzw. im Jahr 2022 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der gegenständlichen Anfrage seitens der Ärzteschaft geäußert?
- Inwiefern wurden im Jahr 2021 bzw. im Jahr 2022 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der gegenständlichen Anfrage Adaptierungen des neuen Modells aufgrund dieser Kritikpunkte bzw. Verbesserungsvorschläge vorgenommen?
- Welchen Kritikpunkten bzw. Verbesserungsvorschlägen seitens der Ärzteschaft wurde bisher aus welchen Gründen nicht nachgekommen?
- Welche Kritikpunkte bzw. Verbesserungsvorschläge hinsichtlich des neuen Bereitschaftsdienstes wurden im Jahr 2021 bzw. im Jahr 2022 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der gegenständlichen Anfrage seitens der Patienten geäußert?
- Inwiefern wurden im Jahr 2021 bzw. im Jahr 2022 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der gegenständlichen Anfrage Adaptierungen des neuen Modells aufgrund dieser Kritikpunkte bzw. Verbesserungsvorschläge vorgenommen?
- Welchen Kritikpunkten bzw. Verbesserungsvorschlägen seitens der Patienten wurde bisher aus welchen Gründen nicht nachgekommen?
- Wie stellt sich der aktuelle Stand der Evaluierung der mit Ende März dieses Jahres auslaufenden Pilotphase des neuen Bereitschaftsdienstmodells dar?
- Welche Adaptierungen des steirischen Ärztebereitschaftsdienstsystems werden aller Voraussicht nach im kommenden Jahr aufgrund bisher erfolgter Evaluierungen eine Umsetzung erfahren bzw. wie stellen sich diese in den jeweiligen Bezirken konkret dar (bspw. Adaptierungen bei der Anzahl bzw. der Größe der Sprengel, bei den Visitendienstzeiten bzw. Ordinationszeiten, beim Honorar, bei der Fahrtkostenabgeltung, hinsichtlich Fahrdienste etc.)?
- Wie werden sich diese Adaptierungen hinsichtlich der Kosten des Ärztebereitschaftsdienstsystems voraussichtlich auswirken?
- Falls Sie dazu keine Angaben machen können, warum ist dies der Fall?
- Welche alternativen Versorgungsvarianten wurden bzw. werden aktuell seitens des Landes Steiermark geprüft, um auf die schlechte Besetzungsrate in einzelnen Sprengeln zu reagieren (etwa der Einsatz von Tele-Ärzten etc.)?
- Wie stellen sich diese Überlegungen aktuell dar, welche Versorgungsvarianten wurden bereits wie umgesetzt bzw. werden aller Voraussicht nach umgesetzt werden?
- Inwiefern hat sich die Ärzteschaft zu diesen alternativen Versorgungsvarianten geäußert?
- Wann soll laut aktuellen Planungen der bisherige Stammsitz des Grazer Ärztenotdiensts am Marburger Kai aufgelassen werden?
- Stehen die neuen zwei Standorte für den Grazer Ärztenotdienst bereits fest?
- Falls ja, wo werden sich diese konkret befinden und welche Kosten werden diese verursachen?
- Falls nein, warum steht dies noch nicht fest?
- Wie stellen sich die Öffnungszeiten der neuen zwei Standorte für den Grazer Ärztenotdienst aktuellen Plänen zufolge dar?
- Falls dies noch nicht feststeht, warum ist dies der Fall?
- Wird der Grazer Ärztenotdienst aktuellen Planungen zufolge auch im Jahr 2022 und darüber hinaus während der Nachtstunden (konkret zwischen 23 und 7 Uhr) zur Verfügung stehen?
- Falls nein, inwiefern ist diese Leistungsreduktion mit den Grazer Krankenanstalten bzw. den Notärzten abgesprochen, zumal diese durch die Einschränkungen potentiell zusätzlich belastet werden, da eine ärztliche Versorgung im Grazer Zentralraum während der Nachtstunden künftig nur mehr vom Notarzt bzw. den Krankenanstalten sichergestellt werden kann?
- Falls Sie für eine Absprache keine Veranlassung sahen, warum ist dies der Fall?
Unterschrift(en):
LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ)