EZ/OZ: 2270/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 20.05.2022, 09:38:21
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Robert Reif (NEOS), LTAbg. Nikolaus Swatek, BSc (NEOS)
Fraktion(en): NEOS
Zuständiger Ausschuss: Bildung, Gesellschaft und Gesundheit
Regierungsmitglied(er): Landesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl
Betreff:
Bürokratische Hürden bei der Leitung von Pflegeheimen abschaffen
Die Probleme in der steirischen Pflegelandschaft sind mannigfaltig wie eklatant. Zuletzt machte die Landesvorsitzende des österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes Marianne Raiger darauf aufmerksam, dass über 1.000 Betten in der Langzeitpflege in der Steiermark nicht besetzt werden können (https://steiermark.orf.at/stories/3144482/). Auch der Landesrechnungshof stellt in seinem aktuellen Bericht zu Pflege- und Betreuungsberufe in der Steiermark fest, dass es eine Änderung in der Personalplanung im Bereich der Pflege und Betreuung in der Steiermark bedarf.
Die Pflege- und Betreuungseinrichtungen kämpfen jedoch nicht nur mit Personal im direkten Kontakt mit Personen die zu betreuen sind. Viele Betreiber berichten auch davon, dass es immer schwieriger wird, Leitungsfunktionen zu besetzen. Das derzeitige Pflegeheimgesetz (PHG) sieht vor, dass der Träger eines Pflegeheimes für jedes Pflegeheim eine eigene Pflegedienstleitung zu bestellen hat (§8 Abs. 3 Stmk. PHG), die oftmals schwer zu besetzen ist. Gerade bei mehrgliedrigen, kleinen Betreibern würde eine Anpassung dieser Bestimmung Abhilfe schaffen. Expert_innen raten zu einer übergeordneten Pflegedienstleitung pro maximal 150 bewilligter Betten. Für die Führung vor Ort verfügen langgediente Pflegedienstleitungen im Pflege- und Betreuungsbereich über wesentliche Erfahrungen und Kompetenzen, die Einrichtungen zu leiten. Ihnen fehlen jedoch oftmals entsprechende Führungskräfteausbildungen. Hier soll die Empfehlung von Expert_innen umgesetzt werden, nach der für die Leitung der Einrichtung vor Ort die Fortbildung zum basalen Management ausreichend sein sollte, wenn diese Führungskraft von einer zentralen Pflegedienstleitung (die mindestens fünfjähriger Führungserfahrung in dieser Funktion vorweisen kann) durch ein klar definiertes Mentoring-Konzept angeleitet werden kann oder wenn die Führungskraft aktuell den Universitätslehrgang „Führungsaufgaben (Pflegemanagement) in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens“ besucht. Mit diesen Rahmenbedingungen stellt man sicher, dass auch zukünftig für ausreichend Nachwuchs in der Pflegeleitung gesorgt ist. Außerdem wird eine praxisnahe Aufstiegsperspektive geschaffen und bürokratische Hürden abgebaut.
Diese Anpassungen können einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Effizienz der Organisationsstrukturen von Pflegeheimen zu erhöhen, ohne die Qualität der Betreuung und der Arbeit an den Betroffenen zu senken.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um der akuten Personalknappheit im Pflegebereich entgegenzuwirken:
- § 8 Abs 3 Stmk. PHG soll so geändert werden, dass bei mehrgliedrigen Betreibern (bis zu drei Einrichtungen) mit einer maximalen bewilligten Bettananzahl von insgesamt 150 nur eine übergeordnete Pflegedienstleitung zu bestellen ist.
- Für die Führung der Einrichtung vor Ort soll die Fortbildung zum basalen Management ausreichend sein, wenn diese Führungskraft von einer zentralen Pflegedienstleitung mit mindestens fünfjähriger Führungserfahrung in dieser Funktion, durch ein klar definiertes Mentoring-Konzept angeleitet werden kann oder wenn die Führungskraft aktuell den Universitätslehrgang „Führungsaufgaben (Pflegemanagement) in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens“ besucht.
Unterschrift(en):
LTAbg. Robert Reif (NEOS), LTAbg. Nikolaus Swatek, BSc (NEOS)