EZ/OZ: 679/1
Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 31.07.2020, 11:35:08
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Dr. Juliane Bogner-Strauß
Frist: 30.09.2020
Betreff:
Das Gesundheitstelefon 1450 während der Corona-Krise
Seit April 2019 ist das Gesundheitstelefon 1450 in der Steiermark erste Anlaufstelle für Patienten. Bei diesem telefonischen Erstkontakt sollen sie eine Empfehlung erhalten, wo sie mit ihren medizinischen Problemen am besten aufgehoben sind. Hielt sich die Auslastung der Hotline zu Beginn eher in Grenzen, haben sich die Anrufe seit Ausbruch der Corona-Krise massiv erhöht. So berichteten vor allem im März und im April dieses Jahres zahlreiche Medien von einer Überlastung des Gesundheitstelefons, woraufhin die personellen Ressourcen wesentlich erhöht wurden.
Dass das telefonische Beratungssystem bereits optimal funktioniert, muss nach wie vor bezweifelt werden, wie etwa ein Bericht des „ORF Steiermark“ vom 25. Juli 2020 vermuten lässt. Darin ging es um einen Grazer Pensionisten, der nach eigenen Angaben Urlaub in einem der von einem CoV-Cluster betroffenen Hotels in St. Wolfgang im Salzkammergut gemacht hatte. „[…] Der Grazer Pensionist wandte sich am Samstag an die ‚Kleine Zeitung‘, weil er bei der Gesundheitshotline 1450 bereits drei Mal abgewimmelt worden sei. Der Pensionist war auf Urlaub in St. Wolfgang im Salzkammergut (Oberösterreich), wo die Zahl der Coronavirus-Infektionen steigt: Am Samstagvormittag wurden 28 Fälle verzeichnet, die mit sechs Hotels und drei Lokalen zusammenhängen.
‚Ich fühle mich nicht gut und will niemanden anstecken‘, wird der Mann zitiert. Er habe kein Fieber, jedoch starke Hals- und Kopfschmerzen sowie Durchfall. Zudem gehöre er zur Risikogruppe. Bei der Gesundheitshotline habe man ihm gesagt, solange er kein Fieber habe, werde er nicht getestet. ‚Ich solle eine Kopfwehtablette nehmen. Keine Beratung, keine Angaben wie ich mich verhalten soll, nichts. Das ist ein Witz.‘ Er werde nun zurück nach St. Wolfgang fahren, weil man sich dort freiwillig testen lassen könne, schreibt das Blatt. […]“
Von Seiten der Landessanitätsdirektion Steiermark hieß es laut „ORF Steiermark“ in einer ersten Reaktion, dass Details zum konkreten Fall noch nicht bekannt seien. Eine Verdachtsfallmeldung bzw. Kontaktpersonenmeldung aus Oberösterreich liege zu dieser Person derzeit nicht vor. (Quelle: https://steiermark.orf.at/stories/3059486/)
Eine weitere Problematik, die sich im Zusammenhang mit dem Gesundheitstelefon laut Informationen, die dem Freiheitlichen Landtagsklub vorliegen, offenbar zunehmend stellt, ist der Umstand, dass manche niedergelassenen Ärzte die Behandlung von Menschen, die im Ausland waren, generell verweigern und vielmehr auf eine angebliche Zuständigkeit der „Corona-Hotline“ 1450 verweisen. Dies ungeachtet der Tatsache, ob es sich bei den Krankheitssymptomen um jene von COVID-19 bzw. ob es sich um einen Auslandsaufenthalt in einem Risikogebiet handelte. Zweifelsohne stellen diese unzulässigen Behandlungsverweigerungen eine Zumutung für die betroffenen Menschen dar. Im Rahmen der gegenständlichen Anfrage soll daher auch geklärt werden, wie oft derartige Vorfälle im Zuge der Anrufe beim Gesundheitstelefon in den vergangenen Wochen und Monaten geschildert wurden.
Es wird daher folgende
Schriftliche Anfrage
gestellt:
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Wie viele Anrufe beim steirischen Gesundheitstelefon 1450 gab es im Zeitraum 1. März bis 31. Juli 2020 (aufgegliedert nach den einzelnen Monaten)?
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Wie lange dauerte dabei die durchschnittliche Wartezeit bis zur anschließenden Beratung (aufgegliedert nach den einzelnen Monaten)?
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Wie lange dauerte die anschließende Beratung durch die Mitarbeiter des Gesundheitstelefons 1450 durchschnittlich (aufgegliedert nach den einzelnen Monaten)?
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Wie viele der im Zeitraum 1. März bis 31. Juli 2020 beim steirischen Gesundheitstelefon 1450 eingegangenen Anrufe erfolgten aufgrund potentieller COVID-19 Erkrankungen (aufgegliedert nach den einzelnen Monaten)?
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Wie lange dauerte die anschließende Beratung durch die Mitarbeiter des Gesundheitstelefons 1450 in diesen Fällen durchschnittlich (aufgegliedert nach den einzelnen Monaten)?
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Wie viele der im Zeitraum 1. März bis 31. Juli 2020 beim steirischen Gesundheitstelefon 1450 eingegangenen Anrufe, die aufgrund potentieller COVID-19 Erkrankungen erfolgten, führten zu einer anschließenden Testung durch die Behörden (aufgegliedert nach den einzelnen Monaten und den jeweiligen Bezirken)?
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Wie viele der im Zeitraum 1. März bis 31. Juli 2020 infolge eines Anrufes beim steirischen Gesundheitstelefon 1450 erfolgten Testungen durch die Behörden waren anschließend positiv bzw. negativ (aufgegliedert nach den einzelnen Monaten und den jeweiligen Bezirken)?
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Kam es im Zeitraum 1. März bis 31. Juli 2020 zu Mehrfachtestungen von Personen, da diese öfter als einmal im gegenständlichen Zeitraum beim Gesundheitstelefon 1450 anriefen und über Symptome klagten?
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Falls ja, wie oft kam es im gegenständlichen Zeitraum zu derartigen Mehrfachtestungen und in wie vielen dieser Fälle wurde trotz mehrfacher Testungen keine COVID-19 Erkrankung festgestellt?
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Wie viele der im Zeitraum 1. März bis 31. Juli 2020 beim steirischen Gesundheitstelefon 1450 eingegangenen Anrufe, die aufgrund potentieller COVID-19 Erkrankungen erfolgten, führten zu keiner anschließenden Testung durch die Behörden, obwohl die potentiell an COVID-19 Erkrankten aus einem Risikogebiet zurückgekehrt waren und über leichte Krankheitszeichen klagten (aufgegliedert nach den einzelnen Monaten und den jeweiligen Bezirken)?
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Wie viele der im Zeitraum 1. März bis 31. Juli 2020 beim steirischen Gesundheitstelefon 1450 eingegangenen Anrufe erfolgten, da dem Anrufer oder einem Angehörigen zuvor eine Behandlung durch einen niedergelassenen Arzt aufgrund potentieller COVID-19 Erkrankung verweigert worden war (aufgegliedert nach den einzelnen Monaten und den jeweiligen Bezirken)?
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In wie vielen dieser Fälle kam es zu einer anschließenden Testung der Anrufer oder deren Angehöriger, denen eine Behandlung durch einen niedergelassenen Arzt zuvor aufgrund potentieller COVID-19 Erkrankung verweigert worden war (aufgegliedert nach den einzelnen Monaten und den jeweiligen Bezirken)?
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Wie viele der im Zeitraum 1. März bis 31. Juli 2020 beim steirischen Gesundheitstelefon 1450 eingegangenen Anrufe erfolgten, da dem Anrufer oder einem Angehörigen zuvor eine Behandlung durch einen niedergelassenen Arzt aufgrund potentieller COVID-19 Erkrankung verweigert worden war, obwohl der Anrufer bzw. dessen Angehöriger zuvor in keinem Risikogebiet war bzw. auch sonst keine Anzeichen für eine COVID-19 Erkrankung vorlagen (aufgegliedert nach den einzelnen Monaten und den jeweiligen Bezirken)?
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In wie vielen dieser Fälle kam es zu einer anschließenden Testung der Anrufer oder deren Angehöriger, denen eine Behandlung durch einen niedergelassenen Arzt zuvor aufgrund potentieller COVID-19 Erkrankung verweigert worden war, obwohl der Anrufer bzw. dessen Angehöriger zuvor in keinem Risikogebiet war bzw. auch sonst keine Anzeichen für eine COVID-19 Erkrankung vorlagen (aufgegliedert nach den einzelnen Monaten und den jeweiligen Bezirken)?
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Falls zu den Fragen 11 bis 14 keine Daten vorliegen, ist Ihnen bzw. Ihrem Ressort die Problematik bekannt, dass offenbar manche niedergelassenen Ärzte generell – auch bei Nichtvorliegen von COVID-19 Symptomen – die Behandlung von Menschen, die etwa im Ausland waren, verweigern und vielmehr auf eine angebliche generelle Zuständigkeit der „Corona-Hotline“ 1450 verweisen?
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Falls ja, wie stellen sich Ihre Pläne dar, um diesem Umstand zu begegnen?
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Falls Sie oder Ihr Ressort sich dieser Problematik nicht bewusst sind, werden Sie diesbezüglich bei der Ärzteschaft Rücksprache halten?
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Bei wie vielen der im Zeitraum 1. März bis 31. Juli 2020 beim steirischen Gesundheitstelefon 1450 eingegangenen Anrufe, die aufgrund potentieller COVID-19 Erkrankungen erfolgten, wurde eine Quarantäne des Anrufers bzw. dessen Angehöriger angeordnet (Stichwort Absonderungsbescheid), obwohl es (noch) zu keiner Testung durch die Behörden gekommen war bzw. noch kein positives Testergebnis vorlag (aufgegliedert nach den einzelnen Monaten und den jeweiligen Bezirken)?
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Welche Kosten sind im Zeitraum 1. März bis 31. Juli 2020 durch die Aufstockung des Gesundheitstelefons 1450 erwachsen?
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Welche Kosten sind im Zeitraum 1. März bis 31. Juli 2020 durch die Testung von potentiell an COVID-19 Erkrankten erwachsen?
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Über welche Ausbildung verfügen die im Zuge der aufgrund der Corona-Krise vorgenommenen Aufstockung des Gesundheitstelefons 1450 zusätzlich eingestellten Mitarbeiter?
Unterschrift(en):
LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ)