LANDTAG STEIERMARK
XVIII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP N1

EZ/OZ 2372/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Finanzen

Betreff:
Anpassung der Struktur des Landesbudgets 2022, der damit verbundenen Wirkungsziele und des Landesfinanzrahmens

 

Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann-Stv. Anton Lang
zu:
EZ 2372/1, Anpassung der Struktur des Landesbudgets 2022, der damit verbundenen Wirkungsziele und des Landesfinanzrahmens (Regierungsvorlage)

 

Der Ausschuss "Finanzen" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 05.07.2022 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Nach erfolgter Regierungsumbildung wurde eine Änderung der Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung beschlossen, die sich hieraus ergebenden Neuerungen wären nun in Hinblick auf die Budgetstruktur zu genehmigen.

Die Gesamtbudgetebene gemäß Landtagsbeschluss Nr. 483 vom 14.12.2021 ist nicht betroffen, Änderungsbedarf ist hinsichtlich der Bereiche und Finanzrahmen von LH Mag. Drexler, LR Amon, MBA und LRin Mag.a Dr.in Bogner-Strauß gegeben. Neu zu beschließen wären die Globalbudgets „Gesellschaft“ und „Bildung“ sowie die Aufteilung der Wirkungsziele, welche bisher in einem Globalbudget „Bildung und Gesellschaft“ zusammengefasst waren.

Die angepasste Budgetstruktur gemäß Änderung der Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung einschließlich der angepassten Angaben zur Wirkungsorientierung, die veränderten Finanzrahmen 2022 sowie die veränderten Budgets sollen dem Landtag Steiermark zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

1. Die aufgrund der neuen Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung angepasste/n beiliegende/n

  • Budgetstruktur
  • Finanzrahmen
  • Bereichs- und Globalbudgets
  • Angaben zur Wirkungsorientierung

wird/werden genehmigt.

2. Die Änderung der Bedeckungs- und Ermächtigungsregel unter Punkt 3. des Budgetbeschlusses 2022 in Hinblick auf die Mittelumschichtungen aus dem Globalbudget Finanzen zu anderen Globalbudgets im Ausmaß von höchstens 2,5 % auf 3,5 % der Gesamtauszahlungen des Finanzierungsbudgets wird genehmigt.

3. LH Mag. Drexler, LR Amon, MBA und LRin Mag.a Dr.in Bogner-Strauß werden ermächtigt, den Budgetvollzug auf Basis der angepassten Budgetstruktur und unter Berücksichtigung der im Laufe des Jahres bereits getätigten Mittelverwendungen fortzuführen.

 

 

Der Obmann:
LTAbg. Johannes Schwarz