EZ/OZ: 1580/2
Schriftliche Anfragebeantwortung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 21.09.2021, 17:47:49
Zu:
1580/1 Verfahrensabläufe der Grazer-Altstadtsachverständigenkommission (ASVK)
(Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT))
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Regierungsmitglied(er): Landesrat Mag. Christopher Drexler
Beilagen: Beantwortung.pdf
Betreff:
Verfahrensabläufe der Grazer-Altstadtsachverständigenkommission (ASVK)
Die Anfrage vom 21.07.2021, Einl.Zahl 1580/1 der Abgeordneten LTAbg. Patrick Derler, LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL, LTAbg. Helga Kügerl und LTAbg. Marco Triller, BA MSc betreffend "Verfahrensabläufe der Grazer-Altstadtsachverständigenkommission (ASVK)" beantworte ich wie folgt:
1. Mit wie vielen Geschäftsfällen zur Gutachtenserstellung ist die ASVK zum Zeitpunkt der Beantwortung der gegenständlichen Anfrage befasst?
64. Davon werden 32 auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der ASVK kommen.
2. Wie lange sind diese Geschäftsfälle jeweils bei der ASVK anhängig?
1 Geschäftsfall seit 20.05.2021
2 Geschäftsfälle seit 25.05.2021
3 Geschäftsfälle seit 31.05.2021
1 Geschäftsfall seit 08.06.2021
3 Geschäftsfälle seit 09.06.2021
1 Geschäftsfall seit 11.06.2021
2 Geschäftsfälle seit 15.06.2021
1 Geschäftsfall seit 18.06.2021
50 Geschäftsfälle seit Anfang Juli, wovon 32 in der nächsten Sitzung am 06.09.2021 erstbehandelt (Zuteilung) werden
3. Wie lange dauerte eine Gutachtenserstellung durch die ASVK in den letzten fünf Jahren im Durchschnitt (Aufgliederung nach Jahren)?
2017: 50,25 Tage; 2018: 45,33 Tage; 2019: 46,25 Tage; 2020: 67,25 Tage; 2021 (1. Halbjahr): 53 Tage. Aus diesen Zahlen lässt sich ablesen, dass das Jahr 2020 wegen der COVID-Krise und dem Funktionsperiodenwechsel zur Jahresmitte herausfällt. Weiters lässt sich ablesen, dass eine aus vielen Neumitgliedern zusammengesetzte ASVK ihre Effizienz erst im Laufe ihrer Funktionsperiode steigern kann, wobei zu beachten ist, dass die Tiefe der gutachtlichen Bearbeitungen durch die Tätigkeit des Altstadtanwaltes und die Befassung des Landesverwaltungsgerichtes notwendigerweise gestiegen ist.
4. Nahm die Gutachtenserstellung durch die ASVK in den letzten fünf Jahren in einzelnen Fällen mehr als acht Wochen ab Einlangen der vollständigen Unterlagen bei der Geschäftsstelle in Anspruch?
Ja.
5. Wenn ja, in wie vielen Fällen war dies der Fall (Aufgliederung nach Anzahl der Fälle und Jahren)?
2017: 49 von 427 Fällen; 2018: 31 von 413 Fällen; 2019: 36 von 356 Fällen; 2020: 68 von 300 Fällen; 2021 (1. Halbjahr): 30 von 219 Fällen
6. Warum konnte in diesen Fällen die gesetzliche Frist nicht eingehalten werden?
Dafür sind unterschiedlichste Faktoren verantwortlich, die von nachgeforderten Unterlagen über Berichtsverschiebungen aufgrund einzelner entschuldigter Abwesenheiten von ASVK-Mitgliedern, notwendige Wiederaufnahmen von Berichtsgegenständen, terminlich verzögerte Ausschussvorbereitungen bis hin zu qualitätssichernden Ausfertigungsschritten in der rechtlichen und inhaltlichen Prüfung von Gutachtensausarbeitungen reichen.
7. Wurden in der Folge Maßnahmen ergriffen, um die Einhaltung der gesetzlichen Fristen in allen Fällen einzuhalten?
Ja.
8. Wenn ja, inwiefern?
Urgenzen aufgrund eines Monitoringsystems in der Geschäftsstelle.
9. Wenn nein, warum wurde dies nicht für notwendig erachtet?
Siehe oben zu Frage 7.
10. Wie stellt sich der (zeitliche) Ablauf der Gutachtenserstellung in der Praxis konkret dar (zB. Vorarbeiten, beteiligte Personen, Sitzungstermine, Beschlussfassung, Ausfertigung etc.)?
Dieser ist in der von der ASVK beschlossenen und von der Landesregierung genehmigten Geschäftsordnung festgelegt. Geschäftsfälle, die bis Mittwoch vor einer der zweiwöchentlich stattfindenden Montagssitzungen (unterbrochen jeweils zum Jahreswechsel und im August) eintreffen, werden auf die Tagesordnung genommen und je nach Größe des Geschäftsfalls auf einzelne Bearbeiterinnen und Bearbeiter bzw. Ausschüsse aus mehreren ASVK-Mitgliedern per Beschluss zugeteilt. Schriftliche Bearbeitungen sind demnach 14 Tage nach der Erstlesung bzw. Zweitlesung abzuliefern. Darauf folgt innerhalb der nächsten 14 Tage die inhaltliche und rechtliche Prüfung, die mit der Freigabe zum Versand durch den Vorsitzenden endet.
11. Sehen Sie als fachlich zuständiges Regierungsmitglied Optimierungsbedarf bei der Gutachtenserstellung durch die ASVK?
Ja.
12. Wenn ja, inwiefern und welche konkreten Maßnahmen gedenken Sie diesbezüglich zu setzen?
Die ASVK ist ein weisungsfreies Gutachtergremium. Die Aufsicht über die Bestimmung des § 13 Abs. 5 und 6 GAEG obliegt der Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport. Die in diesen Bestimmungen angesprochenen Fehlzeiten werden protokolliert und das Vorliegen wichtiger Gründe wird in Analogie zu § 15 Abs. 3a GAEG vollzogen. Der Gesetzgeber hat allein den Altstadtanwalt an eine Auskunfts- und Berichtspflicht (§ 15 Abs. 3 GAEG) gebunden.
Eine allfällige Weiterentwicklung obliegt dem Gesetzgeber.
13. Mit wie vielen Voranfragen zur Abgabe einer Stellungnahme ist die ASVK zum Zeitpunkt der Beantwortung der gegenständlichen Anfrage befasst?
51. Davon werden 16 auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der ASVK kommen.
14. Wie lange sind diese Voranfragen jeweils bei der ASVK anhängig?
1 Voranfrage seit April 2021
2 Voranfragen seit Mai 2021
10 Voranfragen seit Juni 2021
22 Voranfragen seit Juli 2021
16 Voranfragen seit August 2021
15. Wie lange dauerte es in den letzten fünf Jahren im Durchschnitt bis eine Stellungnahme durch die ASVK abgegeben wurde (Aufgliederung nach Jahren)?
2017: 58,25 Tage; 2018: 47,75 Tage; 2019: 54,33 Tage; 2020: 59,25 Tage; 2021 (1. Halbjahr):50,83 Tage. Im Unterschied zu den Geschäftsfällen (Behördeneinreichungen) gibt der Gesetzgeber der ASVK keine Frist zur Abgabe einer Stellungnahme auf eine Voranfrage vor, da sie zur Abgabe auch nicht verpflichtet ist (Kann-Bestimmung nach § 12 Abs. 6 GAEG).
16. In wie vielen Fällen nahm die Abgabe einer Stellungnahme durch die ASVK in den letzten fünf Jahren mehr als acht Wochen Anspruch (Aufgliederung nach Anzahl der Fälle und Jahren)?
2017: 56 von 380 Fällen; 2018: 28 von 371 Fällen; 2019: 42 von 327 Fällen; 2020: 60 von 315 Fällen; 2021 (1. Halbjahr): 28 von 261 Fällen.
17. Wie stellt sich der (zeitliche) Ablauf der Abgabe einer Stellungnahme in der Praxis konkret dar (zB. Vorarbeiten, beteiligte Personen, Sitzungstermine, Beschlussfassung, Ausfertigung etc.)?
Siehe oben zu Frage 10.
18. Sehen Sie als fachlich zuständiges Regierungsmitglied Optimierungsbedarf bei der Abgabe einer Stellungnahme durch die ASVK?
Ja.
19. Wenn ja, inwiefern und welche konkreten Maßnahmen gedenken Sie diesbezüglich zu setzen?
Siehe oben zu Frage 12.
20. Wie stehen Sie als fachlich zuständiges Regierungsmitglied zur Forderung der FPÖ Graz nach einem runden Tisch, um über die Verfahrensabläufe der ASVK zu beraten?
Für Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Landeshauptstadt Graz zur Optimierung des Grazer Altstadtschutzes stehe ich natürlich zur Verfügung.
21. Wenn Sie das Anliegen unterstützen, welche konkreten Maßnahmen werden Sie diesbezüglich setzen?
Siehe oben zu Frage 12.
22. Wenn Sie das Anliegen nicht unterstützen, warum nicht?
Siehe oben zu Frage 21.