EZ/OZ: 712/1
Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 29.08.2020, 06:43:24
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Ewald Schalk (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Regierungsmitglied(er): Landesrat Johann Seitinger
Frist: 29.10.2020
Betreff:
Evaluierung der Notstandsentschädigung für landwirtschaftliche Betriebe
Der stetige Rückgang landwirtschaftlicher Betriebe ist eine leider seit Jahren voranschreitende Problematik. Der „ORF Steiermark“ analysierte die triste Entwicklung der letzten Jahre im Rahmen eines umfassenden Online-Berichts im Jahr 2018 wie folgt: „Die Zahl der selbstständigen Landwirte in der Steiermark geht stark zurück. Der Grund: Große Betriebe werden immer größer, kleine unrentabel, viele Bauern geben auf. Die Landwirtschaftskammer setzt auf eine Zukunftsaktion. Etwas mehr als 26.600 Versicherte zählte die Sozialversicherung der Bauern am 1. Jänner 2018 - damit geht der Trend der vergangenen Jahre weiter: Im Jahr 2002 waren es noch etwas mehr als 38.600 Land- und Forstwirte, die bei der Pensionversicherung einbezahlt haben - das ist ein Rückgang von 31 Prozent. ‚Betriebe werden aufgegeben, die Flächen werden zum Teil verpachtet oder verkauft. Daher geht die Zahl zurück‘, so Paul Tschuffer Regional-Leiter der Bauern-Versicherung.“ (Quelle: https://steiermark.orf.at/v2/news/stories/2913538/)
Das „Bauernsterben“ ist mit Sicherheit eine der größten Herausforderungen für den ländlichen Raum. Gesamtgesellschaftlich betrachtet geht es zudem vor allem darum, die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln umfassend aufrechtzuerhalten und die Kulturlandschaftspflege sicherzustellen. Für die landwirtschaftlichen Betriebe gibt es eine Reihe an besonderen Unwägbarkeiten, die nicht zuletzt auf politische Fehlentscheidungen der letzten Jahre zurückzuführen sind. Erschwerend kommen immer wieder auftretende Naturkatastrophen, die oftmals zu massiven Ernteausfällen führen und dadurch enorme Einkommensverluste auslösen, hinzu. Seitens des Landes Steiermark gibt es zur Abfederung besonderer Härtefälle die „Notstandsentschädigung für unverschuldet in Not geratene landwirtschaftliche Betriebe“. Auf der Homepage des Landes Steiermark werden als besondere Gründe für die Inanspruchnahme dieser Hilfe unter anderem weit über den Durchschnitt hinausgehende Ernteverluste, schwere Erkrankungen und nicht selbst verschuldeter Untergang von Gebäuden (Brandstiftung) festgehalten. (Quelle: https://www.agrar.steiermark.at/cms/beitrag/10020196/12167421)
Darüberhinausgehend gibt es für diese Notstandsentschädigung eine umfassende Richtlinie aus dem Jahr 2018 (ABT10-37136/2014-5), in der die genauen Modalitäten erörtert werden. Zweifelsohne waren die steirischen Bauern auch in den vergangenen Jahren mit zahlreichen Unwägbarkeiten konfrontiert, weshalb die Einrichtung einer solchen Notstandsentschädigung in besonders schweren Fällen absolut berechtigt ist. Im Rahmen der gegenständlichen Anfrage soll jedoch geklärt werden, inwieweit diese Hilfeleistung von steirischen Bauern in Anspruch genommen wurde und wie viele Anträge nicht positiv behandelt werden konnten. Ziel dieser Initiative soll somit die Evaluierung dieser Landesförderung sein.
Es wird daher folgende
Schriftliche Anfrage
gestellt:
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Wie oft wurde in den Jahren 2018, 2019 und 2020 jeweils die Notstandsentschädigung für unverschuldet in Not geratene landwirtschaftliche Betriebe beantragt?
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Wie viele Anträge wurden in den Jahren 2018, 2019 und 2020 jeweils positiv behandelt, abgelehnt oder wegen Formfehlern zurückgewiesen (Aufgliederung nach Jahren und Kategorien)?
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Was waren jeweils die konkreten Gründe für die Ablehnung der Anträge?
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Wie hoch waren die durchschnittlich ausbezahlten Unterstützungsleistungen jeweils in den Jahren 2018, 2019 und 2020?
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Wie gliedern sich die ausbezahlten Fördergelder in den Jahren 2018, 2019 und 2020 jeweils nach Bezirken (Aufgliederung nach Jahren und Bezirken)?
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Gibt es weitere statistische Aufschlüsselungen der Förderempfänger?
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Wenn ja, wie stellen sich diese konkret dar?
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Wie hoch waren die Budgetansätze für die Notstandsentschädigung für unverschuldet in Not geratene landwirtschaftliche Betriebe jeweils in den Jahren 2018, 2019 und 2020?
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Welche finanziellen Beträge wurden davon tatsächlich ausbezahlt?
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Wurden im Rahmen der Abwicklung der Anträge Verbesserungspotentiale bei den in der Richtlinie ausformulierten Kriterien festgestellt?
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Wenn ja, wird die Richtlinie auf Basis dieser Erkenntnisse überarbeitet und bis wann wird dies geschehen?
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Wie hoch soll der Budgetansatz für die Notstandsentschädigung für unverschuldet in Not geratene landwirtschaftliche Betriebe im Jahr 2021 nach Ansicht Ihres Ressorts zumindest sein?
Unterschrift(en):
LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Ewald Schalk (FPÖ)