EZ/OZ: 2272/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 20.05.2022, 09:43:54
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, Landeshauptmann-Stv. Anton Lang
Beilagen: Gesetz Energiefonds_SteiermarkTarif.doc
Betreff:
Steiermärkischer Energiefonds und Steiermark-Tarif
Zu den Hauptaufgaben des Landesenergieversorgers gehört die Versorgung der steirischen Haushalte mit günstiger Energie. Das Land Steiermark besitzt knapp 75% Anteile an der Energie Steiermark AG. Trotz dieser Tatsache ist der Einfluss des Mehrheitseigentümers auf die Geschäftsführung des Konzerns, insbesondere die Tarifgestaltung, gering.
Um eine tatsächliche Einflussmöglichkeit des Landtages Steiermark und damit der demokratisch gewählten Vertretung des Mehrheitseigentümers zu gewährleisten, müssen die Anteile des Landes Steiermark an der Energie Steiermark AG in eine vom Landtag unmittelbar zu kontrollierende Institution transferiert werden.
Eine Fondslösung entspricht diesen Anforderungen am besten und sichert eine zweckgebundene Verwendung der Dividendenerträge aus der Energie Steiermark für den notwendigen Umbau der Energieversorgung. Damit der Landtag beziehungsweise ein zuständiger Ausschuss den Fonds kontrollieren kann, hat er die Eigentümerrechte wahrzunehmen (Kuratorium/Präsidium). Eine wesentliche Aufgabe des Fonds kann darin bestehen, den Steiermark-Tarif für steirische Haushalte – in Abstimmung mit der Miteigentümer S.E.U. Holdings S.à.r.l. – festzulegen. Der Tarif soll auf dem Non-Profit Model basieren mit maximaler Sozialverträglichkeit unter Berücksichtigung der Anforderungen für die Energiewende. Der unvermeidbare Grundbedarf an Energie und Wärme soll dabei mit einem niedrigen Festpreis versehen werden. Über den Grundbedarf hinausgehender Verbrauch soll einer progressiven Preisstaffelung unterworfen werden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Gesetz vom ....., mit dem das Gesetz zur Einrichtung des Steiermärkischen Energiefonds und des Steiermark-Tarifs erlassen wird:
Der Landtag hat beschlossen:
(siehe angeschlossener Gesetzestext)
Unterschrift(en):
LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)