EZ/OZ: 386/2
Schriftliche Anfragebeantwortung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 06.05.2020, 08:43:46
Zu:
386/1 Maßnahmen des Landes Steiermark gegen Vereinsamung
(Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT))
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Gerhard Hirschmann (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Ewald Schalk (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus
Beilagen: Anfragebeantwortung
Betreff:
Maßnahmen des Landes Steiermark gegen Vereinsamung
Die Anfrage vom 11.03.2020, Einl.Zahl 386/1 der Abgeordneten LTAbg. Mario Kunasek, LTAbg. Patrick Derler, Dritter Landtagspräsident Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann, LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL, LTAbg. Gerhard Hirschmann, LTAbg. Albert Royer, LTAbg. Ewald Schalk und LTAbg. Marco Triller, BA MSc betreffend "Maßnahmen des Landes Steiermark gegen Vereinsamung" beantworte ich wie folgt:
1. Welche Maßnahmen bzw. Projekte wurden seitens des Landes Steiermark in den Jahren 2015 bis 2019 ergriffen, um explizit die Vereinsamung von Menschen zu bekämpfen?
2. Wie stellten sich diese Maßnahmen bzw. Projekte konkret dar und welche Kosten haben diese verursacht?
3. Welche dieser Maßnahmen bzw. Projekte zielten auf sämtliche Altersgruppen bzw. sozialen Schichten ab, also etwa auch auf Nicht-Pflegebedürftige bzw. auf Menschen, die keine Mindestsicherung beziehen bzw. die nicht akut von Armut oder einer sozialen Notlage bedroht sind?
4. Welche Maßnahmen bzw. Projekte sind seitens des Landes Steiermark derzeit in Planung, um explizit die Vereinsamung von Menschen zu bekämpfen?
5. Wie stellen sich die Pläne zu diesen Maßnahmen bzw. Projekten konkret dar und welche Kosten sind dafür im Jahr 2020 budgetiert?
6. Welche dieser Maßnahmen bzw. Projekte zielen auf sämtliche Altersgruppen bzw. sozialen Schichten ab, also etwa auch auf Nicht-Pflegebedürftige bzw. auf Menschen, die keine Mindestsicherung beziehen bzw. die nicht akut von Armut oder einer sozialen Notlage bedroht sind?
Die Fragen 1. bis 6. dürfen gemeinsam beantwortet werden:
Diese Fragen können entsprechend der Geschäftseinteilung der Steiermärkischen Landesregierung ausschließlich für den Zuständigkeitsbereich der Abteilung 11, Soziales, Arbeit und Integration beantwortet werden. Maßnahmen in anderen betroffenen Ressorts (wie zum Beispiel Gesundheit, Pflege, Gesellschaft, Regionalentwicklung, Gemeinden etc.) können mangels Zuständigkeit nicht berücksichtigt werden.
Bei dem Begriff „Vereinsamung“ handelt es sich um einen weitgefassten Begriff, dessen Bearbeitung sich als Teilaspekt – entsprechend der vielfältigen und selten eindimensionalen Ursachen von „Vereinsamung“ – in den unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen des Sozialressorts widerspiegelt. Beispielhaft dafür darf das Konzept der Teilhabe und Inklusion in der Behindertenhilfe, die Förderung von SeniorInnen-Organisationen und der SeniorInnen-Urlaubsaktion, die Unterstützung von ehrenamtlichem Nachbarschafts- und Kommunalengagement im Kontext der Menschenrechte, das Segment des Sozialen Arbeitsmarktes und der Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekte, die Beteiligung an psychosozialer Infrastruktur in der Steiermark, existenz- und teilhabesichernde Maßnahmen in der Armutsbekämpfung, betreute Obdachloseneinrichtungen oder die Beratung und Betreuung im Kontext der Mindestsicherung angeführt werden.
7. Liegen dem Land Steiermark Daten vor, wie viele Menschen in der Steiermark von Vereinsamung betroffen sind?
8. Falls ja, wie stellen sich diese Daten dar?
9. Falls ja, wie viele dieser Personen konnte man mit welchen Projekten erreichen?
Die Fragen 7. bis 9. dürfen gemeinsam beantwortet werden:
Eine eigene Datenerhebung bzw. -auswertung zum Thema Vereinsamung konnte im Rahmen der verfügbaren Publikationen der Landesstatistik Steiermark nicht identifiziert werden.
10. Gibt es seitens des Landes Steiermark Pläne, eine umfassende Erhebung bzw. Studie zur Thematik „Vereinsamung in der Steiermark“ durchführen zu lassen, um anschließend eine Gesamtstrategie gegen Einsamkeit zu entwickeln?
11. Falls ja, wie stellen sich die diesbezüglichen Pläne dar?
12. Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 10. bis 12. dürfen gemeinsam beantwortet werden:
Das Sozialressort setzt seine Arbeits- und Maßnahmenschwerpunkte, die positive Auswirkungen gegen Vereinsamung haben (siehe Antwort auf Frage 1.) selbstverständlich auch in den Jahren 2020 ff. unter Berücksichtigung der Herausforderungen entlang der Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie fort.
13. Handelt es sich bei dem im Begründungstext beschriebenen speziellen Beratungs- und Betreuungsangebot, das im Rahmen eines Pilotprojektes in den Bezirken Bruck- Mürzzuschlag, Deutschlandsberg und Hartberg-Fürstenfeld umgesetzt wurde, um Beratungs- und Betreuungsleistungen, wie sie § 12 Steiermärkisches Mindestsicherungsgesetz – StMSG vorsieht?
14. Falls ja, wurde das im Begründungstext beschriebene spezielle Beratungs- und Betreuungsangebot somit in erster Linie vor dem Hintergrund geschaffen, um dadurch Beratungs- und Betreuungsleistungen, wie sie § 12 Steiermärkisches Mindestsicherungsgesetz – StMSG vorsieht, zu schaffen?
Die Fragen 13. und 14. dürfen gemeinsam beantwortet werden:
Es darf auf die Schriftliche Anfragebeantwortung EZ 344/2 „Beratungs- und Betreuungsleistungen für Mindestsicherungsbezieher im Jahr 2019“ vom 16.04.2020 verwiesen werden.
15. Warum wurde der Thematik „Vereinsamung“ in der vergangenen Legislaturperiode kein größerer Stellenwert eingeräumt?
Diese Aussage darf zurückgewiesen werden (siehe Antwort auf Frage 1.).
16. Werden Sie bzw. Ihr Ressort der Thematik „Vereinsamung“ in der aktuellen Legislaturperiode einen größeren Stellenwert einräumen?
17. Falls ja, inwiefern ist dies beabsichtigt, wird es beispielsweise eine steirische Gesamtstrategie über Ressortzuständigkeiten hinweg geben?
18. Falls nein, warum halten Sie dies nicht für erforderlich?
19. Haben Sie sich in der aktuellen Legislaturperiode hinsichtlich der Bekämpfung von Vereinsamung bereits mit anderen Regierungsmitgliedern akkordiert?
20. Falls ja, wie stellten sich diese Unterredungen konkret dar bzw. wurden dabei bereits konkrete Vorhaben ins Auge gefasst?
21. Falls Sie sich in der aktuellen Legislaturperiode in dieser Thematik noch nicht mit anderen Regierungsmitgliedern akkordiert haben, warum nicht?
Die Fragen 16. bis 21. dürfen gemeinsam beantwortet werden:
Siehe Antwort auf Frage 10. bis 12. Ergänzend hierzu darf ausgeführt werden: wie auch bisher erfolgt die Bearbeitung von Schwerpunkten und Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Ressorts für Soziales, Arbeit und Integration generell in guter Zusammenarbeit mit den anderen Regierungsmitgliedern und Verwaltungseinheiten.
22. Wie beurteilen Sie bzw. Ihr Ressort die Einrichtung einer im Sozialressort eigens zuständigen Stelle für Angelegenheiten im Zusammenhang mit Vereinsamung?
23. Werden Sie die Einrichtung einer solchen Stelle in der aktuellen Legislaturperiode vorantreiben?
Die Fragen 22. und 23. dürfen gemeinsam beantwortet werden:
Von diesem Ansatz wird mangels nachhaltiger Bearbeitungsmöglichkeit der vielfältigen Ursachen und Auswirkungen von „Vereinsamung“ Abstand genommen. Wie bereits in der Antwort auf Frage 1. ausgeführt, gibt es seitens des Ressorts Soziales, Arbeit und Integration ein breites Angebot an unterstützenden Maßnahmen im jeweils fachlich-professionellen Kontext.