EZ/OZ: 1700/2
Schriftliche Anfragebeantwortung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 07.12.2021, 09:31:24
Zu:
1700/1 Zukunft der Feistritztalbahn
(Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT))
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann-Stv. Anton Lang
Beilagen: Beantwortung_LHStv Anton Lang.pdf
Betreff:
Zukunft der Feistritztalbahn
1. Seit wann sind Ihnen als zuständiges Regierungsmitglied bzw. Ihrem Ressort die Probleme rund um die Feistritztalbahn bekannt?
Seit dem Bericht der Kleinen Zeitung vom 04.10.2021.
2. Inwiefern wurde Ihr Ressort in die oben genannte Causa miteinbezogen?
3. Ist man seitens der Eigentümer an das Land Steiermark herangetreten, um über die Zukunft der Feistritztalbahn zu beraten?
4. Falls ja, wann und in welcher Form ist man seitens der Eigentümer an Ihr Ressort herangetreten, wer bzw. welcher Personenkreis war an den Beratungen beteiligt und wie lautet der aktuelle Stand der Verhandlungen?
5. Falls nein, werden Sie an die Eigentümer herantreten, um über den Fortbestand der Feistritztalbahn zu beraten?
6. Wurde in der Vergangenheit von den Betreibern, den Gemeinden oder der Regionalversammlung ein Konzept zur touristischen Nutzung erarbeitet bzw. liegt ein touristisches Konzept in Ihrem Ressort auf?
7. Falls ja, wer bzw. welche Organisationen oder Organisationseinheiten waren an den Erarbeitungen beteiligt, wie lauten die konkreten Inhalte des touristischen Konzepts und wann wurde dieses aufgelegt und Ihnen zur Kenntnis gebracht?
Seitens der Feistritztalbahn Betriebs GmbH wurde noch kein Kontakt mit dem Verkehrsressort aufgenommen.
Nach dem Zeitungsartikel wurden jedoch Gespräche mit den betroffenen Bürgermeistern geführt, um im Falle einer Einstellung des Bahnbetriebs durch die Feistritztalbahn Betriebs GmbH und dem Rückfall der Eisenbahn in das Eigentum des Landes Steiermark, Alternativkonzepte für die Nutzung der Strecke der Feistritztalbahn zu erarbeiten. Eine rein touristische Nutzung der Feistritztalbahnahn fällt jedoch nicht in den Zuständigkeitsbereich des Verkehrsressorts.
Die Gesellschafterversammlung der Feistritztalbahn Betriebs GmbH ist abzuwarten.
8. Gab bzw. gibt es seitens Ihres Ressorts Bestrebungen bzw. Konzepte, die Feistritztalbahn in den öffentlichen Verkehr einzubinden?
9. Falls ja, wie lauten die konkreten Überlegungen, mit welchen Kosten rechnen Sie und aus welchen Budgetmitteln sollen diese gedeckt werden?
10. Falls nein, warum nicht?
11. Werden Sie sich als Verkehrslandesrat bei den Betreibern dafür einsetzen, dass die Feistritztalbahn auch in Zukunft erhalten bleibt?
12. Falls ja, in welcher Form und welche konkreten Maßnahmen werden Ihrerseits vorgeschlagen bzw. getroffen?
13. Falls nein, warum nicht?
14. Werden Sie sich als Verkehrslandesrat dafür einsetzen, dass die Bahn auch in Zukunft weiterbetrieben wird, sollte die Bahn gemäß Vertrag an das Land Steiermark zurückfallen?
15. Falls ja, inwiefern werden Sie sich für den Weiterbetrieb einsetzen?
16. Falls nein, warum nicht?
Der Personenverkehr wurde bereits im Jahr 1971 eingestellt und der öffentliche Verkehr wird seit diesem Zeitpunkt über Busse abgewickelt.
17. Falls die Feistritztalbahn vom Land Steiermark übernommen werden soll, mit welchen Kosten rechnen Sie für den Betrieb und aus welchen Budgetmitteln sollen diese gedeckt werden?
Die Feistritztalbahn wurde 2015 an die Feistritztalbahn Betriebs GmbH veräußert. Die Gesellschafterversammlung der Feistritztalbahn Betriebs GmbH ist abzuwarten.
18. Werden Sie sich für die Finanzierung der Sanierung des Viaduktes in Birkfeld sowie des Streckenabschnittes zwischen Anger und Weiz durch das Land Steiermark einsetzen, sollte die Bahn gemäß Vertrag an das Land Steiermark zurückfallen?
19. Falls ja, mit welchen Kosten rechnen Sie, welche Sanierungsmaßnahmen sollen konkret getroffen werden und aus welchen Budgetmitteln werden diese gedeckt?
20. Falls nein, warum nicht?
21. Sind Ihnen oder Ihrem Ressort weitere zu sanierende Abschnitte bekannt bzw. welche Sanierungsmaßnahmen müssten nach Kenntnis Ihres Ressorts des Weiteren getroffen werden?
22. Falls ja, mit welchen Kosten rechnen Sie, welche Sanierungsmaßnahmen sollen konkret getroffen werden und aus welchen Budgetmitteln werden diese gedeckt?
Die Feistritztalbahn wurde 2015 an die Feistritztalbahn Betriebs GmbH veräußert. Die Gesellschaft ist sohin auch für die Erhaltung der Infrastruktur verantwortlich. Eine Sanierung für den Bahnbetrieb seitens des Verkehrsressort ist nicht vorgesehen.
23. Gibt bzw. gab es seitens Ihres Ressorts Pläne, wie der Weiterbetrieb der Feistritztalbahn in Zukunft gesichert werden kann?
24. Falls ja, wie lauten die konkreten Pläne in diesem Fall, wer ist an den Planungen bzw. an der Absicherung der Bahn beteiligt, beinhalten diese Pläne eine finanzielle Unterstützung seitens des Landes Steiermark und falls ja, in welcher Höhe und aus welchen Budgetmitteln sollen diese finanziert werden?
25. Falls nein, warum sehen Sie hierfür keine Notwendigkeit?
Der Personenverkehr wurde bereits im Jahr 1971 eingestellt und der öffentliche Verkehr wird seit diesem Zeitpunkt über Busse abgewickelt. Eine rein touristische Nutzung der Bahn fällt nicht in die Zuständigkeit des Verkehrsressorts.
26. Welche finanziellen Mittel sind seit 2015 von Seiten des Landes Steiermark in den Betrieb bzw. die Sanierung der Feistritztalbahn geflossen (Aufschlüsselung nach Jahren und jeweiligen Maßnahmen)?
27. Welche weiteren Unterstützungsmaßnahmen sind seit 2015 von Seiten des Landes Steiermark für den Betrieb bzw. die Sanierung der Feistritztalbahn getroffen worden (Aufschlüsselung nach Jahren und jeweiligen Maßnahmen)?
Über die Abteilung 16 sind für letztmalige Instandsetzungsarbeiten an der Eisenbahnanlage
2016: rund € 165.000,00
2017: rund € 70.000,00
an die Feistritztalbahn Betriebs GmbH geflossen.
Über die Abteilung 7 wurden 2017 der Stadtgemeinde Weiz für Instandsetzungsmaßnahmen an der Feistritztalbahn € 233.000,00 zur Verfügung gestellt. Der Marktgemeinde Birkfeld wurden für den Erhalt der touristischen Infrastruktur
2016: € 60.000,00
2017: € 87.500,00
2018: € 87.500,00
zugewiesen.
28. Liegen Ihrem Ressort Daten darüber vor, wie viele Fahrten in den letzten Jahren seit 2015 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der gegenständlichen Anfrage mit der Feistritztalbahn durchgeführt wurden?
29. Falls ja, wie stellen sich diese Daten konkret dar (Aufschlüsselung nach Jahren und jeweiligen Maßnahmen)?
Nein.
30. Liegen Ihrem Ressort Daten darüber vor, wie viele Fahrgäste in den letzten Jahren seit 2015 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der gegenständlichen Anfrage mit der Feistritztalbahn befördert wurden?
31. Falls ja, wie stellen sich diese Daten konkret dar (Aufschlüsselung nach Jahren und jeweiligen Maßnahmen)?
Nein.