EZ/OZ: 406/2
Schriftliche Anfragebeantwortung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 06.05.2020, 09:57:20
Zu:
406/1 Biotopkartierung
(Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT))
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Ursula Lackner
Betreff:
Biotopkartierung
Die Anfrage vom 13.03.2020, Einl.Zahl 406/1 der Abgeordneten LTAbg. Sandra Krautwaschl, LTAbg. Lambert Schönleitner, LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck, LTAbg. Georg Schwarzl, LTAbg. Veronika Nitsche, MBA und LTAbg. Mag. Alexander Pinter betreffend "Biotopkartierung" beantworte ich wie folgt:
Ad 1:
Die Freilandkartierungen sind bereits abgeschlossen und die Ergebnisse liegen dem Referat Natur- und allgemeiner Umweltschutz sowie den naturkundlichen ASV der Baubezirksleitungen vor.
Ad 2:
Ja. Vor einer Veröffentlichung müssen die Daten allerdings erst bearbeitet und Vorarbeiten, die unten angeführt sind, getroffen werden.
Durch einen Abgleich der Artenlisten und der räumlichen Daten ist sicherzustellen, dass durch die Veröffentlichung der Biotopdaten keine Standorte stark gefährdeter (Pflanzen-)arten publiziert werden, die attraktiv für Sammler sind und dadurch gefährdet würden.
Um eine breitere Nutzbarkeit der Daten zu ermöglichen, ist die Zuweisung der naturschutzfachlichen Bedeutung zu den Biotopen notwendig. Die Biotopkartierung umfasst ein recht breites Spektrum von Biotoptypen mit sehr unterschiedlicher naturschutzfachlicher Wertigkeit, die sehr umfangreich und somit durch eine breite Öffentlichkeit kaum interpretierbar sind. Vor einer möglichen Veröffentlichung ist somit, auf Grund der dargelegten Punkte, eine umfangreiche Bearbeitung der Daten erforderlich.
Ad 3:
In der Raumplanung sind grundsätzlich Stellungnahmen der naturkundlichen Sachverständigen zu geplanten Flächenwidmungsplanänderungen vorgesehen. Die Biotopflächen werden bereits jetzt bei den Stellungnahmen der naturkundlichen ASV berücksichtigt und fließen auch in überörtliche Planungen (z.B. REPROS, Sachprogramme) ein.
Zusätzlich werden auch im privatrechtlichen Bereich zu Beginn der aktuellen ÖPUL-Programmperiode die Besitzerinnen und Besitzer von Grünlandflächen mit wertvollen Biotoptypen, die nicht unter Vertragsnaturschutz standen, gezielt kontaktiert und zur Teilnahme am Programm eingeladen. Die nächste Periode wird voraussichtlich mit 01.01.2023 beginnen. Die entsprechende Einladung wird erfolgen, nachdem dieser Zeitpunkt endgültig feststeht.