EZ/OZ: 1458/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 10.06.2021, 15:09:42
Geschäftszahl(en): ABT16-99982/2020-26
Zuständiger Ausschuss: Infrastruktur
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann-Stv. Anton Lang
Betreff:
Bus Verkehrsbündel Aichfeld 2022-2031; Sommerferienbeginn Juli 2022 bis Sommerferienbeginn Juli 2031; Kosten des Landes: maximal rund € 33.708.000,00
Ausgangslage
Mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Mai 2015, GZ: ABT16-1539/2015-127, wurde die Abteilung 16 beauftragt, gemeinsam mit der Verkehrsverbund Steiermark GmbH die Leistungsbestellungen für Kraftfahrlinien bei den Verkehrsunternehmungen entsprechend EU-VO 1370/2007 und den im Jahr 2015 erfolgten Novellen von KflG und ÖPNRVG vorzubereiten. Auf Basis dieses Auftrages befindet sich die entsprechende Planung für das betroffene Konzessionsbündel Aichfeld zwischenzeitlich in der Umsetzung. Die betroffenen Gemeinden wurden darüber informiert und allfällige Wünsche abgefragt. Die Vergabe und Beauftragung der Verkehrsdienstleistungen wird durch die Verkehrsverbund Steiermark GmbH erfolgen.
Leistungen
Im gegenständlichen Bündel Aichfeld ist vorgesehen, die Regionalbuslinien 48, 58, 73, 840, 841, 842, 843, 844, 845, 846, 847, 850, 857, 862, 863, 864 und 871, die bisher von der Österreichischen Postbus AG sowie der Watzke GmbH & Co betrieben werden, in einem wettbewerblichen Verfahren an den Bestbieter neu zu vergeben. Des Weiteren werden die Linien 1, 2 und 3 des Aichfeldbusses in diese Ausschreibung integriert. Auch diese Linien werden derzeit von der Österreichischen Postbus AG sowie der Watzke GmbH & Co betrieben.
Die Fahrpläne der Regionen im Bündel Aichfeld weisen derzeit aufgrund der verschiedenen Organisations- und Betreiberstrukturen unterschiedliche Angebotsqualitäten auf. Im Zuge der Planungen wurde versucht, diese Unterschiede auszugleichen und sie gemeinsam auf ein höheres Niveau zu heben. Dies bezieht sich auf Synergieeffekte, Anschlüsse zur Bahn, Verbesserungen der Anbindungen zu Schulen und eine generell einfachere und übersichtlichere Gestaltung des Verkehrsangebotes.
Im Detail kann - teilweise unter Mitfinanzierung der Gemeinden - folgendes erreicht werden:
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Erfüllung der Mindestbedienstandards für die Gemeinde Lobmingtal
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Angebotsausbau im Aichfeldbus (Wochenendverkehr und Abendverkehr)
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Angebotsausbau im Pölstal (Verbesserung im Abendverkehr, Optimierung für Schüler und Lehrlinge)
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Angebotsausbau im Raum Kobenz, Seckau, St. Marein (Systematisierung und Vertaktung)
Nach der erfolgten Leistungsvergabe an den Bestbieter entfallen die bisher pauschalen Zahlungen an die Österreichischen Postbus AG für diesen Bereich, ebenso die Zahlungen des Landes Steiermark für die derzeit in dieser Region aufrechten Verträge. Die Betriebsaufnahme soll mit Sommerferienbeginn 2022 erfolgen. Die Leistungserbringung ist bis zum geplanten Bündelende mit Sommerferienbeginn 2031 vorgesehen.
Kosten und Finanzierung
Jene Kosten, die nicht über Einnahmen abgedeckt sind, werden vom Land Steiermark sowie von den Gemeinden im Rahmen der derzeitigen Mitfinanzierung sowie der üblichen Mitfinanzierung für Angebotsausweitungen getragen. Gemäß Kostenschätzung - unter Beachtung der zu erwartenden Einnahmen - belaufen sich die verbleibenden jährlichen Kosten inklusive rund 15% für Unvorhergesehenes auf maximal rund € 3,269 Mio. (als nicht-valorisierter Ganzjahresbetrag).
Jährliche Kosten für das Land Steiermark in € (inklusive 3% Valorisierung und rund 15% für Unvorhergesehenes):
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jährliche Kosten für das Land Steiermark
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2022 (ab Juli)
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€ 1.635.000
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€ 8.470.000,-
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2023
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€ 3.367.000
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2024
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€ 3.468.000
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2025
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€ 3.572.000
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€ 25.238.000,-
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2026
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€ 3.679.000
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2027
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€ 3.790.000
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2028
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€ 3.903.000
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2029
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€ 4.020.000
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2030
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€ 4.141.000
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2031 (bis Juli)
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€ 2.133.000
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Gesamtsumme
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€ 33.708.000
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Unter dem Ansatz von 3 % Valorisierung, einschließlich der rund 15 % für Unvorhergesehenes, betragen die maximalen Gesamtkosten für den Zeitraum Juli 2022 bis Juli 2031 für das Land demnach rund € 33.708.000,00.
Es handelt sich hier um einen Maximalrahmen, es wird jedoch ein deutlich besseres Ausschreibungsergebnis erwartet. In diesen Finanzierungen sind etwaige Mindereinnahmen in Folge der Auswirkungen von Covid-19 unberücksichtigt.
Für die Zahlungen des Landes in den Jahren 2022 bis 2024 in der Höhe von bis zu € 8.470.000,00 wurde innerhalb des genehmigten Finanzrahmens (LT-Beschluss Nr. 160 vom 13. Oktober 2020) innerhalb des Globalbudgets „Verkehr“ zu Lasten der Auszahlungsgruppe „Auszahlung aus Transfers“ Vorsorge getroffen.
Für den darüberhinausgehenden Zeitraum von 2025 bis 2031 sind die erforderlichen Mittel von bis zu € 25.238.000,00 in den folgenden Finanzrahmen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Fiskalregeln gemäß Österreichischem Stabilitätspakt 2012 im Globalbudget Verkehr entsprechend der oben dargestellten Aufstellung über die jährlichen Kosten des Landes Steiermark zu berücksichtigen.
Der Abschluss der erforderlichen Finanzierungs- und Verkehrsdienstverträge ist als Vorhaben gemäß § 47 Landeshaushaltsgesetz zu werten. Das Einvernehmen mit dem Landesfinanzreferenten wurde hergestellt.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Juni 2021.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
- Für die Zahlungen des Landes in den Jahren 2022 bis 2024 in der Höhe von bis zu € 8.470.000,00 wurde innerhalb des genehmigten Finanzrahmens (LT-Beschluss Nr. 160 vom 13. Oktober 2020) Vorsorge getroffen.
- Für die Zahlungen des Landes in den Jahren 2025 bis Juli 2031 sind die erforderlichen Mittel in der Höhe von insgesamt bis zu € 25.238.000,00 in den folgenden Finanzrahmen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Fiskalregeln gemäß Österreichischem Stabilitätspakt 2012 im Globalbudget „Verkehr“ entsprechend der im angeführten Amtsvortrag dargestellten Aufstellung über die jährlichen Kosten des Landes Steiermark zu berücksichtigen.