LANDTAG STEIERMARK
XVIII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1938/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 21.01.2022, 10:13:03


Geschäftszahl(en): ABT08-427422/2021-4
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Dr. Juliane Bogner-Strauß
Beilagen: Vereinbarung, Erläuterungen, Textgegenüberstellung

Betreff:
Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens und Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Zielsteuerung-Gesundheit

Auf Grund der Verlängerung der laufenden Finanzausgleichsperiode um zwei Jahre bis zum Ende des Jahres 2023 sollen auch die Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens und über die Zielsteuerung-Gesundheit angepasst werden.

Bund, Länder und Sozialversicherung haben die genannten 15a-Vereinbarungen hinsichtlich eines Anpassungsbedarfs überprüft und folgende notwendigen Anpassungen erzielt:

Die Einrichtung von Landesgesundheitsförderungsfonds in den Landesgesundheitsfonds ist bisher für die Jahre 2013 bis 2022 vorgesehen. Die Dotation dieser Fonds ist mit jährlich 15 Mio. Euro festgelegt, wobei die Sozialversicherung 13 Mio. Euro und die Länder insgesamt 2 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Nunmehr soll diese Dotation für die Geltungsdauer der 15a-Vereinbarung OF fortgeschrieben werden, um eine kontinuierliche Fortsetzung der bestehenden Gesundheitsförderungsprojekte in den nächsten Jahren sicherzustellen.

In der 15a-Vereinbarung OF ist eine Drittelfinanzierung von Bund, Ländern und Sozialversicherung für ELGA in den Jahren 2017 bis 2020 im Umfang von maximal 41 Mio. Euro vorgesehen. Um eine kontinuierliche Weiterentwicklung und den weiteren Betrieb von ELGA in den Jahren 2021 bis 2023 sicherzustellen, soll eine aliquote Erhöhung des Gesamtbetrages für die Jahre 2021 bis 2023 vereinbart werden. Insgesamt werden für die Periode 2017 bis 2023 daher 71,75 Mio. Euro für ELGA zur Verfügung stehen.

Es wurde vereinbart, die Möglichkeit vorzusehen, bei Bedarf in den Jahren 2022 und 2023 aufgrund eines Beschlusses der Bundes-Zielsteuerungskommission (B-ZK) diese Mittel von derzeit 10 Mio. Euro jährlich auf bis zu 20 Mio. Euro jährlich erhöhen zu können, um insbesondere einen allfällig erhöhten Mittelbedarf für nicht vorhersehbares hohes Patientenaufkommen im Zusammenhang mit der Finanzierung von teuren Medikamenten abdecken zu können.

Vorgesehen ist die Aufstockung von Projekt- und Planungsmittel ab 2022 von derzeit 5 Mio. Euro jährlich auf 7,5 Mio. Euro jährlich, um den gestiegenen Mittelbedarf in den kommenden Jahren abdecken zu können, u.a. für die bereits avisierten Projektanträge der Länder wie insbesondere die Finanzierung der Kosten für ein gemeinsames Bewertungsboard für Arzneimittel und die Finanzierung der Länderanteile für Projekte im eHealth-Bereich (z.B. zur raschen Umsetzung des eImpfpasses). Darüber hinaus soll ab 2022 die Möglichkeit geschaffen werden, auf Basis eines B-ZK Beschlusses bei Bedarf diese Mittel auf bis zu 8,5 Mio. Euro jährlich zu erhöhen, um Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Judikatur des VfGH zum übertragenen Wirkungsbereich der Ärztekammer finanzieren zu können.

Das dem Bund in Art. 42 Abs. 2 Z 2 lit. b 15a Vereinbarung OF eingeräumte Recht soll für die Geltungsdauer der 15a Vereinbarung OF fortgeschrieben werden.

Es wurde die Fortschreibung der Finanzzielsteuerung in den Jahren 2022 und 2023 dahingehend vereinbart, dass die Ausgabenobergrenzen analog zum Jahr 2021 für die Jahre 2022 und 2023 jeweils um 3,2 % erhöht werden sollen.

Bisher sind in der 15a-Vereinbarung Z-SG vierjährige Zielsteuerungsverträge auf Bundesebene vorgesehen. Aufgrund der nunmehrigen Verlängerung dieser 15a-Vereinbarung ist auch der Zielsteuerungsvertrag zu verlängern und sollen daher auch Zielsteuerungsverträge mehrjährig abgeschlossen werden können.

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Jänner 2022.

 


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens und Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Zielsteuerung-Gesundheit wird genehmigt.