Der Ausschuss "Finanzen" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 30.11.2021 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Im Zuge der letzten Änderung des Gesetzes über das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark vom 18. Mai 2021 wurde beschlossen, dass dem Landtag jährlich ein Personalbericht vorzulegen ist. Inhalt dieses Berichtes sind allgemeine personalstatistische Daten wie die Altersstruktur der Bediensteten und die Art der Dienstverhältnisse. Darüber hinaus gibt der Bericht Auskunft über die Einkommensverteilung nach Geschlecht in den jeweiligen Wirkungsbereichen, Funktionsgruppen und Gehaltsklassen, sowie Angaben zu Teilzeit und Karenzen und ihre Verteilung nach Geschlecht.
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend Personalbericht 2021 wird zur Kenntnis genommen.
LTAbg. Johannes Schwarz