Die Anfrage vom 08.04.2021, Einl.Zahl 1298/1 der Abgeordneten LTAbg. Marco Triller, BA MSc, LTAbg. Patrick Derler und LTAbg. Helga Kügerl betreffend "Rückersatzverfahren im steirischen Asylwesen 2020" beantworte ich wie folgt:
- Wie hoch ist derzeit die Summe aller offenen Forderungen gegenüber Personen, welche zu Unrecht Finanzmittel aus dem Titel der Grundversorgung bezogen haben?
Die Summe aller offener Forderungen aus Rückersatzverfahren aus dem Titel der Grundversorgung beträgt zu Jahresende 2020 € 566.682,87 wobei laufend Zahlungseingänge zur Rückerstattung verbucht werden und sich die offene Summe aus den vorherigen Jahren kumuliert.
- Gegenüber wie vielen Personen bestehen aktuell diese Forderungen und wie viele davon sind Afghanen, Syrer, Russen und Marokkaner?
Es besteht gegenüber 620 Personen eine Forderung. Eine statistische Aufbereitung von Forderungen nach Staatsbürgerschaft wird nicht automationsunterstützt geführt und müsste rückwirkend für alle Akten manuell durchgeführt werden. Es darf daher um Verständnis ersucht werden, dass im Sinne der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns von einer entsprechenden Auswertung Abstand genommen wird.
- Wie viele neue Verfahren wurden im Jahr 2020 gestartet und wie viele Verfahren sind aktuell insgesamt offen?
Im Jahr 2020 wurden rund 350 Rückersatzverfahren eingeleitet, derzeit sind 108 offen.
- Wie hoch war im Jahr 2020 die Summe jener Finanzmittel, welche als uneinbringlich abgeschrieben wurde?
Im Jahr 2020 wurde für alle zu diesem Zeitpunkt bestehenden uneinbringlichen Forderungen eine Gesamtsumme von € 15.608,20 zur Abschreibung vorgelegt.
- Wie hoch ist die Summe jener Finanzmittel, welche zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung seit 1. Jänner 2012 als uneinbringlich abgeschrieben wurde?
Insgesamt wurden bis Mitte April 2021 € 64.351,05 abgeschrieben.
2017: € 41.552,86 (Alle Abschreibungen der Jahre 2012-2017)
2018: € 4.698,45
2019: € 230,00
2020: € 15.608,20
2021: € 2.291,54
- Wie hoch war im Jahr 2020 die Summe der zu Unrecht ausgeschütteten Finanzmittel aus dem Titel der Grundversorgung?
Die Summe der Forderungen, für die im Jahr 2020 Rückersatzverfahren eingeleitet wurden, beträgt € 431.327,48.
- Wie viel der zu Unrecht ausbezahlten Grundversorgungsmittel konnten im Jahr 2020 erfolgreich rückgefordert werden?
Die Summe der Zahlungseingänge aus Rückersatzverfahren, die im Jahr 2020 verbucht wurden, beträgt € 230.270,48.
- Wie viele Fälle eines unrechtmäßigen Bezuges von Mitteln aus dem Titel der Grundversorgung sind Ihrem Ressort für das Jahr 2020 bekannt geworden?
Im Jahr 2020 wurden 458 Hilfsbedürftigkeitsprüfungen durchgeführt, wobei es bei 350 zu einem Rückersatzverfahren gekommen ist.
- In wie vielen Fällen übermittelten Ihr Ressort beziehungsweise die zuständigen Behörden im Rahmen des Vollzugs und der Kontrolle der Grundversorgung im Jahr 2020 Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft respektive an Verwaltungsstrafbehörden und aus welchem Grund respektive aufgrund welchen Verdachts passierte dies (z.B. Urkundenfälschung, Meldepflichtsverletzungen, falsche Angabe des Vermögens, Nichtmeldung eigener Einkünfte usw.)?
- Welche Staatsbürgerschaft hatten die Personen, die im Jahr 2020 von diesen Sachverhaltsdarstellungen betroffen waren?
- Wie stellen sich die Ergebnisse der Fälle dar, die infolge einer Sachverhaltsdarstellung abgehandelt wurden?
- Wenn Ihnen die Ergebnisse nicht bekannt sind, warum nicht?
- Wenn Ihnen die Ergebnisse nicht bekannt sind, werden Sie diese im Rahmen der Amtshilfe in Erfahrung bringen?
Die Fragen 9. bis 13. dürfen gemeinsam beantwortet werden:
Im Jahr 2020 wurden keine Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.
- Wie stellte sich der Fall des Irakers konkret dar, der im Jahr 2018 von einer Sachverhaltsdarstellung betroffen war (konkrete Vorwürfe, Inhalt der Sachverhaltsdarstellung und Ausgang des (gerichtlichen) Verfahrens)?
Der Fall wurde an die Verwaltungsstrafbehörde weitergeleitet und ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Es handelte sich um den Besitz von Eigenvermögen. Die Grundversorgungsleistungen wurden zur Gänze rückgefordert.
Es wurde eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von € 200,00 verhängt. Diese wurde umgehend bezahlt (siehe EZ 342/2).
- Wie viele Fälle von möglichem Betrug beim Bezug von Mitteln aus dem Titel der Grundversorgung befinden sich derzeit in Prüfung?
Derzeit sind keine Betrugsfälle bekannt.
- Wie stellen sich die Ergebnisse der Fälle dar, die im Jahr 2020 im Wege von Strafverfahren abgehandelt wurden?
Es wurden keine Strafverfahren eingeleitet.
- Die konkreten Daten zu den Fragen 17 bis 30 sind seitens der Asylwerber anzugeben und liegen dem Sozialressort somit vor, weshalb eine Beantwortung gemäß dem Interpellationsrecht geboten ist: Wie viele grundversorgte Personen bezogen im Jahr 2020 ein Einkommen über dem Freibetrag von 110 Euro oder verfügten anderweitig über eigene Mittel?
- Wie viele dieser Personen waren minderjährig?
- Wie viele dieser Personen waren unbegleitete minderjährige Fremde?
Die Fragen 17. bis 19. dürfen gemeinsam beantwortet werden:
Jede eingehende Information betreffend Einkommen oder Leistungen Dritter wird individuell geprüft. Im Jahr 2020 wurden 458 Hilfsbedürftigkeitsprüfungen durchgeführt, wobei es bei 350 zu einem Rückersatzverfahren gekommen ist. Eine Auswertung nach Alter ist im ELAK nicht möglich, da hier keine Geburtsdaten erfasst werden.
- Wie viele dieser Personen erhielten Einkommen in Form einer Lehrlingsentschädigung?
11 Personen erhielten Einkommen in Form einer Lehrlingsentschädigung.
- Wie viele dieser Personen verfügten über eigene Mittel, welche sie nicht aus einem Einkommen durch Arbeit erwirtschaftet haben?
- Bei wie vielen dieser Personen hat sich erst im Nachhinein herausgestellt, dass sie über eigene Mittel verfügen?
Die Fragen 21. und 22. dürfen gemeinsam beantwortet werden:
Die Hilfsbedürftigkeitsprüfungen im Jahr 2020 haben ergeben, dass es in 124 Fällen zu einer Nachzahlung der Familienbeihilfe, welche zur Deckung der Grundversorgung herangezogen wurde, gekommen ist.
- Bei wie vielen Asylwerbern wurde im Jahr 2020 die Lehrlingsentschädigung herangezogen, um Leistungen aus der Grundversorgung zu begleichen?
Aufgrund jeder eingehende Information betreffend Einkommen wird eine individuelle Hilfsbedürftigkeitsprüfung durchgeführt. Lehrlingsentschädigungen werden immer herangezogen um Leistungen aus der Grundversorgung zu begleichen.
- Wie viele grundversorgte Personen standen im Jahr 2020 beziehungsweise stehen aktuell in der Steiermark in einem Lehrverhältnis?
Im Jahr 2020 befanden sich 11 grundversorgte Personen in Lehrverhältnissen. Aktuell befinden sich 2 Lehrlinge in der steirischen Grundversorgung. Es ist anzumerken, dass es seit 2018 für AsylwerberInnen nicht mehr möglich ist, eine Lehre zu beginnen.
- Wie viele Asylwerber respektive andere grundversorgte Personen hatten im Jahr 2020 keinen Anspruch auf Grundversorgung, weil sie Einkommen aufgrund von Prostitution erwirtschafteten?
- Welcher Betrag wurde von Asylwerbern respektive anderen grundversorgten Personen, die im Jahr 2020 Einkommen aufgrund von Prostitution bezogen haben, zurückgefordert?
- Welcher Betrag wurde von den in Frage 25 genannten Personen im Jahr 2020 tatsächlich zurückbezahlt?
- Welcher Betrag wurde bei den in Frage 25 genannten Personen in den Jahren 2019 und 2020 wegen Uneinbringlichkeit abgeschrieben?
- Wie hoch sind die Forderungen gegenüber den in Frage 25 genannten Personen, die noch ausständig sind?
- Wie viele Asylwerber respektive andere grundversorgte Personen hatten keinen Anspruch auf Grundversorgung, weil sie im Jahr 2020 Einkommen aufgrund einer Tätigkeit als Erntehelfer oder Saisonarbeiter erwirtschafteten?
Die Fragen 25. bis 30. dürfen gemeinsam beantwortet werden:
Die Art des Einkommens, solange es den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, ist in der Abwicklung etwaiger Fälle nicht verfahrensrelevant. Jegliches Einkommen führt zu Einschränkungen oder Verlust der Grundversorgung. Etwaige Rückforderungen sind in der Beantwortung der Frage 8 enthalten.
- Gab es gegenüber Quartiergebern (Vertragspartnern) im Jahr 2020 Rückforderungen?
- Wenn ja, wie hoch waren diese und aus welchen Gründen wurden diese schlagend?
Die Fragen 31. und 32. dürfen gemeinsam beantwortet werden:
Aufgrund von Abmeldungen oder Verlegungen kommt es immer wieder zu Rückverrechnungen mit Quartiergebern, da die Meldedaten um einzelne Tage differieren können. Ausschlaggebend für die Behörde ist hierbei das Zentrale Melderegister. Da mit den Vertragspartnern monatlich abgerechnet wird, werden etwaige Fehlbeträge sofort gegenverrechnet. Offene Forderungen an Quartiergeber kommen daher nicht zur Abschreibung.
- Wurden Quartiergeber (Vertragspartner) im Jahr 2020 angezeigt?
- Wenn ja, aus welchen Gründen?
Die Fragen 33. und 34. dürfen gemeinsam beantwortet werden:
Nein.
- Wie hoch ist die Summe aller offenen Forderungen, die zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung gegenüber Quartiergebern (Vertragspartnern) bestehen?
- Wie hoch ist die Summe jener finanziellen Forderungen, die gegenüber Quartiergebern (Vertragspartnern) seit 2012 bestanden, aber abgeschrieben werden mussten?
Die Fragen 35. und 36. dürfen gemeinsam beantwortet werden:
Siehe Antwort zu den Fragen 31. und 32.
- Wurden Ihrem Ressort in den Jahren 2018, 2019 und 2020 Personen bekannt, die sich in der steirischen Grundversorgung befanden und sich als unbegleitete minderjährige Fremde ausgaben, sich aber nachträglich als Erwachsene herausstellten?
- Wenn ja, wie viele, aufgeschlüsselt auf die Jahre 2018, 2019 und 2020?
- Wenn ja, wie wurden diese Fälle, vor allem hinsichtlich der Rückforderung von Grundversorgungsleistungen, abgehandelt?
- Bestehen gegenüber diesen Personen aktuell Rückforderungen und wenn ja, auf welche Höhe belaufen sie sich?
Die Fragen 37. bis 40. dürfen gemeinsam beantwortet werden:
Personendatenänderungen werden von Seiten des Bundesministeriums für Inneres regelmäßig aktualisiert. Allerdings kann eine rückwirkende statistische Auswertung dieser Informationen, nach Auskunft des zuständigen Bundesministeriums für Inneres, nicht vorgenommen werden.
- Wie lange dauerte im Jahr 2020 durchschnittlich ein sogenanntes Rückersatzverfahren?
- Welche Kosten im Bereich der Verwaltung (gemäß Leistungsabrechnung innerhalb des Ressorts) entstanden durch die Rückersatzverfahren im Jahr 2020?
Die Fragen 41. und 42. dürfen gemeinsam beantwortet werden:
Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt ca. 6 Monate. Sollte es zu einer Beschwerde kommen, kann sich die Verfahrensdauer um bis zu 6 Monate verlängern.
- Wie viele Mitarbeiter Ihres Ressorts waren im Jahr 2020 an Rückersatzverfahren beteiligt bzw. wie viele Arbeitsstunden haben diese insgesamt dafür aufgewandt?
- Welche Personalkosten (gemäß Leistungsabrechnung innerhalb des Ressorts) ergaben sich dadurch im Jahr 2020?
Die Fragen 43. und 44. dürfen gemeinsam beantwortet werden:
Im gesamten Aufgabenbereich der grundversorgungsleistungsrelevanten Erhebungen, wo neben der Prüfung der Hilfsbedürftigkeitskriterien unter anderem auch die Abwicklung von Rückersatzverfahren durchgeführt wird, sind 5,75 Vollzeitäquivalente, seit Oktober 2020 6,75 VZÄ eingesetzt. Angemerkt muss werden, dass sich ein Mitarbeiter im Krankenstand befindet und ein Mitarbeiter dem Corona-Dienst zugeteilt ist.
- Werden Sie sich für die Implementierung von Fingerabdruckscannern einsetzen, um die Identität eines Asylwerbers im Zuge der Anwesenheitskontrolle in Quartieren einwandfrei festzustellen?
- Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 45. und 46. dürfen gemeinsam beantwortet werden:
Wie bereits in der schriftlichen Anfragebeantwortung vom 23.11.2018 sowie in der Stellungnahme zu EZ 2891/1, zu EZ 3017/1 bzw. zu EZ 342/1 ausgeführt, besteht in der Steiermark bereits ein dichtes Netz an Kontrollen, die von einer täglich geführten Anwesenheitsliste über Dokumentationen und Verpflichtungen aus den Quartiersverträgen bis hin zu fremdenpolizeilichen Kontrollen etc. reichen.
- Wie hoch waren im Jahr 2020 die finanziellen Mittel, die vom Land Steiermark direkt, von Fördernehmern oder landesnahen Vereinen für die rechtliche Vertretung von Asylwerbern (z.B. im Asylverfahren) verwendet wurden?
Für die rechtliche Vertretung von unbegleiteten minderjährigen AsylwerberInnen wurde zugunsten der Caritas ein Förderbetrag in Höhe von € 80.000,-- genehmigt.