EZ/OZ: 555/1
Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 29.05.2020, 13:08:55
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Ewald Schalk (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus
Frist: 29.07.2020
Betreff:
Asylbewegungen in der Steiermark verunsichern heimische Bevölkerung
Bereits im Jänner 2020 sorgte ÖVP-Innenminister Karl Nehammer in der „ZIB 2“ mit der Aussage, dass im grenznahen Bereich zusätzliche Aufnahmezentren für Asylwerber geschaffen werden sollen, für Aufsehen. Die Ankündigung des schwarzen Ministers konnte nur als gefährliche Drohung für sämtliche Grenzgemeinden gesehen werden. Die angekündigten Aufnahmestellen tragen keineswegs zur Verbesserung oder Beschleunigung von Asylverfahren bei, ganz im Gegenteil. Es braucht an der Grenze effektive Sicherungsmaßnahmen und sicherlich keine zusätzlichen Asylzentren. Ein neues Traiskirchen in der Grünen Mark ist strikt abzulehnen.
Im März 2020 schlossen sich Bürgermeister mehrerer SPÖ-regierter Gemeinden in Oberösterreich, unter anderem Steyr, Bad Ischl, Bad Goisern, Traun usw., zur sogenannten Initiative „Bürgermeister mit Herz“ zusammen und sprachen sich für die freiwillige Aufnahme von Migranten aus dem griechisch-türkischen Grenzgebiet aus. Nur dank der Corona-Krise wurden ähnlich lautende Pläne der steirischen Sozialisten ad acta gelegt. Wer die für das Asylwesen zuständige Landesrätin Doris Kampus kennt und sich erinnerte, dass man 2016 in der Steiermark ohne Not bis zu 12.000 Asylanten versorgte und nur für dieses eine Jahr 100 Millionen Euro aufwenden musste, konnte vom Schlimmsten ausgehen. Die große Mehrheit der Steirer lehnt jedenfalls jegliche freiwilligen Aufnahmen ab, haben sie doch noch immer die schlimmen Folgen des Asylchaos von 2015 vor Augen.
Nunmehr sorgen seit Monaten neuerliche Asylbewegungen in der Steiermark für Verunsicherung in der Bevölkerung. Von Seiten des Innenministeriums und des Sozialressorts des Landes werden ohne Wissen der zuständigen Bürgermeister die Wiedereröffnung von Asylunterkünften sowie Flüchtlingsbewegungen medial heruntergespielt. Diese Vorgangsweise war und ist unglaublich und zeigt, wie schnell sich Zustände wie 2015 wiederholen können.
Im März 2020 wurden durch Doris Kampus und das Innenministerium, ohne das Wissen des zuständigen Bürgermeisters, Asylwerber in Wildon untergebracht. Der Bürgermeister der betroffenen Gemeinde stellte einen Antrag auf Quarantäne der neu eingetroffenen Gruppe – jedoch ohne Erfolg. Diese Vorgangsweise – diese Politik des Drüberfahrens – zeigt, dass die Landesregierung aus dem Chaos des Jahres 2015 überhaupt nichts gelernt hat und landesweit weiterhin Gemeinden mit neuen „Mitbürgern“ zwangsbeglückt werden.
Doris Kampus erläuterte ihre Sicht der Dinge in der „Kleinen Zeitung“ am 23. März 2020: „Wenig erfreut über diesen Vorfall zeigt man sich auch im Büro der fürs Asylwesen zuständigen Landesrätin Doris Kampus: ‚Hier liegt ein bedauerliches Missverständnis in der Kommunikation zwischen dem Bund und uns vor. Das war nicht so geplant, wir werden diesen Fehler so schnell wie möglich beheben und die Asylwerber in andere Quartiere bringen lassen.‘ Das könne aber ein paar Tage dauern. Prinzipiell halte man an der bewährten Vorgangsweise fest, die Gemeinden vorab zu informieren. Dass das in diesem Fall nicht passiert ist, sei sehr bedauerlich.“ (Quelle: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/suedsuedwest/5789489/Wildon_Aerger-ueber-nicht-angekuendigte-Asylwerber)
Dass das zuständige Mitglied der Landesregierung von einem Missverständnis in der Kommunikation spricht, ist aufgrund einer Anfragebeantwortung, die der steirische FPÖ-Abgeordnete Hannes Amesbauer vom Innenministerium erhielt, eine Farce. So wird klar festgehalten, dass das Land bereits am 17. März, also sechs Tage vor der Überstellung, benachrichtigt worden war und diese auch drei Tage später bestätigte: „Asylwerber werden nach erfolgter Zulassung zum Verfahren seitens der Koordinierungsstelle der Fachabteilung für Grundversorgung des Bundesministeriums für Inneres den Bundesländern zur Übernahme angeboten. Diese Vorgangsweise ist auch im vorliegenden Fall eingehalten worden. Die Grundversorgungsstelle des Landes Steiermark wurde am 17. März 2020 per E-Mail betreffend die Übernahme der Asylwerberinnen und Asylwerber kontaktiert. Am 20. März 2020 wurde die Übernahme aller 15 Asylwerberinnen und Asylwerber per 23. März 2020 seitens des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung bestätigt und daraufhin seitens der Koordinierungsstelle die diesbezügliche Überstellung angeordnet.“ (Quelle: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_01299/imfname_798253.pdf)
Unlängst, nämlich im April 2020, wurden auch Asylantengruppen in Feldkirchen bei Graz im Rahmen eines Polizeieinsatzes beobachtet. Es scheint, als würde die derzeitige Ausnahmesituation rund um das Coronavirus dazu genutzt, neue Asylwerber durch die Hintertüre ins Land zu schleusen, während Kampus die Öffentlichkeit an der Nase herumführt und sich als unwissend darstellt. (Quelle: https://www.krone.at/2141240)
Es gilt nun aufzuklären, woher diese Personen kamen, welche Quartiere wiederbelebt werden sollen beziehungsweise bereits wurden und warum Doris Kampus der Bevölkerung Sand in die Augen streuen möchte.
Es wird daher folgende
Schriftliche Anfrage
gestellt:
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Wer hat den Transport von Asylwerbern von der Erstaufnahmestelle in Kärnten nach Wildon angeordnet?
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Wann wurde der Transport von der Erstaufnahmestelle in Kärnten nach Wildon angeordnet?
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Wie lautete die konkrete Anordnung zum Transport von der Erstaufnahmestelle in Kärnten nach Wildon?
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Wer wurde über diesen Transport von der Erstaufnahmestelle in Kärnten nach Wildon zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang informiert?
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Warum sprechen Sie von einem „Missverständnis in der Kommunikation“, obwohl Sie beziehungsweise Ihr Ressort sechs Tage vor der Überstellung informiert wurden und am 20. März die Übernahme bestätigten?
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Haben Sie es verabsäumt, die Gemeinde Wildon zu informieren?
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Wollten Sie die Gemeinde Wildon und die Bevölkerung bewusst im Unklaren über den Antransport der Asylwerber lassen?
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Wenn ja, warum?
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Warum haben Sie in der medialen Darstellung nicht dargelegt, dass Sie über die Übernahme der Asylwerber informiert waren und diese der Gemeinde Wildon aufbürden wollten?
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Welche Informationen liegen Ihnen über den Aufgriff von Illegalen in Feldkirchen bei Graz am 22. April 2020 vor?
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Wurden diese in Bundeseinrichtungen verbracht oder von der Steiermark übernommen?
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Um wie viele Personen handelte es sich und wo – sofern sie sich in der Steiermark befinden – sind diese derzeit untergebracht?
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Wie viele Aufgriffe von Illegalen im Jahr 2020 in der Steiermark sind Ihrem Ressort bekannt und um wie viele Personen handelte es sich?
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Wie oft wurden Sie im Jahr 2020 über die Überstellung von Asylwerbern vom Innenministerium informiert und wie oft verweigerten Sie die Bestätigung der Übernahme beziehungsweise die Übernahme?
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In welche Gemeinden wurden seitens des Landes die vom Innenministerium übernommenen Asylwerber verbracht, aufgeschlüsselt nach Anzahl der Asylwerber, deren Staatsbürgerschaft und Unterkunftsgemeinden?
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Wie lautet Ihr konkreter Kenntnis- und Informationsstand hinsichtlich einer Wiederaufnahme des Betriebs der Bundesquartiere in Spital am Semmering respektive in Leoben?
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Werden Sie sich gegen eine allfällige Wiedereröffnung dieser Quartiere stellen?
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Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
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Wie viele Asylwerber, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte, minderjährige Fremde sowie Flüchtlinge mit erhöhtem Betreuungsbedarf befinden sich aktuell in der Steiermark, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Kategorien sowie deren Gesamtzahl?
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Wie viele Asylwerber sowie Asylberechtigte werden derzeit in Einrichtungen des Bundes in der Steiermark betreut?
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In welchem Ausmaß wurde die Quote zur Unterbringung von Flüchtlingen in den einzelnen Monaten des Jahres 2020 erfüllt und wie lautet sie derzeit?
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In welchen steirischen Gemeinden befinden sich derzeit Flüchtlingsunterkünfte, die vom Bund betrieben werden bzw. bei denen der Bund als Vertragspartner fungiert?
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Wie viele Asylwerber werden in den jeweiligen Unterkünften des Bundes betreut (bitte um Angabe der Zahlen pro Standort!)?
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Nach welchen Nationalitäten und Geschlechtern teilen sich die in der Steiermark aktuell grundversorgten Asylwerber auf die einzelnen Gemeinden und Bezirke auf (Gesamtzahl der einzelnen Staatsbürgerschaften sowie aufgeschlüsselt auf einzelne Gemeinden und Gesamtzahl der Asylwerber nach Staatsbürgerschaft im jeweiligen Bezirk)?
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Wie viele der aktuell grundversorgten Asylwerber sind insgesamt Afghanen, Syrer, Iraker, Iraner, Pakistaner, Nigerianer und Russen?
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Wie viele UMF werden aktuell in der Steiermark grundversorgt (Gesamtzahl der einzelnen Staatsbürgerschaften sowie aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Herkunftsland)?
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Wie viele minderjährige Asylwerber sowie Asylberechtigte (ohne UMF) werden aktuell in der Steiermark grundversorgt (Gesamtzahl der einzelnen Staatsbürgerschaften sowie aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Herkunftsland)?
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Wie hoch beziffern Sie die finanziellen Ausgaben, die seitens Ihres Ressorts für Asylwerber, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte, UMF sowie Flüchtlinge mit erhöhtem Betreuungsbedarf im Jahr 2020 aufgebracht wurden? (Bitte um Aufschlüsselung nach den entsprechenden Kategorien mit besonderer Berücksichtigung auf „Zuerkennung von Leistungen aus der Grundversorgung“, „Soziales Management für Fremde und Asylwerber“, „Quartiermanagement“ (Unterkünfte in der gesamten Steiermark), „Krisenmanagement“ und „allgemeine Angelegenheiten im Bereich Flüchtlingswesen“.)
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Wie viele Personen werden in der Steiermark in privaten Unterkünften sowie in karitativen Einrichtungen (Caritas, Diakonie, Orden etc.) über die Grundversorgung beherbergt bzw. wie viele versorgen sich als sogenannte „Privatgeher“ selbst?
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Wie viele Asylwerber befinden sich aktuell in der steirischen Grundversorgung und werden mit dem Geburtsdatum 1. Jänner (eines beliebigen Jahres) in der Datenbank geführt und wie viele davon sind unter 14, unter 16 beziehungsweise unter 18 Jahren?
Unterschrift(en):
LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Ewald Schalk (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)