LANDTAG STEIERMARK
XVIII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1731/1

Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT)

eingebracht am 27.10.2021, 09:07:10


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Regierungsmitglied(er): Landesrat Mag. Christopher Drexler
Frist: 27.12.2021

Betreff:
Fördermittel für den „steirischen herbst“ 2021

In der Landtagssitzung vom 12. November 2013 wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und KPÖ ein neuer Finanzierungsvertrag (XVI. Gesetzgebungsperiode; EZ/OZ: 2270/1) für den „steirischen herbst“ beschlossen. Vertragspartner waren das Land Steiermark, die Stadt Graz sowie die „steirische herbst festival gmbh“. Der Vertrag wurde rückwirkend mit 1. Jänner 2013 genehmigt und war längstens bis 31. Dezember 2017 gültig. In den Jahren 2011 bis 2013 erfolgte die Grundsubventionierung noch mit gesonderten Regierungssitzungsbeschlüssen. An der „steirische herbst festival gmbh“ sind das Land Steiermark zu zwei Drittel und die Stadt Graz zu einem Drittel beteiligt.

Während der Beitrag vom Land im Jahr 2010 noch bei rund 1,84 Millionen Euro lag, stieg er in den darauffolgenden Jahren kontinuierlich an. Alleine von 2015 bis 2017 wurden fast 6,2 Millionen Euro ausgeschüttet, wobei sich 2017 etwa 2,2 Millionen Euro zu Buche schlugen: „Die Grundlage für die Bereitstellung der Mittel ist der zwischen dem Land Steiermark, der Stadt Graz und der steirischer herbst festival gmbh abgeschlossene Finanzierungsvertrag gemäß Landtagsbeschluss Nr. 783 vom 12. November 2013. Der Gesellschaft wurde dementsprechend vom Land Steiermark eine Grundsubvention von € 2.015.500,00 und Sachleistungen in Form von Bereitstellung von Büroflächen im Palais Attems zur Verfügung gestellt. Ebenso wurde der Gesellschaft mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Oktober 2017 ein Zuschuss in der Höhe von € 180.000,00 für die Postproduktion ‚Die Kinder der Toten‘ zur Verfügung gestellt.“ (Quelle: XVII. Gesetzgebungsperiode; Kulturförderungsbericht 2017, EZ/OZ: 2578/1)

Die Stadt Graz als Dritteleigentümer stellte ihrerseits ebenso finanzielle Mittel bereit. So wurden von 2015 bis 2017 rund 2,9 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Summiert man die Mittel von EU, Bund, Land und Stadt, ergeben sich für den „steirischen herbst“ Fördergelder, die in nur drei Jahren etwa elf bis zwölf Millionen Euro betrugen.

Für die Finanzierung des „steirischen herbsts“ in den Jahren 2018 bis 2022 wurde ein neuer Finanzierungsvertrag beschlossen. Allerdings war der zuständige Kulturlandesrat Christopher Drexler nicht bereit, den neuen Finanzierungsvertrag dem Landtag zur Genehmigung vorzulegen, obwohl es sich um eine Summe von rund zehn Millionen Euro handelte und der Landtag letztlich die Budgethoheit innehat.

Die „Kleine Zeitung“ berichtete am 14. Oktober 2018 hierzu wie folgt: „Der ‚steirische herbst‘ geht heute zu Ende, im Landtag gibt es aber ein Nachspiel: In einer Schriftlichen Anfrage mit nicht weniger als 62 Einzelfragen fordert die FPÖ von Kulturlandesrat Christopher Drexler (ÖVP) Aufklärung über die Finanzierung des Kulturfestivals. Anlass ist der Umstand, dass der alte Finanzierungsvertrag mit Ende 2017 ausgelaufen ist. Ob es einen Folgevertrag gibt und was dort drinnensteht, ist offiziell unbekannt. Jedenfalls habe der Landtag bisher keinen neuen Vertrag gesehen, kritisiert FPÖ-Kultursprecher Gerhard Kurzmann. Tatsächlich aber wurde schon im Jänner ein neuer Vertrag zwischen Land, Stadt Graz und ‚herbst‘-Management geschlossen, wie Drexler der Kleinen Zeitung bestätigt. Er läuft bis 2022 und sieht eine jährliche Grundsubvention von 2,955 Millionen Euro (zwei Drittel vom Land, ein Drittel von der Stadt) vor. Dem Landtag habe er den Vertrag nicht zeigen müssen, da er im genehmigten (aber intransparenten) Globalbudget des Ressorts Deckung finde. Trotzdem nimmt die FPÖ den Geheimvertrag zum Anlass, den ‚herbst‘ und seine Strukturen umfassend zu beleuchten. So will man wissen, ob es bereits – wie versprochen – Forschungsresultate aus dem neuen herbstArchiv gibt. Hinterfragt werden auch die Personalstruktur, die Auflösung von Rücklagen, Medienkooperationen, Empfänge, Freikarten und die Nutzung der Helmut-List-Halle. Es gehe nicht um die ideologische Ausrichtung des Festivals, beteuert die FPÖ, sondern um sparsamen Umgang mit Steuergeld. […] “ (Quelle: Kleine Zeitung, 14. Oktober 2018, Steiermarkteil, S. 20)

Faktum war jedoch, dass Globaldbudgets für den Kulturbereich oder gar ein Landesbudget für die Jahre 2019 bis 2022 durch den Landtag zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht beschlossen waren. Es darf zumindest bezweifelt werden, dass der Beschluss des Finanzierungsvertrags durch die Landesregierung am 14. Dezember 2017 oder die Unterschrift des zuständigen Landesrats ausreichten, um eine bindende Wirkung für die Jahre 2019, 2020 oder darüber hinaus für die nächste Legislaturperiode zu entfalten, sollten zukünftige Budgetbeschlüsse anderes vorsehen.

Die Stadt Graz ging hier interessanterweise einen anderen Weg. In der Gemeinderatssitzung vom 16. November 2017 wurde einerseits darauf verwiesen, dass mit dem Doppelbudget 2017/2018 die budgetäre Vorsorge für den „steirischen herbst“ schon getroffen wurde. Andererseits legte man dem Gemeinderat den neuen Finanzierungsvertrag vor, um ihn durch einen Gemeinderatsbeschluss bis 2022 genehmigen zu lassen. (Quelle: https://www.graz.at/cms/dokumente/10304799_7768145/57eb42df/TOP20%20GRB%20A%208_19542_2006_145_steir)

Dass Landesrat Christopher Drexler darauf beharrte, ein einfacher Beschluss der Landesregierung entfalte auch eine Bindungswirkung für nachfolgende Jahre, war angesichts der Corona-Krise und der damit einhergehenden finanzpolitischen Verwerfungen allemal kritisierenswert, müssen doch unabhängig von finanziellen Notwendigkeiten weiterhin Millionen Euro an den „steirischen herbst“ ausgeschüttet werden.

Die enormen Summen, die in nur wenigen Jahren an den „herbst“ gingen, sprechen für sich. Von 2015 bis 2020 erhielt die Organisation von der Stadt Graz, dem Land, dem Bund und der EU rund 22 Millionen Euro. Bis 2022 steigt diese Summe auf sagenhafte 29 Millionen Euro.

Neben den finanziellen Aspekten bedarf jedoch auch die „künstlerische“ Darbietung einer näheren Betrachtung. 2018 stand das „Festival“ unter dem Titel „Volksfronten“. Der Anspruch der Programmverantwortlichen? „Die Kunst der Stunde ist Widerstand – beim steirischen herbst ohnehin jedes Jahr, heuer aber ganz besonders.“ Wogegen richtete sich nun der mutige Widerstand der „herbst“-Künstler? Der „Standard“ klärte darüber auf: „Um eine so richtig fette Volksfront hinzukriegen, die auch abgebrühte Materialisten beeindruckt, braucht man eine Menge Kunstinteressierte. Die Intendantin stellte sich höchstpersönlich auf den ‚Nicht-Ort‘ des Europaplatzes vor dem Bahnhof und las den Rechtsrechten die Leviten.“ (Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000087841558/steirischer-herbst-gestartet-erkundungen-an-der-grazer-volksfront)

De facto handelte es sich um Versatzstücke aus der Mottenkiste ideologischer Klischees, die hier bedient wurden. Auch so mancher „Linke“ mag sich dabei nostalgisch gefragt haben: Wo sind die Zeiten, als Wolfgang Bauers „Gespenster“ in Graz die Gemüter erregte oder Werner Schwabs umstrittene Inszenierungen für heftige Diskussionen sorgten? Die „Volksfronten“ polarisierten nicht, die beabsichtigten Provokationen gingen ins Leere.

Auch 2019 versuchte sich der „steirische herbst“ in bemühter Agitation. Die hochsubventionierten Agitprop-Vertreter einer selbsternannten Kulturelite hatten für 2019 den Tourismus und die Besucher der Steiermark als Feindbild auserkoren. Unter dem Titel „Grand Hotel Abyss“ wurde die Genussregion Steiermark als Grundübel dargestellt, wo zahlende Gäste als „Hedonisten“ unerhörter Weise ihr Geld ausgeben. Dieser Befund ließ sich natürlich leicht treffen, wenn man selbst dem Steuerzahler auf der Tasche liegt.

2020 startete der „steirische herbst“ mit einer sogenannten Eröffnungsperformance. Diese „Performance“ war an Absurdität kaum zu übertreffen, was angesichts des Programms der letzten Jahre selbst für den „steirischen herbst“ eine außerordentliche „Leistung“ darstellte. Die Beschreibung sprach für sich selbst: „Es handelt sich bei der Performance um eine Taxifahrt, bei der Sie möglicherweise neben unserem/r Taxifahrer*in mit einer oder maximal zwei (fremden) Personen in einem Taxi sitzen werden. Die Taxifahrer*innen von Taxi 878 werden Sie im Rahmen der Performance für rund 2 Stunden durch Graz chauffieren und im Anschluss an einen von Ihnen gewählten Ort zurückbringen.“ In Anbetracht der Coronakrise, wo viele Steirer jeden Cent dreimal umdrehen müssen und oft nicht wissen, wie sie ihre Familien noch versorgen können, war ein solches, auf Steuergeld betriebenes Unterfangen, klar als Farce zu bezeichnen. Die Freiheit der Kunst ist ein enorm hohes Gut, aber angesichts der katastrophalen wirtschaftlichen Situation und der hohen Arbeitslosigkeit war es unverantwortlich, mit öffentlichen Mitteln die Steirer derart zu verhöhnen. So war und ist es nicht hinzunehmen, dass sich eine selbsternannte Kulturelite steuergeldfinanziert in Taxis zwischen ihren Elfenbeintürmen hin- und herkutschieren ließ.

Die Gesamtkosten der Eröffnungsperformance lagen bei 43.393 Euro. Die Aufführungskosten beliefen sich auf 24.390 Euro, 19.003 Euro waren für die Vorproduktion und an Entwicklungskosten anzuführen. Der CO2-Verbrauch von 105 Taxis betrug insgesamt 0,736 Tonnen. Es wurden 105 Taxis eingesetzt, ein Taxi kostete 100 Euro. (Quelle: Schriftliche Anfragebeantwortung; EZ/OZ: 900/2)

Auf der Homepage des „steirischen herbsts“ waren zum Programm des Jahres 2020 noch nähere Informationen nachzulesen: „Der steirische herbst reagiert auf die Ängste und Unsicherheiten der heutigen Zeit und erfindet sich als Medienkonzern neu. Zwischen 24. September und 18. Oktober sendet Paranoia TV, der Kanal für das Unheimliche und Beunruhigende, auf mehreren Frequenzen in die ganze Welt und antwortet künstlerisch-kritisch auf die globale Pandemie und die durch sie verursachten Einschnitte – nicht nur in unser tägliches Leben, sondern auch im Hinblick auf die Durchführung von Kulturveranstaltungen.“ Besonders paradox erschienen diese Ausführungen vor dem Hintergrund, dass der „steirische herbst“ die Corona-Krise zwar thematisierte, aber selbst in der nur größtmöglichen Dekadenz und ohne jegliche finanziellen Einbußen sein Programm durchzog. Die wahren Einschnitte gab es nämlich bei den vielen arbeitslosen Landsleuten und im kulturellen Bereich vor allem dort, wo ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen den überzogenen Maßnahmen zum Opfer fielen.

Angesichts der enormen Fördermittel (in nur acht Jahren rund 29 Millionen Euro) beschloss der Freiheitliche Landtagsklub, den „steirischen herbst“ auf Herz und Nieren zu überprüfen. Die Schriftliche Anfragebeantwortung (EZ/OZ: 900/2) durch Landesrat Christopher Drexler gestattete einen tiefergehenden Einblick in die Gebarung des „herbsts“. So stellte der Kulturlandesrat eingangs fest, auch bei einem neuen Finanzierungsvertrag den Landtag einmal mehr nicht einzubinden. 2020 erhielt der „steirische herbst“ seitens des Landes rund 2,1 Millionen und von Bundes- sowie EU-Seite rund 670.000 Euro. Die Stadt Graz stellte rund 950.000 Euro zur Verfügung. Somit ergab sich für 2020 eine Gesamtsumme von rund 3,73 Millionen Euro. Die Personalkosten beliefen sich 2020 bei einem Personalstand von 27 Personen auf rund 1,6 Millionen Euro. Interessanterweise nahm der steuergeldfinanzierte „steirische herbst“ im Jahr 2020 für einen Teil seiner Mitarbeiter die Kurzarbeit in Anspruch.

Daneben wurde ein für 2020 vermeintlich außerordentlich großes Medienecho vermeldet: „28.106 Besucher aus 118 Ländern haben während der Festivallaufzeit (Stand 18.10.) die Inhalte von Paranoia TV auf der App und der Website gesehen 73.288-mal wurde auf die speziell für Paranoia TV produzierten künstlerischen Videoarbeiten zugegriffen. 13.276 Aufrufe der Livestreams und deren Aufzeichnungen auf Facebook. 26.300-mal hat ein Give-Away-Kunstwerk einen Besucher erreicht. Knapp 8.000 Besuche der künstlerischen Interventionen von Paranoia TV wurden in Graz und in der Steiermark gezählt.“

Die Entwicklung der App kostete rund 84.000 Euro. Wenn man bedenkt, welche Summen hier ausgegeben wurden und welche mageren Zugriffszahlen die App oder die Beiträge auf Facebook vorweisen konnten, muss die Frage nach der Wirtschaftlichkeit gestellt werden.

2021 schließlich versuchte sich der „steirische herbst in der großen Auseinandersetzung mit „normalen Menschen“, geradezu ein Eingeständnis, dass man bislang konsequent am steirischen Bürger vorbeiproduziert hatte – und auch mit der Einsicht, dass man in Zeiten der Pandemie nicht vermisst wurde: „Seltsamerweise blieb jedoch die zeitgenössische Kunst vom kulturellen Boom im Lockdown weitgehend unberührt. Ihre Institutionen wurden nicht vermisst, im Gegensatz zu Theatern und selbst traditionellen Museen, und das beruhte anscheinend auf Gegenseitigkeit. Während sogar die Haute Couture und Hollywood damit beschäftigt waren, ihre Strategien zu überdenken, hat unsere eigene Zunft hauptsächlich darauf gewartet, dass die Pandemie vorüberzieht, und dabei die kommenden Paradigmenwechsel diskutiert.“

Unter dem Titel „The Way Out“ durfte man sich folgendes erwarten: „Mit diesen Fragen im Hinterkopf haben wir vom steirischen herbst unsere 2020er-Ausgabe, Paranoia TV, gestaltet, deren Inhalte größtenteils für die Rezeption im Netz geschaffen wurden. Im Nachhinein betrachtet war dies weniger ein Plädoyer dafür, dass die Kunst in die Augmented Reality abwandert, sondern vielmehr ein Aufruf an sie, wieder in die Privatsphäre vorzudringen, in der Fernsehen die Hauptbeschäftigung ist. Mit einer ähnlichen, vielleicht idealistischen Absicht versucht auch der steirische herbst ʼ21 wieder, ‚normale Menschen‘ zu erreichen – auch wenn unser Slogan diesmal The Way Out lautet –, mit vielen Veranstaltungen und Kunstwerken, die im Freien stattfinden und in einem Fall bis vor die eigene Haustür geliefert werden. The Way Out ist natürlich auch eine Metapher. Sie läuft darauf hinaus, aus den White Cubes der Kunstinstitutionen auszubrechen und in ästhetisch nicht sterile Umgebungen einzutreten, die direkte Konkurrenz mit Straßenlärm, visueller Verschmutzung und politischem Dreck zu wagen und dabei zu gewinnen oder zu scheitern.“ (Quelle: https://www.steirischerherbst.at/de/program/2346/the-way-out)

Die „Kleine Zeitung“ verpackte am 9. Oktober 2021 ihre vernichtende Kritik noch in warme Worte (Quelle: https://www.kleinezeitung.at/kultur/6045103/steirischer-herbst_Festivalresuemee_Der-Weg-ins-Freie-gelang-nur), doch de facto „gelang“ es dem „steirischen herbst“ einmal mehr, vom überwältigenden Teil der Steiermark und ihren Bewohnern nicht einmal ignoriert zu werden. Ein elitäres Kunst- und Künstlerfestival, das jedoch von den Bürgern weder gebraucht noch wahrgneommen wird, muss sich auch die Frage gefallen lassen, warum Jahr für Jahr Millionenbeträge aus dem Steuertopf abgegriffen werden.

Vor allem im Förderbereich und bei Gesellschaften des Landes ist der umsichtige Umgang mit öffentlichen Geldern unter den Gesichtspunkten von Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Effizienz besonders geboten. Steirisches Steuergeld muss letztlich auch wieder den Bürgern zugutekommen, keinesfalls darf es im Kulturbereich dem Selbstzweck dienen oder ohne nachhaltige Publikumswirkung versickern.


Es wird daher folgende

Schriftliche Anfrage

gestellt:

  1. Wie war der „steirische herbst“ im Globalbudget „Kultur“ des Jahres 2021 und wie ist er im Globalbudget „Kultur“ des Jahres 2022 abgebildet?
  2. Ist für die Jahre nach 2022 bereits ein neuer Finanzierungsvertrag in Arbeit?
  3. Wenn ja, wie gestaltet sich dieses Vorhaben beziehungsweise wie lauten die derzeit bereits fixierten Eckpunkte des Vertrags?
  4. Wird ein allfälliger neuer Finanzierungsvertrag wieder eine Laufzeit von fünf Jahren haben?
  5. Wenn ja, wie lässt sich dieses Vorhaben in Krisenzeiten aus finanzpolitischer Sicht rechtfertigen?
  6. Wenn nein bei Frage 2, ab wann werden die Arbeiten an einem neuen Vertrag aufgenommen?
  7. Ist vorgesehen angesichts der enormen Fördermittel beim Beschluss eines neuen Finanzierungsvertrags den Landtag einzubinden?
  8. Wenn nein, warum nicht?
  9. Wenn nein, was entgegnen Sie der Kritik des Landesrechnungshofs im Prüfbericht zum Kunsthaus (EZ/OZ: 3695/1: „Der LRH empfiehlt, für Finanzierungsvereinbarungen des Landes, die über den Landesfinanzrahmen hinausgehen, eine gesetzliche Regelung vorzuschlagen, die die Rahmenbedingungen (wie z. B. Höchstdauer, Genehmigungspflicht) für den Abschluss derselbigen regelt.“), die analog zu Vereinbarungen zum „steirischen herbst“ zu sehen ist und insofern auch für den „steirischen herbst“ gilt?
  10. Wie hoch waren die finanziellen Zuwendungen – sowohl Grundsubventionen als auch sämtliche weitere Zahlungen – seitens des Landes an den „steirischen herbst“ im Jahr 2021?
  11. Welche Fördersummen konnten vom Bund und von der EU im Jahr 2021 für den „steirischen herbst“ lukriert werden?
  12. Steht man mit dem Bund in Kontakt, um auch für folgende Jahre Fördermittel zu lukrieren?
  13. Wenn ja, wie lautet der aktuelle Stand der Gespräche?
  14. Wenn nein, warum nicht?
  15. Sind sämtlichen Fördergebern die jeweiligen Fördersummen der anderen Fördergeber bekannt beziehungsweise werden alle Fördermittel für den „steirischen herbst“ in die Transparenzdatenbank eingespielt?
  16. Wenn nein, wann werden Sie beginnen, die Transparenzdatenbank mit Leben zu befüllen?
  17. Wie hoch waren die Personalkosten und wie hoch war der Personalstand im Jahr 2021?
  18. Welchen Ausbildungsstand hatten die Mitarbeiter des „steirischen herbsts“ im Jahr 2021 (z.B. Lehrausbildung, Matura, akademischer Abschluss, Universitätslehrgang usw.), aufgeschlüsselt auf die einzelnen höchsten Bildungsabschlüsse?
  19. Meldete der „steirische herbst“ im Jahr 2021 für seine Mitarbeiter Kurzarbeit an?
  20. Wenn ja, für wie viele und in welchem Ausmaß?
  21. Wurden anderweitige „Corona-Hilfen“ beantragt?
  22. Wenn ja, welche und in welchem Ausmaß?
  23. Wie viele Kündigungen wurden seitens des „steirischen herbsts“ im Jahr 2021 getätigt?
  24. Aus welchen Gründen erfolgten diese Kündigungen jeweils?
  25. Wie viele Mitarbeiter haben im Jahr 2021 selbst gekündigt beziehungsweise boten dies an?
  26. Wie viele Mitarbeiter haben ihre Kündigung im Jahr 2021 angefochten?
  27. Aus welchen Gründen erfolgten diese Anfechtungen jeweils?
  28. Welche Ergebnisse brachten allfällige Kündigungsanfechtungen?
  29. Mit welchen Kosten waren die Kündigungsanfechtungen für das Land bzw. den „steirischen herbst“ verbunden und auf welcher rechtlichen Grundlage (Vergleich, Gerichtsurteil usw.) hatte man Geld auszubezahlen?
  30. Wann (Datum) fand die letzte Evaluierung der Personalstruktur des „steirischen herbsts“ statt, welches Ergebnis hatte sie und wann erfolgt die nächste?
  31. Ist zukünftig eine Geschlechterquote bei den Künstlern und Angestellten des „steirischen herbsts“ vorgesehen?
  32. Wie lauteten die Leistungsparameter (z.B. Anzahl der Besuche, Pressenennungen, Anzahl der Projekte usw.) für die Veranstaltungen im Jahr 2021 und inwiefern wurden sie erfüllt?
  33. Wie erklären Sie sich, dass der „steirische herbst“ hauptsächlich Personen über 35 Jahren ansprach, obwohl man ein jüngeres Publikum zu erreichen versuchte?
  34. Gibt es auch Leistungsparameter in quantitativer Hinsicht, etwa Bekanntheit und Akzeptanz des „steirischen herbsts“ in der steirischen Bevölkerung?
  35. Wenn nein, warum nicht?
  36. Wie gestaltete sich die Auslastung in den Jahren 2020 und 2021, aufgeschlüsselt nach Art der Tickets sowie den jeweiligen Erlösen pro Ticketkategorie?
  37. Wie hoch war der Anteil an Freikarten in den Jahren 2020 und 2021?
  38. Wie hoch waren in den Jahren 2020 und 2021 die Eigenerlöse pro Besucher beziehungsweise die Kosten pro Besucher?
  39. Wie wird sichergestellt, dass Teilnehmer an anderen Veranstaltungen, etwa am „Aufsteirern“, nicht zu den Besuchern von Veranstaltungen des „steirischen herbsts“ gezählt werden?
  40. Wurden 2021 seitens des „steirischen herbsts“ oder seitens des Landes Steiermark Empfänge für Künstler und die Presse gegeben?
  41. Wenn ja, wo und wann fanden diese statt, wer waren die geladenen Ehrengäste, wie hoch waren die Kosten dafür und wer trug sie?
  42. Welche Kosten verursachte die Eröffnungsveranstaltung des „steirischen herbsts“ 2021, aufgeteilt auf die einzelnen Kategorien (Personal, Technik, Empfang, Catering usw.)?
  43. Welche „Künstler“ wurden für das Jahr 2021 konkret engagiert (zum Beispiel Stefanie Sprengnagel („Sargnagel“)) und welche finanziellen Mittel erhielten diese jeweils?
  44. War es, wie laut Medienberichten kolportiert, der explizite Wunsch des Kulturlandesrats, dass Stefanie Sprengnagel für den „steirischen herbst“ engagiert wird?
  45. Wenn ja, warum?
  46. Gab es generell finanzielle Zuwendungen, etwa Inserate oder anders geartete Medienkooperationen, um Vertreter der internationalen Presse auf den „steirischen herbst“ aufmerksam zu machen?
  47. Wenn ja, welche Zuwendungen gab es und welche Kosten entstanden dadurch?
  48. Wie hoch waren im Jahr 2021 die Förderungen für den „steirischen herbst“ seitens Graz Tourismus?
  49. Wie wird ein touristischer respektive wirtschaftlicher Effekt für die Landeshauptstadt oder das Land gemessen (Werbewert, Rückflüsse, Kommunalsteuer usw.) und wie hoch war dieser in den Jahren 2020 und 2021?
  50. Sind zukünftig Kooperationen oder Kollaborationen mit anderen Institutionen des Landes geplant, etwa mit dem Universalmuseum Joanneum?
  51. Wenn ja, mit welchen Institutionen und welche Kosten werden dadurch dem Land zusätzlich erwachsen?
  52. Wie oft und in welchen Fällen waren im Jahr 2021 Beschlüsse des Aufsichtsrats für Anschaffungen notwendig und mit welchen Kosten waren diese Anschaffungen verbunden?
  53. Wie hoch sind die Rücklagen des „steirischen herbsts“?
  54. Wurden in den Jahren 2020 und 2021 Rücklagen aufgelöst?
  55. Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen ging man so vor?
  56. An wie vielen Tagen wurde die Helmut-List-Halle seitens des „steirischen herbsts“ – um die Vorgaben des Finanzierungsvertrags der Jahre 2018 bis 2022 in ebenjenen Jahren zu erfüllen – im Jahr 2021 gemietet?
  57. Wenn eine Miete nicht im erforderlichen Ausmaß stattfand: Wie hoch waren die Kompensationszahlungen und wer hatte für diese aufzukommen?
  58. Welche Kosten verursachten die laut Finanzierungsvertrag zur Verfügung gestellten Sachleistungen in Form der Bereitstellung von Büroflächen im Palais Attems dem Land Steiermark im Jahr 2021?
  59. Welchen marktüblichen Ertrag hätte man mit den Flächen im Palais Attems bei einer Vermietung jährlich erzielen können?
  60. Welche Zuschüsse, Subventionen und etwaige Spenden beziehungsweise Sponsoringbeiträge Dritter, um die sich der „steirische herbst“ gemäß Finanzierungsvertrag zu bemühen hat, konnten in den Jahren 2020 und 2021 generiert werden?
  61. Wie lautet der aktuelle Stand hinsichtlich des Archivs des „steirischen herbsts“?
  62. Welche Kosten fielen bislang dafür an?
  63. Wie viele Mitarbeiter sind mit den Arbeiten am Archiv beziehungsweise im Archiv beschäftigt und welchen Ausbildungsstand haben sie (z.B. Lehrausbildung, Matura, akademischer Abschluss, Universitätslehrgang usw.), aufgeschlüsselt auf die jeweiligen höchsten Bildungsabschlüsse?
  64. Gibt es bereits erste „wissenschaftliche“ Ergebnisse und wenn ja, wie lauten sie und in welchen Fachzeitschriften wurden diese präsentiert?
  65. Wie verlief die für das Jahr 2021 geplante „große Konferenz“?

Unterschrift(en):
LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ)