EZ/OZ: 1730/1
Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 22.10.2021, 11:34:37
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Regierungsmitglied(er): Landesrat Mag. Christopher Drexler
Frist: 22.12.2021
Betreff:
Vorgänge rund um die ASVK
Seit über 20 Jahren ist die Grazer Altstadt UNESCO-Weltkulturerbe. Die Kernzone bzw. Schutzzone I erstreckt sich über ca. 1 km² der Stadtfläche und beschreibt die historische Kernstadt innerhalb der ehemaligen Renaissancebefestigung mit dem Schlossberg und Teilen der Murvorstadt. Diese Zone entspricht dem historischen Zentrum. Die Schutzzone II beschreibt den Beginn der vorgründerzeitlichen Stadterweiterung, deckt sich teilweise mit der Pufferzone für das UNESCO Welterbe Graz und erstreckt sich über 0,8 km² der Stadtfläche. Die Schutzzone III weist eine Größe von ca. 4,7 km² auf und umfasst den breiten Stadtbereich der gründerzeitlichen Stadterweiterung auf beiden Murseiten. Die Schutzzone IV (1-13) bezeichnet die ehemaligen historischen Vororte und umfasst auch das Schloss Eggenberg sowie teilweise die Verbindungsachse zwischen den UNESCO Welterbe Kernzonen Historisches Zentrum und Schloss Eggenberg. Die Zone weist eine Gesamtfläche von 2 km² auf. Die Schutzzone V beschreibt den Bereich um die gesamte denkmalgeschützte Anlage des Kalvarienberges. Ab 1. Jänner 2020 wurde die Schutzzone VI 1-2, die das Villenviertel Waltendorf sowie St. Peter umfasst, umgesetzt.
Siehe: https://www.kultur.steiermark.at/cms/beitrag/12465760/129384813
Im Zuge des Rücktritts von vier Mitgliedern der ASVK aufgrund schon länger bestehender Konflikte über die Effektivität des Schutzes und interne Abläufe stellt sich die Frage, welche Schlüsse nun gezogen werden.
Es wird daher folgende
Schriftliche Anfrage
gestellt:
1. Welche Gründe sehen Sie im Detail für den Rücktritt von vier Mitgliedern der ASVK?
2. Auf welche Art und Weise soll eine Aufarbeitung der Konflikte erfolgen?
3. Welche Missstände innerhalb der ASVK sind Ihnen im Detail bekannt?
4. Wie bewerten Sie die Verfahrensdauer der Geschäftsstücke?
5. Ist die Geschäftsstelle der ASVK Ihrer Einschätzung nach personell ausreichend besetzt?
6. Wurden Bauherren bzw. andere an Bauprojekten beteiligte Personen oder Firmen vorab mit Prognosen über künftige Entscheidungen der ASVK in Kenntnis gesetzt?
7. Bei wie vielen und welchen Bauwerken wurde die Schutzwürdigkeit in den letzten fünf Jahren aberkannt bzw der Abbruch, wenn auch nur teilweise, bewilligt?
8. Welche Maßnahmen werden Sie infolge der gewonnenen Erkenntnisse aufgrund der Konflikte nun setzen?
9. In welchem Verhältnis steht die ASVK zur Baudirektion, zum Bundesdenkmalamt und zum zuständigen Bundesministerium, wenn es um Interessen geht, die das Weltkulturerbe betreffen?
10. Wie bewerten Sie im Nachhinein den Umstand, dass die Berechtigung, ein Mitglied der ASVK zu nominieren, seit der GAEG-Novelle 2015 statt dem Bundesdenkmalamt nun der Wirtschaftskammer zukommt? Wie hat sich diese Änderung Ihrer Einschätzung nach auf Entscheidungen bzw. Expertisen der ASVK ausgewirkt?
11. Entspricht die derzeitige Zusammensetzung der ASVK den Vorgaben des GAEG bzw. können die Ziele des GAEG mit dieser Zusammensetzung gewahrt werden?
12. Über welches Jahr langte der letzte Bericht des Altstadtanwaltes nach § 15 Abs 3 GAEG bei der Landesregierung ein? Wann wird der Bericht für das Jahr 2020 dem Landtag vorgelegt?
13. Sind die Ziele des GAEG präzise genug, um den Herausforderungen gerecht zu werden?
14. Sehen Sie Bedarf für Veränderungen im GAEG?
15. Sollten bei Bauvorhaben in der Welterbe Kernzone neben den Zielen des GAEG auch die Beurteilungskriterien des Managementplans der Stadt Graz bzw. die Richtlinien der UNESCO angewendet werden?
16. Wie beachtet die ASVK diese Beurteilungskriterien, die Basis für das UNESCO-Welterbe historische Altstadt Graz sind?
17. Wie wollen Sie der fehlenden oder Unterrepräsentanz von Kunsthistoriker*innen, Städteplaner*innen und Denkmalschutz in der ASVK entgegentreten?
18. Werden Sie im Wege einer Novellierung des GAEG folgende Maßnahmen setzen:
a) Überarbeitung der Ziele
b) Veränderung der Zusammensetzung der ASVK in Richtung Kunstgeschichte, Städteplanung und Denkmalschutz
c) Einarbeitung der Richtlinien der UNESCO und Berücksichtigung des Managementplans der Stadt Graz
19. Wird im Zuge einer Novellierung des GAEG auch an eine Änderung des Ortsbildschutzgesetzes oder gar eine Fusionierung dieser beiden Gesetze gedacht? Wenn ja, warum?
20. Wenn ja, welche konkreten Konsequenzen würde das für den rechtlichen Rahmen des Altstadtschutzes in Graz haben?
21. Erachten Sie auch die auf dem GAEG beruhenden Verordnungen – nach den Erfahrungen der letzten Jahre – als sachgerecht?
22. Wird aktuell an Novellierungen dieser Verordnungen gearbeitet?
Unterschrift(en):
LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne)