EZ/OZ: 1580/1
Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 21.07.2021, 14:45:08
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Regierungsmitglied(er): Landesrat Mag. Christopher Drexler
Frist: 21.09.2021
Betreff:
Verfahrensabläufe der Grazer-Altstadtsachverständigenkommission (ASVK)
Bei der Grazer-Altstadtsachverständigenkommission (ASVK) handelt es sich um ein Kollegialorgan, das aus acht Mitgliedern, acht Ersatzmitgliedern und zwei beratenden Juristen besteht, die von der Steiermärkischen Landesregierung für die Dauer von fünf Jahren bestellt werden. Dieses Gutachtergremium muss im Bauverfahren innerhalb der Schutzzonen nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008 (GAEG 2008) gehört werden. Dabei kann die ASVK über zwei Varianten befasst werden. Im Zuge des Bauverfahrens werden die Unterlagen an die ASVK zur Beurteilung weitergeleitet, die binnen acht Wochen ab Einlangen der vollständigen Unterlagen bei der Geschäftsstelle ein Gutachten für die Baubehörde erstellt, ob sich das Bauvorhaben in das äußere Erscheinungsbild einfügt und bei schutzwürdigen Gebäuden die Charakteristik beeinträchtigt wird. Im Rahmen der sogenannten Voranfrage gibt die ASVK gemäß § 12 GAEG 2008 zu Anfragen, die vor der Einbringung eines Bewilligungsansuchens oder einer schriftlichen Anzeige zu einem geplanten Vorhaben an sie gerichtet werden, eine Stellungnahme ab. Eine solche entbindet zwar nicht von der Verpflichtung der Einholung eines Gutachtens, sie ist jedoch darin zu berücksichtigen. Auf der Website des Landes Steiermark wird dazu ausgeführt, dass bereits in einer Voranfrage positiv beurteilte Einreichungen zu einer raschen Begutachtung führen. (Quelle: https://www.kultur.steiermark.at/cms/beitrag/12465797/129388155)
In Form von Bürgeranliegen wurde die FPÖ jedoch auf mögliche langsame Verfahrensabwicklungen durch die ASVK aufmerksam. Bauwerber, Antragsteller sowie die Bau- und Anlagenbehörde würden oft länger auf eine Erledigung warten. Gerade in Zeiten, in denen Unternehmer von den Belastungen durch die Corona-Maßnahmen betroffen sind, ist diese zusätzliche Hürde sehr entmutigend. Die FPÖ Graz hat das Problem bereits aufgegriffen und in der Gemeinderatssitzung vom 8. Juli 2021 einen Antrag gestellt, mit dem die Landesregierung auf dem Petitionswege ersucht werden soll, einen Runden Tisch einzuberufen, um über die Verfahrensabläufe der ASVK zu beraten. Ziel ist es, eine Optimierung und Effizienzsteigerung dieser Behörde zu erreichen.
Wie es um die Verfahrensabläufe bei der ASVK tatsächlich bestellt ist und inwieweit Effizienzsteigerungen möglich sind, soll im Rahmen der gegenständlichen Anfrage eine Klärung erfahren.
Es wird daher folgende
Schriftliche Anfrage
gestellt:
- Mit wie vielen Geschäftsfällen zur Gutachtenserstellung ist die ASVK zum Zeitpunkt der Beantwortung der gegenständlichen Anfrage befasst?
- Wie lange sind diese Geschäftsfälle jeweils bei der ASVK anhängig?
- Wie lange dauerte eine Gutachtenserstellung durch die ASVK in den letzten fünf Jahren im Durchschnitt (Aufgliederung nach Jahren)?
- Nahm die Gutachtenserstellung durch die ASVK in den letzten fünf Jahren in einzelnen Fällen mehr als acht Wochen ab Einlangen der vollständigen Unterlagen bei der Geschäftsstelle in Anspruch?
- Wenn ja, in wie vielen Fällen war dies der Fall (Aufgliederung nach Anzahl der Fälle und Jahren)?
- Warum konnte in diesen Fällen die gesetzliche Frist nicht eingehalten werden?
- Wurden in Folge Maßnahmen ergriffen, um die Einhaltung der gesetzlichen Frist in allen Geschäftsfällen sicherzustellen?
- Wenn ja, inwiefern?
- Wenn nein, warum wurde dies nicht für notwendig erachtet?
- Wie stellt sich der (zeitliche) Ablauf der Gutachtenserstellung in der Praxis konkret dar (z.B. Vorarbeiten, beteiligte Personen, Sitzungstermine, Beschlussfassung, Ausfertigung etc.)?
- Sehen Sie als fachlich zuständiges Regierungsmitglied Optimierungsbedarf bei der Gutachtenserstellung durch die ASVK?
- Wenn ja, inwiefern und welche konkreten Maßnahmen gedenken Sie diesbezüglich zu setzen?
- Mit wie vielen Voranfragen zur Abgabe einer Stellungnahme ist die ASVK zum Zeitpunkt der Beantwortung der gegenständlichen Anfrage befasst?
- Wie lange sind diese Voranfragen jeweils bei der ASVK anhängig?
- Wie lange dauerte es in den letzten fünf Jahren im Durchschnitt bis eine Stellungnahme durch die ASVK abgegeben wurde (Aufgliederung nach Jahren)?
- In wie vielen Fällen nahm die Abgabe einer Stellungnahme durch die ASVK in den letzten fünf Jahren mehr als acht Wochen in Anspruch (Aufgliederung nach Anzahl der Fälle und Jahren)?
- Wie stellt sich der (zeitliche) Ablauf der Abgabe einer Stellungnahme in der Praxis konkret dar (z.B. Vorarbeiten, beteiligte Personen, Sitzungstermine, Beschlussfassung, Ausfertigung etc.)?
- Sehen Sie als fachlich zuständiges Regierungsmitglied Optimierungsbedarf bei der Abgabe von Stellungnahmen durch die ASVK?
- Wenn ja, inwiefern und welche konkreten Maßnahmen gedenken Sie diesbezüglich zu setzen?
- Wie stehen Sie als fachlich zuständiges Regierungsmitglied zur Forderung der FPÖ Graz nach einem Runden Tisch, um über die Verfahrensabläufe der ASVK zu beraten?
- Wenn Sie das Anliegen unterstützen, welche konkreten Maßnahmen werden Sie diesbezüglich setzen?
- Wenn Sie das Anliegen nicht unterstützen, warum nicht?
Unterschrift(en):
LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)