EZ/OZ: 1750/1
Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 01.11.2021, 17:40:34
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Regierungsmitglied(er): Landesrätin MMag. Barbara Eibinger-Miedl
Frist: 03.01.2022
Betreff:
Kann das neue Tourismusgesetz halten, was es versprochen hat?
Im Zuge der Landtagssitzung vom 23. März 2021 wurde mit Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS eine Änderung des Steiermärkischen Tourismusgesetzes (Tourismus-Strukturreform) beschlossen. Damit ging die Reformierung der 96 bestehenden Tourismusverbände einher. Die 60 Einzel- und die 36 mehrgemeindigen Tourismusverbände wurden auf elf reduziert und werden seit ihrer Zusammenlegung als „Erlebnisregionen“ bezeichnet. Die von der Abteilung 12 – Wirtschaft und Tourismus ausgearbeitete Regierungsvorlage definierte als Ziel, starke und marktrelevante Strukturen schaffen zu wollen. Durch eine stärkere Bündelung des touristischen Angebots soll die Werbewirksamkeit der Verbände erhöht und die finanzielle Basis sowie das touristische Angebot erweitert werden. Schlagkräftige touristische Einheiten sollen eine internationale Wettbewerbsfähigkeit absichern. Zur Durchführung ihrer Tätigkeiten sollen die Regionen im Durschnitt über 2,5 Millionen Euro an Einnahmen verzeichnen, die Nächtigungen auf je 1,2 Millionen ansteigen. Insgesamt sollten den Erlebnisregionen aus den gesetzlich vorgesehenen Einnahmen 28 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Auch im Hinblick auf die Ehrenamtlichkeit der Mitglieder der Tourismuskommissionen wurde an den Stellschrauben gedreht. In der Informationsbroschüre zur Tourismus-Strukturreform findet sich dazu Folgendes: „Um gleich beim Thema Ehrenamt zu bleiben: In der neuen Konstruktion werden durch eine schlankere und effizientere Struktur viele Ressourcen ehrenamtlicher Tätigkeiten frei, die nunmehr anderwertig genützt werden können. Was vielerorts helfen könnte, Lücken zu schließen, die dadurch entstanden sind, dass die Bereitschaft zu ehrenamtlichen Mühen leider nachgelassen hat.“ Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder wurden somit durch die Novelle ermöglicht, die an Vorsitzende, Finanzreferenten und deren jeweilige Stellvertreter bzw. die Mitglieder der Tourismuskommissionen ausbezahlt werden können. Die maximale Höhe der Aufwandsentschädigung darf für den Vorsitzenden nicht mehr als 1.000 Euro, für den Stellvertreter nicht mehr als 500 Euro und für den Finanzreferenten nicht mehr als 750 Euro betragen. Die Kommission kann auch ein Sitzungsgeld in Höhe von maximal 150 Euro je Sitzung für maximal vier Kommissionssitzungen beschließen.
Jeder Tourismusverband soll über mindestens eine Geschäftsstelle an seinem Sitz und über eine hauptberufliche Geschäftsführung verfügen. Zuvor war die Einsetzung einer Geschäftsführung nicht verpflichtend. Dieser Umstand führte zu teils heftiger Kritik im Vorfeld der parlamentarischen Auseinandersetzung, die auch im Landtag Einzug hielt. Die Fragen, was mit den bestehenden Mitarbeitern der einzelnen Tourismusverbände geschehen werde und ob die zahlreichen Tourismusbüros weiterhin als lokale Ansprechpartner in den einzelnen Gemeinden aufrechterhalten werden können, wurden von Tourismuslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl insofern beantwortet, als dass sie eine Weiterverwendung der Mitarbeiter in Aussicht stellte und die Tourismusbüros in die Verantwortlichkeit der neuen Strukturen verantwortete. Einen konkreten Rechtsanspruch bzw. eine Normierung des Fortbestandes der Tourismusbüros wurde nicht sichergestellt.
Die Änderung des Tourismusgesetzes trat mit 7. Mai 2021 in Kraft. Den neun Verbänden wurde jedoch Zeit gegeben, sich neu aufzustellen, die gesetzlichen Gremien zu wählen und organisatorische Details zu klären. So wurde die neue Struktur für den steirischen Tourismus mit 1. Oktober 2021 umgesetzt.
Es wird daher folgende
Schriftliche Anfrage
gestellt:
- Wie verlief der Prozess der Umgliederung der neuen Tourismusverbände bislang und mit welchen Problemen waren die neuen Einheiten befasst?
- In welchen Bereichen gibt es noch Anpassungs- bzw. Verbesserungsbedarf?
- Wie gestaltet sich die finanzielle Ausstattung der einzelnen Tourismusverbände? (Bitte um Auflistung der finanziellen Ausstattung der einzelnen Verbände, aufgeschlüsselt nach Erlebnisregion)
- Wie hoch ist die Summe der Finanzmittel, die die ehemaligen Verbände in die neuen Erlebnisregionen eingebracht haben? (Aufgeschlüsselt nach den ehemaligen Tourismusverbänden)
- Wie werden die Geldmittel konkret auf die Verbände aufgeteilt? (Bitte um Auflistung nach Verbänden)
- Wie gestaltet sich die personelle Ausstattung der einzelnen Tourismusverbände in den jeweiligen Geschäftsstellen? (Bitte um Auflistung der personellen Ausstattung der einzelnen Verbände, aufgeschlüsselt nach Erlebnisregion nach VZÄ und Köpfen)
- Konnten alle Mitarbeiter der Tourismusverbände in die neue Struktur übernommen und weiterbeschäftigt werden?
- Wenn nein, inwiefern war dies nicht gänzlich möglich und warum nicht?
- Wie gestaltet sich die Zusammensetzung der Tourismuskommissionen in den einzelnen Regionen? (Bitte um Auflistung aller Vorsitzenden, Stellvertreter, Finanzreferenten, Mitglieder der Prüfungsausschüsse sowie Gemeindevertreter als Mitglieder)
- Welche Tourismuskommissionen haben ein Sitzungsgeld für ihre Mitglieder beschlossen?
- In welcher Höhe haben die einzelnen Tourismuskommissionen das Sitzungsgeld beschlossen?
- Welche Tourismuskommissionen haben Aufwandsentschädigungen für ihre Mitglieder in welcher Höhe beschlossen?
- Welche Mitglieder beziehen diese konkret?
- Sind einzelnen Kommissionsmitgliedern bereits Barauslagen in Ausübung ihrer Tätigkeit erwachsen?
- Sehen Sie eine Notwendigkeit, den Vergütungsanspruch für Barauslagen von Kommissionsmitgliedern enger zu definieren?
- Wenn nein, welche konkreten Barauslagen in Ausübung der Tätigkeit von Kommissionsmitgliedern unterliegen dem Vergütungsanspruch?
- Wenn nein, wie wollen Sie verhindern, dass Gelder durch eine unbestimmbare Auslegung von „Barauslagen, die durch Ausübung der Tätigkeit erwachsen“ keiner missbräuchlichen Verwendung zugeführt werden?
- Wenn ja, um welche Barauslagen handelt es sich dabei und wie hoch waren diese?
- Wie gestaltet sich die Zusammensetzung der Vollversammlungen in den einzelnen Regionen? (Bitte um Auflistung aller Mitglieder der einzelnen Verbände)
- Wie viele Tourismusbüros wurden neben den Geschäftsstellen in den einzelnen Tourismusverbänden aufrechterhalten, wie viele wurden geschlossen?
- Welche Tourismusbüros wurden geschlossen bzw. welche stehen vor der Schließung? (Bitte um Auflistung nach Verbänden)
Unterschrift(en):
LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)