LANDTAG STEIERMARK
XVIII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1603/1

Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT)

eingebracht am 11.08.2021, 08:23:45


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus
Frist: 11.10.2021

Betreff:
Ausgleichszahlungen an andere Bundesländer im Rahmen der Grundversorgung (2019 und 2020)

Der Landesrechnungshof (LRH) führt in seinem Prüfbericht zur Grundversorgung (XVII. Gesetzgebungsperiode; EZ/OZ: 3360/2; Berichtszahl: LRH-111269/2018-21) zur Verrechnungssystematik (7.1) zwischen den Bundesländern auf Seite 100 wie folgt aus:

„Der Anteil eines Landes aus dem Länderausgleich errechnet sich aus der Wohnbevölkerung eines Landes, umgelegt auf die Summe der gesamten Ausgaben aller Länder für die Grundversorgungsleistung. Der sich daraus ergebende Soll-Wert wird den tatsächlichen Ausgaben des Landes (Ist-Wert) gegenübergestellt. Sofern der Soll-Wert den Ist-Wert übersteigt – in der Regel aufgrund einer Nichterfüllung der Quote bzw. wegen länderweise unterschiedlichen Ausgaben für grundversorgte Personen, hat das Land eine Ausgleichszahlung an die Verbindungsstelle der Länder zu leisten. Im gegensätzlichen Fall erhält das Land Zahlungen. […] Der LRH empfiehlt, für eine zu erwartende finanzielle Belastung aufgrund einer möglichen Ausgleichszahlung insbesondere an das Land Wien (Quotenerfüllung von über 160 %) die Bildung einer finanziellen Vorsorge (Rückstellung für bevorstehenden Länderausgleich).“

Die Quotenerfüllung in der Steiermark betrug 2017 im Schnitt 87,15 Prozent, im Jahr 2018 im Schnitt 81,35 Prozent, im Jahr 2019 im Schnitt 76,16 Prozent und im Juli 2020 nur mehr 71,55 Prozent.

Die Freiheitlichen stellten aufgrund des Berichts des LRH an die zuständige SPÖ-Landesrätin Doris Kampus am 28. Juni 2019 über den Budgetdienst des Landes folgende Anfrage (XVII. Gesetzgebungsperiode; laufende Nummer: 332/1):

  1. „Mit welchen finanziellen Mehrbelastungen ist zu rechnen und wann werden diese voraussichtlich schlagend?
  2. Haben Sie dafür bereits Rückstellungen veranlasst?
  3. Wenn nein, warum nicht?
  4. Wenn ja, wie wird sich dies auf das Budget Ihres Ressorts auswirken?“

Die erste Frage wurde wie folgt beantwortet: „Der Länderausgleich für die Jahre 2017 und 2018 liegt noch nicht vor, da die gegenseitige Prüfung zwischen Bund und den Ländern noch nicht abgeschlossen ist.“ Die Fragen zwei bis vier wurden wie folgt beantwortet: „Gemäß § 28 (1) der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015 sind Rückstellungen unter folgenden Voraussetzungen zulässig: ‚§ 28. (1) Rückstellungen sind für Verpflichtungen der Gebietskörperschaft anzusetzen, wenn:

1. die Verpflichtung bereits vor dem Rechnungsabschlussstichtag besteht und

2. das Verpflichtungsereignis bereits vor dem Rechnungsabschlussstichtag eingetreten ist und

3. die Erfüllung der Verpflichtung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu Mittelverwendungen

der Gebietskörperschaft führen wird und

4. die Höhe der Verpflichtung verlässlich ermittelbar ist.‘

Die Höhe der Verpflichtungen wurde noch nicht durch den Bund bekannt gegeben. In den Jahren 2016 und 2017 wurden die nicht verwendeten Budgetmittel aus der Grundversorgung (Sachaufwand) einer zweckgebundenen Rücklage zugeführt. Diese zweckgewidmete Rücklage steht mit Zustimmung des Landesfinanzreferenten für außerordentliche Belastungen im Bereich der Grundversorgung zur Verfügung.“

Aufgrund der unzureichenden Antworten stellte die FPÖ am 9. September 2019 eine Schriftliche Anfrage (XVII. Gesetzgebungsperiode; EZ/OZ: 3574/1) an Doris Kampus. In der Beantwortung vom 30. September 2019 wurde festgehalten, dass die Länderausgleiche von 2016, 2017 und 2018 noch immer nicht vorliegen würden. Allerdings seien 2016 und 2017 12,32 respektive 36,44 Millionen Euro in die zweckgebundene Rücklage überführt worden. Zum Zeitpunkt der damaligen Anfragebeantwortung soll die Rücklage insgesamt 48,76 Millionen Euro ausgemacht haben.

Schließlich wurde seitens der Freiheitlichen am 30. September 2020 erneut eine Schriftliche Anfrage zur Thematik eingebracht (EZ/OZ: 799/2). Alleine in den Jahren 2016, 2017 und 2018 mussten rund 8,34 Millionen Euro an andere Bundesländer ausgezahlt werden, da die Steiermark die ihr auferlegte Bundesländerquote bei der Aufnahme und Betreuung von Asylanten nicht erfüllte. Welche Kosten für 2019 anfielen, war immer noch unbekannt, da nicht alle anerkannten Kostennoten der Bundesländer vorgelegen sein sollen. Zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung im November 2020 betrug die Rücklage noch 15 Millionen Euro. Vor allem in Wien kennt man offenbar keine budgetären Grenzen bei der Versorgung von Fremden auf Kosten anderer Bundesländer. So erhielt Wien in den Jahren 2016, 2017 und 2018 rund 23,4 Millionen Euro von den restlichen Bundesländern.

Die zuständige SPÖ-Landesrätin Doris Kampus warnte zwar vor der Kündigung der 15a-Vereinbarung mit dem Hinweis, die Steiermark hätte dann 100 Prozent der Kosten der Grundversorgung selbst zu tragen, doch kann de facto kein Bundesland gezwungen werden, Asylanten aufzunehmen.

Ob in der Zwischenzeit die Länderausgleiche von 2019 und 2020 vorliegen und welche Kosten sie verursachten, liegt völlig im Dunkeln, weshalb dieser Thematik erneut mittels einer Schriftlichen Anfrage nachgegangen werden muss, vor allem im Sinne des Steuerzahlers und eines schonenden Umgangs mit öffentlichen Geldern.


Es wird daher folgende

Schriftliche Anfrage

gestellt:

  1. Liegen die Länderausgleiche für 2019 und 2020 bereits vor?
  2. Wenn ja, wie lauten die konkreten Ergebnisse?
  3. Wenn ja, welche finanziellen Mehrbelastungen fielen infolge von Ausgleichszahlungen an andere Bundesländer im Rahmen der Quoten-Nichterfüllung in der Grundversorgung an?
  4. Welche Bundesländer erhielten welche finanziellen Mittel, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Jahre 2019 und 2020?
  5. Wenn nein, warum liegen die Länderausgleiche noch immer nicht vor und wann ist mit ihnen zu rechnen beziehungsweise von welchen Bundesländern sind noch Kostennoten ausständig?
  6. In welchem Ausmaß wird die Quote zur Unterbringung von Asylwerbern in der Steiermark aktuell erfüllt?
  7. Wie hoch sind die in den Jahren 2019 und 2020 nicht verwendeten Budgetmittel aus der Grundversorgung, die einer zweckgebundenen Rücklage zugeführt wurden?
  8. Wie hoch ist derzeit die für die Grundversorgung zweckgebundene Rücklage?
  9. Für welchen konkreten Zweck wurden in den Jahren 2019 und 2020 finanzielle Mittel aus der Rücklage verwendet?
  10. Wie wirkten sich in den Jahren 2019 und 2020 allfällige Ausgleichszahlungen auf das Budget des Sozialressorts aus?
  11. Werden Sie aufgrund allfälliger Ausgleichszahlungen an andere Bundesländer die 15a-Vereinbarung zur Grundversorgung, wie von der FPÖ gefordert, endlich aufkündigen und eine Neuverhandlung anstreben, um die steirischen Steuerzahler zu entlasten?
  12. Werden Sie ein verfassungsrechtliches Gutachten einholen, ob die Steiermark ohne eine 15a-Vereinbarung zur Grundversorgung gezwungen werden kann, trotzdem Asylwerber im Ausmaß der auf dem Bevölkerungsschlüssel basierenden Quote aufzunehmen?
  13. Wenn nein, warum nicht?

Unterschrift(en):
LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ)