EZ/OZ: 1575/2
Schriftliche Anfragebeantwortung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 20.09.2021, 15:43:49
Zu:
1575/1 Stand der Pflegestiftung 2021
(Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT))
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus
Beilagen: Anfragebeantwortung, Beilage
Betreff:
Stand der Pflegestiftung 2021
Die Anfrage vom 21.07.2021, Einl.Zahl 1575/1 der Abgeordneten LTAbg. Sandra Krautwaschl, LTAbg. Georg Schwarzl, LTAbg. Veronika Nitsche, MBA, LTAbg. Lambert Schönleitner, LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck und LTAbg. Mag. Alexander Pinter betreffend "Stand der Pflegestiftung 2021" beantworte ich wie folgt:
1. Wie viele Ausbildungsplätze werden über die Pflegestiftung angeboten (bitte um Aufschlüsselung nach Bezirken und Berufsbezeichnung)?
Die dargestellten TeilnehmerInnenzahlen beziehen sich auf die laufende Pflegestiftung,
2. Durchgang (Start September 2020):
Bezirk
|
Laufende Pflege-Stiftung (2. Durchgang)
|
TN-Zahl HeimhelferIn
|
TN-Zahl PflegeassistentIn
|
Noch geplante TN HH
|
Noch geplante TN PA
|
Bruck/Mürzzuschlag
|
3
|
43
|
|
24
|
Deutschlandsberg
|
12
|
35
|
15
|
|
Südoststeiermark
|
5
|
12
|
|
|
Graz/ Graz-Umgebung
|
22
|
48
|
5
|
48
|
Leibnitz
|
8
|
36
|
4
|
10
|
Leoben
|
12
|
29
|
|
24
|
Liezen
|
3
|
21
|
|
12
|
Murau/Murtal
|
4
|
37
|
|
20
|
Oststeiermark
|
8
|
24
|
5
|
20
|
Voitsberg
|
8
|
4
|
|
5
|
2. Wie viele Ausbildungsplätze der Pflegestiftung sind derzeit belegt (bitte um Aufschlüsselung nach Bezirken und Berufsbezeichnung)?
Bezirk
|
Belegte Plätze 07/2021
|
TN-Zahl HeimhelferIn
|
TN-Zahl PflegeassistentIn
|
Bruck/Mürzzuschlag
|
-
|
36
|
Deutschlandsberg
|
2
|
30
|
Südoststeiermark
|
2
|
10
|
Graz/ Graz-Umgebung
|
13
|
47
|
Leibnitz
|
6
|
33
|
Leoben
|
7
|
21
|
Liezen
|
1
|
18
|
Murau/Murtal
|
1
|
30
|
Oststeiermark
|
2
|
18
|
Voitsberg
|
1
|
4
|
3. Anhand welcher Kriterien wird die Zahl der angebotenen Ausbildungsplätze festgelegt und wer legt diese fest?
Die Fachgruppe der Gesundheitsbetriebe der Wirtschaftskammer Steiermark, der Landesverband Altenpflege Steiermark sowie die Mobilen Dienste (Caritas der Diözese Graz-Seckau, Hilfswerk Steiermark, Rotes Kreuz Steiermark, Sozialmedizinischer Pflegedienst – Hauskrankenpflege Steiermark Gemeinnütziger Betriebs GmbH), vertreten durch die Volkshilfe Steiermark, beauftragten im Februar 2019 die zam-Stiftung mit der Einrichtung und Durchführung von Maßnahmen der Arbeitsstiftung im Sinne des § 18 Abs. 5 und 6 AlVG.
Die angebotenen Kapazitäten wurden infolge im Zuge von Bedarfsanalysen auf Basis der gemeldeten offenen Stellen beim AMS sowie Planungszahlen und zukünftige Bedarfsmeldungen für MitarbeiterInnen der Pflegeeinrichtungen in allen steirischen Regionen ermittelt.
Aufgrund der erfolgreichen Umsetzung des ersten Durchgangs mit 367 TeilnehmerInnen in den Jahren 2019 und 2020 wurde infolge im Herbst 2020 die Durchführung eines weiteren Durchgangs für rund 550 Plätze beschlossen, welche laut aktuellem Planungsstand bis Jahresende ausgeschöpft sein werden.
4. Welche Kooperationsbetriebe nehmen an der Pflegestiftung teil (bitte um Aufschlüsselung nach Bezirken und je Betrieb angebotenen Arbeitsplätzen)?
Siehe Beilage.
5. Welche Voraussetzungen müssen die Betriebe erfüllen, um an der Pflegestiftung zu partizipieren?
Zielgruppe sind steirische Pflegeeinrichtungen (Gesundheitsbetriebe), die
- dem AMS ihre offenen Stellen im Pflegebereich (Heimhilfe, Pflegeassistenz) melden,
- ihre künftigen MitarbeiterInnen gemeinsam mit dem AMS bzw. den beauftragten PartnerInnen auswählen,
- sich an der Ausbildung finanziell und als Ausbildungsbetrieb aktiv beteiligen und
- bereit sind, die Auszubildenden nach absolvierter Ausbildung in ein Dienstverhältnis zu übernehmen.
6. Welche Voraussetzungen müssen die Auszubildenden erfüllen, um an der Pflegestiftung zu partizipieren?
Zielgruppe sind Personen, die
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- beim AMS arbeitslos vorgemerkt sind und innerhalb der letzten 3 Monate nicht beim zukünftigen Ausbildungsbetrieb über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt waren,
- Interesse an einer Aus- und Weiterbildung zur/zum PflegeassistentIn oder zur/zum HeimhelferIn mit einer anschließenden Beschäftigung im Bereich mitbringen und
- die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die angestrebte Ausbildung erfüllen und das Auswahlverfahren positiv absolvieren.
7. Wie hoch ist das finanzielle Gesamtvolumen der Pflegestiftung und woher stammen die Mitteln zu welchen Anteilen?
Das Gesamtvolumen der Pflegestiftung für den 1. und 2.Durchgang beträgt € 5.106.931 und setzt sich aus Mitteln des AMS, Unternehmen und des Landes Steiermark zusammen.
Weiters gebührt den TeilnehmerInnen ein Stiftungsarbeitslosengeld, das zusätzlich seitens des AMS getragen wird.
8. Wie hoch ist der monatliche Ausbildungsbonus und woher stammen die dazu eingesetzten Mitteln zu welchen Anteilen?
Die ausbildungsbedingten Zuschussleistungen betragen € 120 pro Person und Monat und werden durch die Beiträge der Unternehmen finanziert.
9. Wie erklären Sie sich, dass sich der Ausbildungsbonus in der Steiermark deutlich niedriger als in Wien ist?
Die Höhe der ausbildungsbedingten Zuschussleistungen wird zwischen AuftraggeberInnen, FördergeberInnen und Stiftungsträger vereinbart und hat sich zum Zeitpunkt der Beantragung des Stiftungsbescheids an den durchschnittlichen Zuschussleistungen in der Steiermark orientiert.
10. Wie erklären Sie sich, dass über die Pflegestiftung der Steiermark wesentlich weniger Ausbildungsplätze angeboten werden, als über die Pflegestiftung der Stadt Wien?
Siehe Antwort auf Frage 3 zur Bedarfserhebung und Kapazitäten-Planung.
Zudem darf angemerkt werden: die grundsätzliche Verantwortung für Ausbildungen im Gesundheits- und Pflegebereich (mit Ausnahme des StBHG) liegt nicht in der Zuständigkeit des Sozialressorts. Das Sozialressort leistet jedoch im Rahmen des kooperativen Programms mit dem AMS im Rahmen seiner Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitssuchende einen zusätzlichen Beitrag zur Ausbildung von Fachkräften im Bereich der Pflege, indem mit der Pflegestiftung eine neue Maßnahme in das Programm aufgenommen wurde. Das zuständige Ressort für Bildung, Gesellschaft, Gesundheit und Pflege bietet zahlreiche weitere Ausbildungsmöglichkeiten zur Qualifizierung von benötigten Fachkräften an.
11. Wie viele Pflegekräfte sollen bis zum Auslaufen der Stiftung über diese ausgebildet werden (bitte um Aufschlüsselung nach Bezirken und Berufsbezeichnung)?
Siehe Antwort auf Frage 1.