EZ/OZ: 1138/2
Schriftliche Anfragebeantwortung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 02.04.2021, 11:34:56
Zu:
1138/1 Auswirkungen der Pandemie auf die häusliche Gewalt
(Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT))
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Nikolaus Swatek, BSc (NEOS), LTAbg. Robert Reif (NEOS)
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus
Beilagen: Anfragebeantwortung
Betreff:
Auswirkungen der Pandemie auf die häusliche Gewalt
Die Anfrage vom 09.02.2021, Einl.Zahl 1138/1 der Abgeordneten LTAbg. Robert Reif und LTAbg. Nikolaus Swatek, BSc betreffend "Auswirkungen der Pandemie auf die häusliche Gewalt" beantworte ich wie folgt:
1. Wie viele Frauen und Kinder wurden bisher in den einzelnen Monaten des Jahres 2020 und 2019 in den Frauenhäusern Graz und Kapfenberg jeweils untergebracht?
2019:
Frauenhaus Graz
|
Frauenhaus Kapfenberg
|
Monat
|
Frauen
|
Minderjährige
|
Frauen
|
Minderjährige
|
Jänner
|
26
|
26
|
16
|
15
|
Februar
|
29
|
31
|
16
|
11
|
März
|
26
|
19
|
20
|
17
|
April
|
32
|
30
|
15
|
21
|
Mai
|
23
|
28
|
16
|
24
|
Juni
|
29
|
31
|
15
|
18
|
Juli
|
27
|
28
|
13
|
19
|
August
|
26
|
29
|
12
|
18
|
September
|
32
|
35
|
14
|
19
|
Oktober
|
24
|
28
|
16
|
23
|
November
|
24
|
27
|
18
|
32
|
Dezember
|
26
|
29
|
14
|
32
|
2020:
Frauenhaus Graz
|
Frauenhaus Kapfenberg
|
Monat
|
Frauen
|
Minderjährige
|
Frauen
|
Minderjährige
|
Jänner
|
23
|
29
|
10
|
20
|
Februar
|
26
|
30
|
12
|
17
|
März
|
30
|
30
|
12
|
20
|
April
|
21
|
19
|
12
|
16
|
Mai
|
27
|
27
|
12
|
17
|
Juni
|
27
|
23
|
13
|
14
|
Juli
|
28
|
28
|
15
|
11
|
August
|
34
|
36
|
12
|
6
|
September
|
31
|
27
|
7
|
3
|
Oktober
|
28
|
30
|
11
|
7
|
November
|
33
|
35
|
16
|
16
|
Dezember
|
32
|
29
|
16
|
14
|
2. Wie gestaltete sich die durchschnittliche Auslastung der Frauenhäuser in Graz und Kapfenberg jeweils in den einzelnen Monaten des Jahres 2019 und des Jahres 2020? (Bitte um Angabe in Prozent)
2019:
|
Graz
|
Kapfenberg
|
Monat
|
Auslastung
|
Auslastung
|
Jänner
|
97 %
|
95 %
|
Februar
|
89 %
|
83 %
|
März
|
86 %
|
91 %
|
April
|
96 %
|
91 %
|
Mai
|
99 %
|
74 %
|
Juni
|
79 %
|
84 %
|
Juli
|
81 %
|
92 %
|
August
|
87 %
|
99 %
|
September
|
83 %
|
99 %
|
Oktober
|
96 %
|
95 %
|
November
|
99 %
|
95 %
|
Dezember
|
98 %
|
100 %
|
2020:
|
Graz
|
Kapfenberg
|
Monat
|
Auslastung
|
Auslastung
|
Jänner
|
87 %
|
93 %
|
Februar
|
94 %
|
95 %
|
März
|
83 %
|
95 %
|
April
|
74 %
|
76 %
|
Mai
|
83 %
|
73 %
|
Juni
|
67 %
|
83 %
|
Juli
|
86 %
|
71 %
|
August
|
87 %
|
33 %
|
September
|
93 %
|
32 %
|
Oktober
|
96 %
|
45 %
|
November
|
96 %
|
72 %
|
Dezember
|
73 %
|
86 %
|
3. Wie oft fanden in den einzelnen Monaten des Jahres 2019 und des Jahres 2020 Beratungskontakte in den Frauenhäusern Graz und Kapfenberg jeweils statt und in welcher Form erfolgten diese konkret (persönlich, telefonisch, online)?
Gemäß § 1 Steiermärkisches Gewaltschutzeinrichtungsgesetz gewährt das Land Steiermark Frauen und im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindern Hilfe in Gewaltschutzeinrichtungen (Frauenhaus Graz und Kapfenberg), wenn sie Gewalt durch einen nahen Angehörigen ausgesetzt sind. Diese Hilfe umfasst gemäß § 2 Steiermärkisches Gewaltschutzeinrichtungsgesetz die Bereitstellung von Unterkunftsmöglichkeiten und Verpflegung und die Gewährung von fachgerechter Beratung und Betreuung, die zur Bewältigung der Gewalterfahrung erforderlich sind.
Da es in der Steiermark ein breit gefächertes Angebot an Frauen- und Gewaltschutzberatungsstellen gibt, wird das Frauenhaus nicht vorrangig als Beratungseinrichtung genutzt, sondern in erster Linie als niederschwellige Schutz- und Unterkunftsmöglichkeit.
Es darf festgehalten werden, dass anfallende telefonische Beratungen sowie die Notfallkontakte in der Steiermark immer über das Frauenhaus Graz laufen.
Weiters darf darauf hingewiesen werden, dass es sich bei den angeführten Beratungskontakten um die Anzahl der beratenen Frauen handelt. Dies kann bedeuten, dass es zu Mehrfachkontakten im Beratungssetting kommt.
2019:
|
Frauenhaus Graz
|
Monat
|
ambulant
|
telefonisch
|
Jänner
|
4
|
17
|
Februar
|
9
|
18
|
März
|
5
|
19
|
April
|
11
|
18
|
Mai
|
4
|
19
|
Juni
|
7
|
27
|
Juli
|
5
|
23
|
August
|
4
|
33
|
September
|
5
|
14
|
Oktober
|
11
|
22
|
November
|
2
|
18
|
Dezember
|
5
|
24
|
2020:
|
Frauenhaus Graz
|
Monat
|
ambulant
|
telefonisch
|
Jänner
|
6
|
17
|
Februar
|
5
|
20
|
März
|
2
|
26
|
April
|
0
|
37
|
Mai
|
0
|
39
|
Juni
|
1
|
23
|
Juli
|
0
|
21
|
August
|
1
|
31
|
September
|
0
|
17
|
Oktober
|
0
|
25
|
November
|
0
|
31
|
Dezember
|
1
|
30
|
4. Werden die zusätzlich etablierten Hotlines (Hotline der Sozialabteilung des Landes Steiermark, Corona-Kinderschutz-Hotline, Zebra Hotline sowie die zusätzliche WhatsApp Chat-Funktion der Frauenhäuser) nach der Corona-Krise weiterhin bestehen bleiben?
- Wenn ja, welche?
- Wenn nein, warum nicht?
Die Hotline der Sozialabteilung des Landes Steiermark wird weiterbestehen und auch die zusätzliche WhatsApp-Funktion der Frauenhäuser-Hotline wird weiterhin genutzt werden können. Über den Verein ZEBRA wurde während des ersten Lockdowns eine spezielle Hotline bis Juli 2020 installiert, diese wurde im November 2020 wieder aktiviert.
Die zusätzliche spezielle Kinderschutz-Hotline war bis Ende 2020 aktiv, wobei die acht Kinderschutzzentren durchgängig telefonisch und persönlich erreichbar waren und weiterhin sind.
5. Wie oft fanden in den einzelnen Monaten des Jahres 2019 und des Jahres 2020 Beratungskontakte beim Männernotruf Steiermark statt?
|
Jän.
|
Febr.
|
März
|
April
|
Mai
|
Juni
|
Juli
|
Aug.
|
Sept.
|
Okt.
|
Nov.
|
Dez
|
2019
|
180
|
146
|
149
|
214
|
181
|
163
|
158
|
157
|
145
|
208
|
209
|
174
|
2020
|
198
|
136
|
263
|
271
|
252
|
261
|
309
|
234
|
219
|
250
|
262
|
218
|
6. Wie oft fanden in den einzelnen Monaten des Jahres 2019 und des Jahres 2020 Beratungskontakte beim Verein für Männer- und Geschlechterthemen statt und in welcher Form erfolgten diese konkret (persönlich, telefonisch, online)?
Im Jahr 2019 wurde in 1.343 Fällen mit insgesamt 6.381 Kontakten durch die Angebote der Männerberatung und der Fachstelle für Gewaltarbeit beraten und unterstützt, diese Beratungskontakte erfolgten persönlich oder telefonisch sowie über die E-Mail Beratung.
Im Jahr 2020 wurde in 1.243 Fällen mit insgesamt 5.421 Kontakten durch die Angebote der Männerberatung und der Fachstelle für Gewaltarbeit beraten und unterstützt, die Beratungskontakte erfolgen persönlich, telefonisch, über die E-Mail Beratung oder per Online-Video-Telefonie.
7. Wie viele Betroffene wurden in den Krisenwohnungen in den in den Regionen Weststeiermark, Südsteiermark, Südoststeiermark und Obersteiermark West, welche als zusätzliches Gewaltschutzangebot für Frauen und Kinder dienen, bereits untergebracht? (Bitte um Aufschlüsselung nach Region)
Einleitend darf darauf hingewiesen werden, dass es in der Steiermark mit zwei Frauenhäusern in Graz und Kapfenberg, acht Kinderschutzzentren und einem Gewaltschutzzentrum mit regionalen Außenstellen ein gutes und engmaschiges Basisnetzwerk für den Schutz von Gewalt bedrohten Frauen und ihren Kindern gibt.
Mit Regierungssitzungsbeschluss vom 23.04.2020 wurde die dauerhafte Erweiterung des regionalen Gewaltschutzangebots um Krisenwohnungen festgelegt, wobei mehrere Aspekte auf die Orts-Auswahl der Wohnungen einwirken – neben der regionalen Komponente ist es insbesondere das jeweils bestehende breite Netz an KooperationspartnerInnen im Bereich Gewaltschutz aber auch von Mädchen- und Frauenberatungsstellen sowie die regionale Infrastruktur beginnend bei der Polizei über die Bereiche Bildung, Gesundheit, Arbeit sowie die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz, die für die Betreuung und regionale Einbindung der Krisenwohnungen unabdingbar sind.
Krisenwohnung in der Südoststeiermark:
Mitte 2020 wurde die Krisenwohnung in Feldbach neu aufgestellt. In diesem Jahr wurden 7 Frauen mit 9 minderjährigen Kindern in der Wohnung in Feldbach untergebracht.
Krisenwohnungen in der Obersteiermark-West, Weststeiermark und Südsteiermark:
Im Jahr 2021 stehen nun auch bezugsfertige Übergangswohnungen in Knittelfeld, Voitsberg und Leibnitz zur Verfügung. Aufgrund der in Feldbach gemachten Erfahrung ist rasch mit dem ersten Bezug zu rechnen.
8. Waren die Verhandlungen zur Umsetzung von Krisenwohnungen mit den Regionen Oststeiermark und Liezen erfolgreich und werden in diesen Regionen nun auch Krisenwohnungen eingerichtet?
- Wenn nein, woran scheiterten die Verhandlungen und welche Alternativen gibt es?
- Wenn ja, wurden die Wohnungen bereits eingerichtet bzw. wann ist die Einrichtung geplant?
In der Oststeiermark bzw. im Bezirk Liezen sind die Vorarbeiten zur Etablierung von Krisenwohnungen ebenfalls fortgeschritten, aber noch nicht abgeschlossen.
9. Gibt es, um ein flächendeckendes Angebot an Krisenwohnung anbieten zu können, bereits Gespräche zur Umsetzung mit anderen Regionen?
- Wenn ja, mit welchen und bis wann ist mit der Einrichtung einer Krisenwohnung zu rechnen?
Mit dem vorhandenen Angebot in allen steirischen Regionen kann der Bedarf ausreichend gedeckt werden.
10. Sind weitere Maßnahmen in Bezug auf die Hilfe bei Gewalt bzw. Gewaltprävention gegenüber Frauen und Kindern geplant, um auf die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Pandemie reagieren zu können?
Das Angebot für Hilfe bei Gewalt bzw. Gewaltprävention gegenüber Frauen und Kindern ist in der Steiermark vielfältig und auch regional gut aufgeteilt. Eine wichtige Lehre aus der Pandemie ist jedoch, dass der Fokus verstärkt auf die Information über die jeweiligen Angebote, Kontaktnummern und Hotlines zu legen ist und dass dies als Stoßrichtung der Initiativen auch in Zukunft weiter von Bedeutung sein wird.
Neben der Bekanntmachung der bestehenden Angebote wird auch weiterhin die Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit für das Thema häusliche Gewalt (Gewaltprävention) forciert. Gewalt in der Familie ist keine Privatsache und jeder (egal, ob NachbarIn, Familienmitglied, Bekannte/r etc.) ist aufgefordert, Gewalt nicht als Ereignis des Privatbereichs zu betrachten, sondern allen Formen der Gewalt mit Entschiedenheit entgegenzutreten. In diesem Zusammenhang wurden unterschiedlichste Kampagnen im Bereich Frauenschutz und Kinderschutz mit den wichtigsten MultiplikatorInnen bereits umgesetzt und werden weitere Kampagnen und Sensibilisierungsoffensiven mit dem klaren Ziel, dass jede und jeder, der/ die von Gewalt betroffen ist, über niederschwellige Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten informiert ist, folgen.