EZ/OZ: 2552/1
Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 03.10.2022, 10:09:57
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Dr. Juliane Bogner-Strauß
Frist: 05.12.2022
Betreff:
Sinn und Aufgabe der GVG Gesundheitsversorgungs-GmbH
Die GVG Gesundheitsversorgungs-GmbH wurde im Jahr 2020 gegründet. Eigentümer sind zu je einem Drittel das Land Steiermark, der Gesundheitsfonds Steiermark und die Österreichische Gesundheitskasse.
Der Geschäftszweig der GVG wird im Firmenbuch knapp mit „Gesundheitsvorsorge“ angegeben.
Laut Jahresbericht 2020 des Gesundheitsfonds zählen folgende Tätigkeiten zu den Schwerpunkten der GVG:
- Abwicklung des Modells Bereitschaftsdienst Neu,
- Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung des Gesundheitstelefons 1450 (TEWEB),
- Unterstützung der Behörde bei der Erteilung von Blaulichtgenehmigungen,
- weitere Tätigkeiten in der mobilen ärztlichen und akutmedizinischen abgestuften Versorgung.
Auf ihrer eigenen Webseite gibt die GVG ihr Aufgabengebiet an mit "Koordination, Organisation und Administration von Gesundheitsdiensten (z.B. ärztliche Bereitschaftsdienste, Visitendienste, Wochenend-Ordinationsdienste, etc.) sowie der Akutversorgung der Bevölkerung."
Zu Ihren Aufgaben in Bezug auf das Gesundheitstelefon 1450 lässt sich auf der Homepage der GVG keine Information finden.
Zur Blaulichtgenehmigung findet sich auf der Webseite ein Formular, das von den AntragstellerInnen mit der Bitte um Bestätigung ihrer Teilnahme am Bereitschaftsdienst ausgefüllt an die GVG gesendet werden muss. Für das weitere Verfahren wird auf die zuständige Abteilung des Landes Steiermark (Abteilung 16 Verkehr und Landeshochbau) verwiesen.
Welche sonstigen Aufgaben die GVG in Bezug auf die "Akutversorgung der Bevölkerung" erfüllt, lässt sich aus der Webseite nicht entnehmen,
Laut eigenen Angaben hat die GVG zwei MitarbeiterInnen und zwei GeschäftsführerInnen.
Gemäß § 9 Gesellschaftsvertrag kann ein Aufsichtsrat mit drei bis sechs Mitgliedern eingerichtet werden. Ihm obliegt neben seinen gesetzlichen Aufgaben
- die Prüfung des Wirtschaftsplans,
- die Genehmigung von Investitionen/Schuldverhältnissen, die höher als 5.000 Euro im Einzelfall und höher als 40.000 Euro im Jahr sind,
- die Gestaltung der GeschäftsführerInnen-Dienstverträge sowie
- die Überwachung der Einhaltung der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit der GmbH.
Den Aufsichtsratsmitgliedern gebührt neben dem Ersatz ihrer Barauslagen eine von der Generalversammlung zu beschließende Vergütung.
Es wird daher folgende
Schriftliche Anfrage
gestellt:
- Wie viele MitarbeiterInnen (Vollzeitäquivalente) beschäftigt die GVG?
- Wie viele GeschäftsführerInnen beschäftigt die GVG und wie hoch sind die Ausgaben für deren Gesamtbezüge?
- Haben die GeschäftsführerInnen Nebenbeschäftigungen gemeldet und wenn ja, wie viele, welcher Art und in welchem Stundenausmaß?
- Wurde für die GVG ein Aufsichtsrat eingerichtet (§ 9 Gesellschaftsvertrag)?
- Wenn ja, aus wie vielen Personen besteht der Aufsichtsrat und wie hoch ist deren Vergütung, neben dem Ersatz der Barauslagen?
- Welche Aufgaben übernimmt die GVG ganz konkret im Zusammenhang mit der „Durchführung des Gesundheitstelefons 1450 (TEWEB)“?
- Welche Aufgaben übernimmt die GVG, über die Bestätigung der Teilnahme am Bereitschaftsdienst hinaus, ganz konkret im Zusammenhang mit der „Unterstützung der Behörde bei der Erteilung von Blaulichtgenehmigungen“?
- Welche „weiteren Tätigkeiten in der mobilen ärztlichen und akutmedizinischen abgestuften Versorgung“ werden - neben der Organisation des Bereitschaftsdienstes - konkret von der GVG übernommen?
- Welche Kosten verursacht die GVG jährlich für das Land Steiermark und den Gesundheitsfonds?
- Warum können die Aufgaben der GVG nicht im Rahmen des Amtes der Landesregierung bzw. im Rahmen des Gesundheitsfonds durchgeführt werden?
- Inwiefern stellt die Auslagerung der Aufgaben in die GVG die sparsamste, wirtschaftlichste und zweckmäßigste Möglichkeit dar, vor allem im Vergleich zur Übernahme der Aufgaben durch das Amt der Landesregierung und durch den Gesundheitsfonds selbst?
Unterschrift(en):
LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)