EZ/OZ: 337/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 21.02.2020, 09:55:20
Zu:
309/10 Selbstständiger Ausschussantrag gemäß § 22 GeoLT betreffend Steirische Gemeinden
(Bericht (§ 36 GeoLT))
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Robert Reif (NEOS), LTAbg. Nikolaus Swatek, BSc (NEOS)
Fraktion(en): NEOS
Zuständiger Ausschuss: Gemeinden und Regionen
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer
Betreff:
Bürgermeisteramt auch für EU-Bürger_innen!
Das Wahlrecht für alle EU-Bürger_innen auf kommunaler Ebene ist eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union. Denn nichts bindet Menschen mehr an demokratische Institutionen als die Möglichkeit, eigene Vertreter bestimmen zu können. Dem aktiven Wahlrecht folgt das passive Wahlrecht. Wenn wir wollen, dass EU-Bürger_innen in die heimische Politik eingebunden werden, müssen wir ihnen auch das passive Wahlrecht zugestehen - und zwar für alle Posten auf Gemeindeebene.
Leider sehen § 18 Abs. 5 und § 19 der Steiermärkischen Gemeindeordnung vor, dass Bürgermeister_innen und ihre Stellvertreter die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen müssen. Das ist eine unbegründete Ungleichbehandlung nicht österreichischer EU-Bürger_innen. Diese Ungleichbehandlung ist auch unnötig, denn es gibt keine Bestimmung in der österreichischen Verfassung, welche den Bürgermeistersessel österreichischen Staatsbürger_innen vorbehält.
Dennoch unterscheiden sich die diesbezüglichen Regelungen der Bundesländer grundlegend. So können im Burgenland und in Kärnten nicht-österreichische EU-Bürger_innen nicht nur in den Gemeindevorstand gewählt, sondern auch Vizebürgermeister_in werden. In Salzburg und der Steiermark stehen nur die Posten der Gemeindevorstände für nicht-österreichische EU-Bürger_innen offen. In Niederösterreich, Oberösterreich und Tirol dürfen nicht-österreichische EU-Bürger_innen nicht einmal in den Gemeindevorstand gewählt werden. Nur in Vorarlberg gibt es keine Bestimmungen, die die österreichische Staatsbürgerschaft als Voraussetzung für die Wahl in den Gemeindevorstand oder zum (Vize-)Bürgermeister festlegen.
Der europäische Gedanke soll auch in die Gemeinden vordringen dürfen. Ein vollständig passives Wahlrecht auf kommunaler Ebene für EU-Bürger_innen würde allerdings nicht nur die Verbundenheit zur Europäischen Union, sondern auch zu den Gemeinden stärken. Des Weiteren würde das passive Wahlrecht dafür sorgen, dass sich EU-Bürger_innen lokal stärker engagieren und außerdem ihr Vertrauen in den österreichischen Staat erhöhen. Machen wir einen mutigen Schritt nach vorne und heißen wir unsere EU-Mitbürger_innen in unserer Mitte willkommen. Geben wir ihnen endlich das volle passive Wahlrecht auf Gemeindeebene!
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 (GemO) wird wie folgt geändert:
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§18 Absatz 5 wird zur Gänze gestrichen.
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In § 19 wird folgender Passus gestrichen:
“die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und”
Unterschrift(en):
LTAbg. Robert Reif (NEOS), LTAbg. Nikolaus Swatek, BSc (NEOS)