EZ/OZ: 503/2
Schriftliche Anfragebeantwortung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 07.07.2020, 20:10:31
Zu:
503/1 Schutz der Moore und Feuchtwiesen in der Steiermark
(Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT))
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Ursula Lackner
Betreff:
Schutz der Moore und Feuchtwiesen in der Steiermark
Die Anfrage vom 14.05.2020, Einl.Zahl 503/1 der Abgeordneten LTAbg. Sandra Krautwaschl, LTAbg. Lambert Schönleitner, LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck, LTAbg. Georg Schwarzl, LTAbg. Veronika Nitsche, MBA und LTAbg. Mag. Alexander Pinter betreffend "Schutz der Moore und Feuchtwiesen in der Steiermark" beantworte ich wie folgt:
Ad 1:
Vom Land Steiermark gibt es seit den 1990er Jahren keine Förderungen mehr für die Drainage von Feuchtwiesen und Mooren.
Drainagen unter 3 ha, die keine fremden Wasserrechte berühren und außerhalb von Schutzgebieten liegen, sind weder wasser- noch naturschutzrechtlich bewilligungspflichtig. Zu allfälligen ohne Förderung durchgeführten Dränierungen, Trockenlegungen oder Kulturumwandlungen von Feuchtwiesen und Mooren können daher keine Zahlen genannt werden.
Ad 2:
Maßnahmen des Landes Steiermark zur Wiederherstellung geschädigter Moorflächen:
-
Doblermoos / Dobler Lacke (2009/2010; Maßnahmenfläche ca. 12 ha): Sicherung des Moorkomplexes, Renaturierung einer Fichtenaufforstung ca. 1, 5 ha, bewirtschaftetes Grünland rund 7 ha, Anlage von zahlreichen Kleingewässern.
Internationale und nationale Auszeichnungen: Prämiert vom Europäischen Netzwerk für Ländliche Entwicklung (ENRD) im Jahr 2014 - best practice-Beispiel in der Kategorie Klimaschutz. Österreichweit prämiert beim „Netzwerk Land“-Kulturlandschaftspreis im Jahr 2010.
-
Renaturierung Dürnbergermoor (2010, Maßnahmenfläche ca. 4 ha): Rodung standortfremder Fichtenkulturen, Verspundung von Entwässerungsgräben, Anlage von naturnahen Randsumpfbereichen und extensiv bewirtschafteten Grünlandflächen. Die im Jahr 2010 begonnene Renaturierung im Europaschutzgebiet Dürnbergermoor ist Teil der Umsetzung des Managementplanes und wurde in Zusammenarbeit mit den GrundeigentümerInnen durchgeführt.
-
Renaturierung Adendorfer Moos (2014/2015, Maßnahmenfläche ca. 5 ha): Renaturierung einer Fichtenaufforstung ca. 5 ha, Entwicklung von extensivem Grünland. Transnationale Auszeichnung durch den „Silbernen Bruch" (transnationaler Orden - Deutschland, Frankreich, Schweiz, Liechtenstein und Österreich).
-
Renaturierung Fichtenaufforstung Vockenberg (2019, Maßnahmenfläche ca. 0,6 ha): Sattelvermoorung, Anlage von 15 Gewässerflächen, teilweise Aufforstung mit Laubwald.
-
Flüchtlingsprojekt in der Gemeinde Neumarkt in der Steiermark (2016-2019): Schutz und Pflege von Mooren waren wesentlicher Bestandteil des Projektes.
-
Moorstandort am Furtner Teich (seit 1963): Laufende Finanzierung durch ABT13, Sicherstellung von Pflege und Erhaltung des Mooranteiles am Furtner Teich; Betrieb der Steirischen Landesvogelschutzwarte; ganzjährig besetztes Informations- und Projektplanungszentrum u. a. für Moorschutz.
Unterstützung von Eigeninitiativen privater Moorbesitzer zur Moor-Renaturierung durch das Land Steiermark:
- Zeutschach (2018/19): Beratungstätigkeit für einen Grundbesitzer durch den Europaschutzgebietsbetreuer, Mag. P. Hochleitner, zur Pflege und Revitalisierung eines Moorstandortes.
- LIFE-Projekt „Naturwald, Moore und Lebensraumverbund im Ausseerland“ (2013 bis 2019): Die ÖBf AG wurde als private Antragstellerin eines Life+ Projektes über 5 Jahre fachlich und finanziell unter anderem bei der Renaturierung von Mooren intensiv unterstützt (in Form von regelmäßigen fachlichen Inputs durch die Gebietsbetreuerin, DI Dr. Karin Hochegger, mit ca. 200 Std./Jahr und einer Kofinanzierung von insgesamt € 180.000.-). Sechs große Talboden-Moore im Bereich Bad Mitterndorf wurden weitgehend hydrologisch saniert. Eine vollständige hydrologische Sanierung war aufgrund des Eingriffs in fremde Rechte (Vernässung der landwirtschaftlich genutzten Flächen im Umland bei Verspundung der Randdrainagen) im Rahmen des Projektes nicht möglich.
- Unterstützung von Projekten des Österreichischen Naturschutzbundes (Bezirksgruppe Ausseerland Ennstal) zur Renaturierung und zum Schwenden von Moorrandflächen: LEADER-Projekt mit Flüchtlingen, Projekt Scheckenfalter-Management (von A13 finanziertes Kleinprojekt), Projekt Blühendes Österreich zur Wiederherstellung von Moorlebensräumen im Ennstal und Ausseerland (fachliche Unterstützung durch die Gebietsbetreuung). Ein Moorgrundstück wurde durch Flächenkauf gesichert und auch dort wurden Renaturierungen durchgeführt.
- Unterstützung von Projekten des Vereins ARGE Naturschutz in Bad Mitterndorf: Projekt zur Auszäunung von Hochmoorflächen, Beschaffung von Zäunen und Weidegeräten. Umsetzung von Moor-Pegelmessungen und Planung von weiteren Renaturierungen.
Vertragsnaturschutz mit privaten Moor- oder Feuchtwiesen-EigentümerInnen und BewirtschafterInnen:
Abgeltung von Eigenleistungen (u.a. Renaturierungen) sowie Ertrags- und Intensivierungs-Verzichten in Moor- und Feuchtwiesen-Flächen auf freiwilliger Basis durch
-) BIOSA-Wald-Vertragswaldschutz (Biosphäre Austria; Beispiele siehe unten)
-) BEP-Vertragsnaturschutz (Biotoperhaltungsprogramm)
-) ÖPUL-Vertragsnaturschutz (Österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft)
-) NATURA 2000-Wiesen-Vertragsnaturschutz in Europaschutzgebieten
Konkrete Beispiele zu BIOSA-Vertragswaldschutz-Projekten:
-) Moore bei St. Lambrecht
-) Kalkquellmoos Pöls
-) Erlenbruch Burgau
-) Eckberg Moor
-) Sicharter Moor
-) Triebener Moor
Zusätzlich werden Grundstücksankäufe durch NGOs wie den ÖNB (Österreichischen Naturschutzbund) und die ÖNJ (Österreichische Naturschutzjugend) als Entlastungs-Maßnahme für GrundeigentümerInnen von Moor- und Feuchtwiesen über ELER finanziert. Beispiele: Ödensee, Detter-Moos, Pichl-Moos, Hartberger Gmoos.
Ad 3:
Die Wiederherstellung gestörter Moorflächen wurde in der Vergangenheit aufgrund des hohen Wertes für die Erhaltung der Biodiversität bisher ausschließlich als naturschutzfachliches Anliegen betrachtet. Mittlerweile wird dieses Thema auch verstärkt unter dem Aspekt des Klimaschutzes betrachtet.
Ad 4:
Die Steiermärkische Moorkartierung ist kein „Auftrag“ des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, sondern ein über ELER gefördertes Projekt des Naturschutzbundes. Die Endergebnisse wurden noch nicht vollständig in digitaler, mit dem Landessystem kompatibler Form (GIS-Daten und Datenbankeinträge) geliefert. Die Fertigstellung hätte bereits erfolgen sollen und wird seitens der zuständigen Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung gegenüber dem Naturschutzbund als Projektverantwortlichen urgiert.
Ad 5:
Grundsätzlich ist für die Ausweisung von Moorflächen das Ergebnis der Moorkartierung als Datengrundlage relevant. Diese ist, wie in Frage 4 erörtert, noch nicht abgeschlossen.
Ad 6:
Die Umsetzung von § 7 Abs. 1 StNSchG zählt neben der Verordnung der gemeldeten Europaschutzgebiete zu den Prioritäten der weiteren Schutzgebietsentwicklung. Aufgrund der Ergebnisse der Moorkartierung wird eine Prioritätenliste der zu schützenden Moorflächen erstellt werden, die dann rechtlich umgesetzt werden wird.
Ad 7:
Das Steiermärkische Naturschutzgesetz 2017 sieht keinen ex-lege Schutz von Feuchtwiesen vor. Artenreiche Wiesen oder Standorte seltener oder gefährdeter Arten können im Einzelfall, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, nach §7 Abs. 2 StNSchG unter Schutz gestellt werden.
Ad 8:
Für die Ausarbeitung des Nationalen GAP-Strategieplanes (Gemeinsame Agrarpolitik) und die Bewertung der Auflagen sind letztlich die Stellen des Bundes verantwortlich (Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie). Die Prämienhöhen werden vom Österreichischen Kuratorium für Landtechnik und Landentwicklung (ÖKL) im Auftrag des Bundes berechnet. Das Land Steiermark bringt sich in allen Länder- und Bund-Ländergruppen ein, und kann in dieser Rolle lediglich Vorschläge im Sinne des Naturschutzes kommunizieren.
Ein grundsätzliches Problem der vergangenen ÖPUL-Periode war in diesem Zusammenhang etwa die verpflichtende Koppelung der Maßnahme „Naturschutz (WF; wertvolle Flächen)“ an die Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)“ oder „Biologische Wirtschaftsweise“. Insbesondere in Ackerbaugebieten führte das dazu, dass viele LandwirtInnen mit überwiegend intensiven Flächen im Talboden mit ihren extensiveren Flächen im Hangbereich nicht an der Maßnahme Naturschutz teilnahmen. Diese verpflichtende Koppelung wird es in der nächsten Förderperiode voraussichtlich nicht mehr geben.
Für Moorflächen und Feuchtwiesen ist weniger die direkte Konkurrenz zu allfällig erzielbaren Erträgen problematisch, sondern vielmehr die im Vergleich zum Aufwand für die Trocknung und Entfernung des Mähgutes geringen Förderhöhen sowie die Definition der „förderfähigen Fläche“. Die für den Naturschutz zuständigen Stellen der Bundesländer streben eine Attraktivierung der Prämien und eine Neudefinition der förderfähigen Fläche an, die auch seltener genutzte Flächen umfasst (derzeit ist eine jährliche Nutzung Voraussetzung für die Förderfähigkeit).
Da die Zuständigkeit letztlich beim Bund liegt, kann von Seiten des Landes nur eine entsprechende naturschutzkonforme Adaptierung der gegenständlichen Fördersysteme vorgeschlagen werden bzw. hat die LandesnaturschutzreferentInnenkonferenz demensprechende Beschlüsse an die zuständigen Bundesministerien verabschiedet. Dies auch unter dem Aspekt der vorliegenden Untersuchungen zur Wirksamkeit von GAP Fördermaßnahmen betreffend Naturschutz und auf Grund des Regierungsprogrammes der Bundesregierung.