EZ/OZ: 1343/2
Schriftliche Anfragebeantwortung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 23.06.2021, 09:40:34
Zu:
1343/1 Ausbau der Landesstraße B70 Packer Straße
(Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT))
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Ewald Schalk (FPÖ)
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann-Stv. Anton Lang
Beilagen: Beantwortung LHStv Anton Lang.pdf
Betreff:
Ausbau der Landesstraße B70 Packer Straße
Die Anfrage vom 23.04.2021, Einl.Zahl 1343/1, der Abgeordneten Patrick Derler, Ewald Schalk und Marco Triller, BA MSc betreffend „Ausbau der Landesstraße B70 Packer Straße“ beantworte ich wie folgt:
1. Wie weit fortgeschritten sind die Planungsarbeiten zum Ausbau der B70 Packer Straße?
Die Planungsarbeiten der Einreichunterlagen (Umweltverträglichkeitserklärung (UVE)) für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sind abgeschlossen und wurden bei der zuständigen UVP-Behörde, bei der Abteilung 13 – Umwelt und Raumordnung (A13) mit dem Antrag um Durchführung eines UVP-Verfahrens zur Genehmigung eingereicht. Die Auflagefrist der UVE in den Gemeinden zur Abgabe von Stellungnahmen zum Projekt hat mit 07.05.2021 geendet.
2. Welche Planungsarbeiten sind derzeit noch offen und bis wann sollen diese abgeschlossen sein?
Die Stellungnahmen zum Projekt werden derzeit von der A13 geprüft, beurteilt und bei der mündlichen Verhandlung behandelt.
3. Bis wann soll die notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung abgeschlossen sein?
Die Umweltverträglichkeitsprüfung endet mit einem Genehmigungsbescheid, der vom Verfahrensverlauf abhängig ist.
4. Mit welchen Umweltauswirkungen ist bei diesem Projekt zu rechnen und wie soll diesen konkret begegnet werden?
Sämtliche Schutzgüter sind für das Projekt gemäß UVP-Gesetz untersucht und berücksichtigt worden. Wo notwendig, wurden Maßnahmen zur Vermeidung von negativen Auswirkungen (z.B. auf die Luftschadstoff-, Lärm- und Hochwassersituation und auf Pflanzen und Tiere) durch das Projekt eingeplant. Diese Maßnahmen sind z.B. in Form von Lärmschutzmaßnahmen, Querungsmöglichkeiten für Tiere, ökologische Ausgleichsmaßnahmen und Objekteinlösen geplant. Zusätzlich werden Brücken und Durchlässe errichtet, um den Hochwasserabfluss nicht zu behindern und für angrenzende Liegenschaften durch die Straße keine relevanten Verschlechterungen herbeizuführen.
5. Wie viele Grundstückseigentümer sind unmittelbar vom geplanten Ausbau der B70 betroffen?
Laut Grundstücksverzeichnis vom 09.10.2020 sind 103 Grundstückseigentümer unmittelbar von einer Grundeinlöse betroffen.
6. Wurden bereits Gespräche bzw. Verhandlungen mit den unmittelbar vom Projekt betroffenen Grundstückseigentümern geführt?
Im Rahmen von Projektvorstellungen wurden mit allen Grundeigentümern, die zu diesen Veranstaltungen gekommen sind, Gespräche geführt. Mit den Grundeigentümern, die von einer Objektablöse betroffen sind, wurden die Verhandlungen begonnen.
7. Wenn ja, wie gestalten sich die derzeitigen Verhandlungen bzw. deren Ergebnisse?
Die Verhandlungen haben begonnen und ein Ergebnis ist noch nicht absehbar.
8. Wenn nein, wann sollen Gespräche bzw. Verhandlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern geführt werden?
Mit den übrigen Grundstückeigentümern wird voraussichtlich nach Vorliegen des UVP-Bescheides mit den Grundeinlöseverhandlungen begonnen.
9. Bis wann ist mit einem Abschluss der Verhandlungen zu rechnen?
Ein Ende der Verhandlungen ist zurzeit nicht abschätzbar, da zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt ist, ob es Einsprüche zum UVP-Bescheid geben wird und wie sich ein allfälliges Berufungsverfahren auf den Zeitplan der Grundeinlöse auswirkt.
10. Wann genau ist der voraussichtliche Baustart geplant?
11. Ist davon auszugehen, dass der Baubeginn wie geplant realisiert werden kann?
12. Welche Aspekte könnten den Baustart nach derzeitiger Einschätzung inwiefern verändern?
Ein positiver und rechtskräftiger Genehmigungsbescheid ist Voraussetzung für die nachfolgende Bauumsetzung. Der Baubeginn ist abhängig vom weiteren zeitlichen Verlauf des UVP-Verfahrens.
13. Wie gestalten sich die einzelnen Bauabschnitte und auf welche konkreten Zeiträume erstrecken sich diese jeweils?
Aus heutiger Sicht wird sich die Bauherstellungsdauer über ca. drei Jahre erstrecken. Das Projekt wird in zwei Bauabschnitte unterteilt, wobei an den jeweiligen Enden gleichzeitig begonnen wird.
Zuerst werden die Rodungs-, Abbruch- sowie die Baustelleneinrichtungen durchgeführt. Hierzu zählt auch die Herstellung der primären Baustellenzufahrt zum Bauabschnitt A vom Autobahnzubringer Mooskirchen der A2 inkl. Einrichtung der Verkehrsführung und Schüttung der Auf- und Abfahrtsrampen und die Herstellung der primären Baustellenzufahrt zum Bauabschnitt B von der bestehenden B70 auf Höhe der derzeitigen GKB-Kainachbrücke bei Bestandskilometer 24,60.
Die Herstellung der „Lahnbachbrücke“ als Stahlrohrdurchlass etwa in Projektmitte wird ebenfalls vorrangig in Angriff genommen, um schnellstmöglich eine Verbindung zwischen den beiden Bauabschnitten herzustellen. Anschließend können sämtliche für den Erd- und Oberbau der Straße erforderlichen Massentransporte über die neue Trasse der B70 abgewickelt werden, sodass die Belastungen an der bestehenden B70 durch den Baustellenverkehr minimiert werden können.
14. Auf welche Kosten beziffert sich das Bauprojekt Ausbau B70 insgesamt und zu welchen Teilen wird dieses vom Land Steiermark und den jeweiligen Gemeinden finanziert?
Die Kosten des Projektes werden derzeit auf ca. € 55 Mio. geschätzt und werden vom Land finanziert.
15. Wann soll das Bauprojekt abgeschlossen bzw. der Ausbau der B70 fertiggestellt sein?
Die Bauphase wird sich über ca. drei Jahre erstrecken. Die Verkehrsfreigabe ist abhängig vom Baustart (siehe Fragen 10., 11. und 12.).
16. Sind Ihrem Ressort bereits Bürgerinitiativen gegen die Ausbaupläne der B70 bekannt?
Der Verkehrsabteilung ist bekannt, dass eine Personengruppe eine gemeinsame und mit Unterschriften versehene Stellungnahme bei der UVP-Behörde eingebracht hat.
17. Wenn ja, welchen Inhalt haben diese und wie soll den zugrundeliegenden Einwendungen begegnet werden?
18. Wenn ja bei Frage 16., ist mit einer Verzögerung des Projektes zu rechnen?
Die UVP–Behörde hat zahlreiche Sachverständige bestellt, welche das Projekt begutachten. Die Stellungnahme der Personengruppe wird von der UVP-Behörde bis zur mündlichen UVP-Verhandlung geprüft, von den Sachverständigen beurteilt und in der UVP-Verhandlung behandelt werden.