EZ/OZ: 1928/1
Schriftliche Anfrage an die Landesregierung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 16.01.2022, 21:42:15
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Frist: 16.03.2022
Betreff:
Gender Budgeting auf Landesebene
Dass Geschlechter gleichzustellen sind, ist inzwischen im Wesentlichen unbestritten und ergibt sich außerdem zweifellos aus dem Gleichheitssatz (Art 13 B-VG). Ein wichtiges finanzpolitisches Instrument dafür stellt Gender Budgeting dar. Dabei werden die verschiedenen Lebensrealitäten berücksichtigt und diese systematisch in die Budgetgebarung einbezogen.
In Art 13 Abs 3 B-VG wurde dementsprechend klargestellt, dass von Bund, Ländern und Gemeinden bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben ist. Darüber hinaus verpflichtet § 31 Abs 4 Z 1 StLHG dazu, im Entwurf des Landesbudgets für jedes Globalbudget (ua) Wirkungsziele, unter besonderer Berücksichtigung der Gleichstellungsziele, die mit den budgetierten Mittelverwendungen umzusetzen sind, vorzusehen.
Die Steiermärkische Landesregierung bekannte sich zur Schaffung und Sicherung von Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Gleichberechtigung der Geschlechter in allen Lebensbereichen. Alle Ressorts der Landesregierung trachten danach, ihre Anstrengungen in diesem Punkt zu verstärken. Dementsprechend obliegt die Haushaltsplanung und -führung sowie insbesondere auch die Festlegung der Wirkungsziele auf der Ebene der Globalbudgets den ressortverantwortlichen Regierungsmitgliedern als haushaltsleitende Organe (vgl schriftliche Anfragebeantwortung vom 30.10.2020, EZ 714/2).
Vor diesem Hintergrund ergeht diese Anfrage an die gesamte Landesregierung.
Es wird daher folgende
Schriftliche Anfrage
gestellt:
- Wie ist der Ablauf bei der Erstellung der Gleichstellungs-Wirkungsziele und -Indikatoren in den Ressorts und wer ist in den Abteilungen jeweils dafür zuständig (ohne Nennung von Namen, interessant sind jedoch die Funktion und der Fachbereich der*des zuständigen Mitarbeiters*in)?
- Nach welchen Vorgaben werden die Gleichstellungs-Wirkungsziele und -Indikatoren in den jeweiligen Ressorts entwickelt?
- Welche Grundlagen und welche Zielsetzungen sind dabei in den jeweiligen Ressorts maßgebend?
- Gibt es für die Entwicklung von Gleichstellungs-Wirkungszielen und -Indikatoren Leitlinien in den Abteilungen bzw für die Abteilungen? Wenn ja, welche?
- Wird abteilungsübergreifend an Gleichstellungs-Wirkungszielen und -Indikatoren gearbeitet?
- Welche finanziellen und personellen Ressourcen stehen für die Planung, Koordinierung und Umsetzung von Gender Budgeting in den Ressorts zur Verfügung?
- Gab es in den letzten Jahren Anfragen zum Thema Gender Budgeting von Gemeinden? Wenn ja, wie viele (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Unterschrift(en):
LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)