LANDTAG STEIERMARK
XVIII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 495/1

Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT)

eingebracht am 14.05.2020, 11:54:20


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Ewald Schalk (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Regierungsmitglied(er): Landesrätin MMag. Barbara Eibinger-Miedl
Frist: 14.07.2020

Betreff:
Unterstützungsleistungen für Schausteller und Dienstleister mobiler Infrastruktur

Die Corona-Krise hat in allen Lebensbereichen für starke Einschnitte gesorgt. Besonders hart wurden durch den Shutdown und das Verbot von Veranstaltungen jene getroffen, die ihr Geld mit ebensolchen verdienen. Schausteller, Anbieter von mobiler Infrastruktur wie etwa Toilettenanlagen, Notstromaggregaten oder Zeltverleihe sehen sich zu großen Teilen mit Verdienstausfällen seit dem dritten Quartal des vergangenen Jahres konfrontiert. Zeitgleich müssen Ausgaben für Versicherungen und Sozialabgaben sowie TÜV-Überprüfungen und Lagerkosten weiterhin entrichtet werden. Durch die unverhältnismäßig lange Dauer des Verdienstentganges stehen viele Vertreter dieser Gruppen vor dem finanziellen Ruin. Dass dieses Problem auch in anderen Ländern bereits zunehmend für Verunsicherung sorgt, zeigt ein Bericht des „Bayrischen Rundfunks“. Darin wird darüber informiert, dass der Präsident des Deutschen Schaustellerbundes einen staatlichen Rettungsschirm für die gesamte Branche fordert, da diese ansonsten nicht überlebensfähig wäre. (Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/schaustellerbund-wir-fordern-einen-rettungsschirm,Rws6VPi)

 

Auch österreichische Medien machen zunehmend auf die prekäre Situation der Schausteller aufmerksam. Ein von der Bundesregierung versprochenes Hilfspaket ist bis dato noch nicht in Aussicht. Wie dringend dieses jedoch benötigt wird, zeigt der Hilferuf eines Schaustellers im Rahmen einer Berichterstattung des „ORF Oberösterreich“: „Ein weiterer Schausteller ist Heinrich Straßmeier: Er sorgt mit Autodrom, Schießbuden, Bungeekugel und Karussell auf Festen für Vergnügen bei groß und klein. Heuer ist das Geschäft wegen der CoV-Krise bisher komplett ausgeblieben. Der Stillstand kostet ihm viel Geld: ‚Da unsere normale Saison von März bis Oktober dauert, beträgt unser Geschäftsentgang über 75%. Falls nun auch noch die Herbstveranstaltungen abgesagt werden, dann wären wir seit Weihnachten insgesamt 17 Monate ohne Verdienst.‘“ (Quelle: https://ooe.orf.at/stories/3046590/)

 

Sollte ab September die Abhaltung von größeren Veranstaltungen wieder möglich sein, ist weiterhin unklar, unter welchen Vorgaben Fahrgeschäfte überhaupt betrieben werden können. Die Einhaltung von Abstandsregeln oder eine Höchstanzahl an Fahrgästen würde den Betrieb vieler Fahrgeschäfte von Vornherein unrentabel machen.

 

Auf Nachfrage bei heimischen Unternehmen wurde bekannt, dass diese bisher lediglich Anspruch auf eine einmalige Unterstützungsleistung in Höhe von 1.000 Euro aus dem Härtefallfonds hatten. Da auch hierzulande mehrere hundert Schausteller – welche mitunter ihr Unternehmen bereits über mehrere Generationen führen – sowie eine Vielzahl an weiteren Betrieben bereits in ihrer Existenz bedroht sind, stellt sich die Frage, ob und wie das Wirtschaftsressort des Landes gedenkt, diesen Unternehmen unter die Arme zu greifen.


Es wird daher folgende

Schriftliche Anfrage

gestellt:

  1. Ist seitens des Landes ein Hilfspaket für Schausteller und Dienstleister mobiler Infrastruktur (zB. Zeltverleihe, Vermieter mobiler Toilettenanlagen, Vermieter von Notstromaggregaten etc.) geplant?
  2. Wenn ja, wie gestaltet sich dieses konkret?
  3. Wenn nein, warum nicht?
  4. Wurde seitens Ihres Ressorts bei der Bundesregierung auf die Dringlichkeit einer solchen Unterstützungsmaßnahme hingewiesen?
  5. Wenn ja, wie erfolgte dies konkret?
  6. Wenn nein, warum nicht?
  7. Gibt es bereits Planungen bzw. Informationen seitens der Bundesregierung, welche die generellen Verhaltensregeln bei künftigen Großveranstaltungen regeln?
  8. Wenn ja, wie gestalten sich diese konkret?
  9. Gibt es bereits Planungen bzw. Informationen seitens der Bundesregierung, die den Betrieb von Fahrgeschäften bei einer Wiederaufnahme von Großveranstaltungen regeln?
  10. Wenn ja, wie gestalten sich diese konkret?
  11. Gibt es seitens Ihres Ressorts Überlegungen, die teils über Generationen geführten Unternehmen in anderer Weise vor der Insolvenz zu bewahren?
  12. Wenn ja, wie gestalten sich diese konkret?
  13. Wenn nein, warum nicht?

Unterschrift(en):
LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Ewald Schalk (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)